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Sondergemeinderat Flächenwidmungen: Verein "Aktion 21" fordert Reform! Aktuelle Umwidmungspraxis bürgerfeindlich und intransparent!


Mittwoch, 16. Oktober 2019

Baurechtsnovelle 2018 brachte weitere Verschlechterungen. Vollkommene Intransparenz bei Baubewilligungen in Gebieten mit Bausperren sowie "geringfügigen" Abweichungen (§ 69 BauOfW)

Wien (OTS) - Anlässlich der heutigen Sondergemeinderatssitzung zur Causa Chorherr: "Wunschwidmungen im Grünen Planungsressort? Vorwürfe gegen MA 21 müssen lückenlos aufgeklärt werden," fordert auch der Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung" (27 Bürgerinitiativen) dringend Verbesserungen bei Flächenwidmungsänderungen ein.
Aktion 21 wird Reformpapier in den nächsten Monaten präsentieren!

Ein besonders großes Ärgernis ist die nicht vorgesehene Berücksichtigung der Stellungnahmen der Bezirksbürger in den so wichtigen Stellungnahmen der örtlichen Bezirksvertretungen (seit Novelle 2018 verkürzte Frist auf 2 Monate, § 2 Abs. 5 BauOfW), sodass die Bezirksvertretungen ohne Kenntnis der Meinung der Bezirksbürger ihre für den Gemeinderatsbeschluss so wichtigen Stellungnahmen abgeben. Auch bei der Praxis der Baubewilligungen in Gebieten mit Bausperren (insbesondere § 8 Abs. 1) ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, instransparent und quasi ohne Bürgeranhörung. Ähnliches gilt bei "unwesentlichen" Abweichungen des Bebauungsplanes (in "geheimer" Sitzung im örtlichen Bauausschuss beschlossen, § 69, § 133). Der Verein Aktion 21 wird daher ein Reformpapier präsentieren.

Rückfragen & Kontakt:
Andrea Willson (Obfrau), 0699/ 1820 5372; Heinz Mutzek 0699/ 1139 0035, Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung", www.aktion21.at
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