Flächenwidmungsplan - Änderung im 21., Bezirk
Einsichtnahmezeit abgelaufen
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Donnerstag, 24. Februar 2011
Für das Gebiet zwischen Gerasdorfer Straße, Dahliengasse, Achengasse, Hartwig-Balzen-Gasse, Lavantgasse und Linienzug 1-2 im 21. Bezirk, Katastralgemeinde Leopoldau wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.Link zur MA 21 ist unten. Sollte der Link nicht mehr zur gewünschte Seite sondern zur Übersicht führen, so ist die Zeit der öffentlichen Einsicht abgelaufen. Persönliche Einsichtnahme Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt vom 24. Februar 2011 bis 7. April 2011 zur öffentlichen Einsicht auf: Planungsauskunft Wien 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock Fahrplanauskunft Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an folgenden Donnerstagen: 10. März 2011, 24. März 2011 sowie 7. April 2011 in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung für den 21. Bezirk, Am Spitz 1, 2. Stock, Zimmer 206, Einsicht in den Planentwurf zu nehmen. Einsichtnahme online Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen. In folgende Dokumente zum Planentwurf 7279E können Sie online Einsicht nehmen: •Plan: 1.5 MB PDF •Antragsentwurf: 34 KB PDF • 14 KB RTF •Erläuterungsbericht: 51 KB PDF • 74 KB RTF •Gutächtliche Stellungnahme des Fachbeirates für Stadtplanung und Stadtgestaltung: 6 KB PDF • 6 KB RTF •Zeichenerklärung: 75 KB PDF Schriftliche Stellungnahme Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form (bitte unter Angabe der Plannummer 7279E) an die Abteilung Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost (Bezirke 10-13 und 21-23) (MA 21 B) gerichtet werden. Stellungnahme online Sie können auch eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular: Onlineformular für eine natürliche Person Onlineformular für eine juristische Person (zum Beispiel Verein) Onlineformular für einen bevollmächtigten Vertreter (zum Beispiel Rechtsanwaltskanzlei) Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Planungsauskunft Wien, Telefon: +43 1 4000-8840 Prüfung der Stellungnahmen Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Der rechtswirksame Plan kann gegen Ersatz der Druckkosten in der Planungsauskunft Wien erworben werden. Links zu diesem Thema
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