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AKTION 21

Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“


Die überparteiliche und unabhängige BI „Bauhöhenbeschränkung im Gartensiedlungsgebiet“ setzt sich für die Rücksetzung der nunmehr gesetzlich vorgegebenen Gebäudehöhe von 9,5 m ( BO § 81/4, im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Punkt 3.5 ) auf 7,5 m ein. [ weiter ... ]
 
aktion 21 nun auch österreichweit ...



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