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Pressemeldung vom 22. November 2011


Donnerstag, 24. November 2011

Die Politische Akademie der ÖVP (PolAk) am Meidlinger Tivoli überwacht illegal AnrainerInnen. Die vorgeschriebene Anmeldung einer Überwachungskamera bei der Datenschutzkommission wurde ignoriert. Nun drohen Geldstrafen bis zu 20.000,- Euro



Seit Wochen bespitzelt die Politische Akademie der ÖVP (PolAk) am Südtor des Springer-Parks ein Nachbargrundstück samt unbescholtenen Anrainerinnen. Weder der betroffenen Bevölkerung noch der zuständigen Datenschutzbehörde wurde die Installation einer Überwachungskamera mitgeteilt. Die perfekte Tarnung der Kamera (sh. Fotos 1 und 2) unterstreicht die Hinterhältigkeit dieser Aktion, die eine grobe Verletzung unserer Privatsphäre darstellt.


Das Foto zeigt die überwachte Umgebung (Südtor des Spingerparks). Die Kamera erfasst Teile des Springer-Parks und der angrenzenden Liegenschaft 'Julius-Raab-Siedlung'.




Die Bürgerinitiative ‚Tivoli-Alarm – Rettet den Springer-Park‘ hat nach Bekanntwerden dieser schamlosen Spitzel-Aktion sofort reagiert. Am 18. November 2011 richtete ein beauftragter Anwalt folgende Anfrage an die Österreichische Datenschutzkommission:

‚Ich ersuche gemäß § 16 Abs. 2 DSG um Auskunft, ob die auf dem Gelände der Politischen Akademie der Österreichischen Volkspartei in 1120 Wien, Tivoligasse 73, im Bereich des südlichen Ausgangs aus dem Springerpark (in Richtung Hohenbergstraße) auf einem Kastanienbaum befestigte Videoüberwachungsanlage im Datenverarbeitungsregister registriert ist‘.

Die ausführliche Antwort der zuständigen Datenschutzkommission folgte prompt am 21. November 2011:
”In Beantwortung Ihrer Anfrage darf mitgeteilt werden, dass bezüglich des von Ihnen genannten Auftraggebers dem Datenverarbeitungsregister keine Meldung einer Videoüberwachung vorliegt.
Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden. Wenn bei der Videoüberwachung unter Umständen (auch) strafrechtlich relevante Daten aufgezeichnet werden, darf eine Videoüberwachungsanlage erst nach Abschluss des Registrierungsverfahrens in Betrieb genommen werden bzw. erst dann, wenn sich das Datenverarbeitungsregister innerhalb von zwei Monaten nach Einlangen der Meldung nicht geäußert hat (Vorabkontrollverfahren - § 18 Abs. 2 DSG 2000)“.


Somit steht amtlich fest, dass die PolAk Rechtsvorschriften ignoriert und ohne behördliche Genehmigung die Privatsphäre von Anrainerinnen verletzt. Die installierte Kamera ist illegal. Laut Auskunft des Anwalts drohen nun der PolAk gemäß § 52 Abs 2 Z 1 DSG (Verletzung der Meldepflicht) und gemäß § 52 Abs 2 Z 4 DSG (Verletzung der Kennzeichnungspflicht) zwei Geldstrafen bis zu jeweils € 10.000,-.

‚Die eigentliche Katastrophe für die PolAk ist nicht die Geldstrafe. Es ist der verheerende Image-Schaden einer bürgerfeindlichen Partei-Akademie, die wieder einmal Behördenvorschriften ignoriert. Nicht zufällig läuft seit Monaten ein von der Volksanwaltschaft eingeleitetes Verwaltungsstrafverfahren wegen verabsäumter Nachpflanzungen im Springer-Park. Besonders erschütternd ist, dass fehlendes Unrechtsbewusstsein von Parteien immer mehr zum politischen Alltag wird‘, betont Alexander Mayr-Harting, Sprecher der Bürgerinitiative ‚Tivoli-Alarm – Rettet den Springer-Park‘.

BI ‚Tivoli-Alarm – Rettet den Springer-Park
DI Alexander Mayr-Harting
Sprecher der Bürgerinitiative
Mobil: 0676/32 82 583
www.tivoli-alarm.at
"Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht!" 
von G. Becker am 2011-11-24 um 23:32 Uhr
Diese Feststellung stammt von Marie von Ebner-Eschenbach und ist noch immer gültig. Anstelle von Fürsten- und Adelshäusern sind - sich selbst als "staatstragend" verstehende - politische Parteien getreten. -
Konnte mich heute "vor Ort" überzeugen, daß diese Überwachungskamera an einem Baum an der Grundstücksgrenze dort wirklich noch existiert. -
Ein Mit-Grundeigentümer, der Verein "Politische Akademie der ÖVP", der hauptsächlich aus Steuermitteln (direkt oder indirekt) finanziert wird,
hat jahrelang das Vereinsgesetz 2002 mißachtet.
Nach Ablauf der Funktionsdauer der "organschaftlichen Vertreter bzw. Vertreterinnen" war der Verein jahrelang mit der Bekanntgabe seiner neuen (oder wiedergewählten) Funktionäre an das Vereinsbüro der Budnespolizeidirektion Wien säumig.
Ob und wie die Behörde darauf reagiert hat (Verwaltungsstrafbestimmungen...) ist (mir) nicht bekannt. -
"Der Staat bin ich!" sagte auf französisch ein König nicht allzulange vor der sog. "Französischen Revolution" 1789 ... -
Im letzten Sommer erschien ein Buch von einer renommierten und bereits pensionierten Journalistin, Dr. Anneliese Rohrer, mit dem Titel "ENDE DES GEHORSAMS" im braumüller-Verlag, Wien.
(Es enthält Kapitel wie "Gleichgültigkeit" oder "Gemütlichkeit"...;
ich finde es lesenswert und ein Impuls zum HANDELN!)