AKT!ON 21

Bürgerbefragung zur Marillenalm!


Freitag, 15. Jänner 2010

Alternative Marillenalm: Bei Nichterfüllung unserer Forderungen droht Klage beim Verfassungsgerichtshof

Der Verein 'BI Tivoli-Alarm' hat stets unabdingbar verlangt, Vertragspartner in jenem Vertrag zwischen der Gemeinde Wien und der PolAk zu sein, der die geforderten Bedingungen für die Alternative 'Marillenalm' beinhalten muss. Diese Forderungen wurden von den genannten Verhandlungspartnern bisher nicht erfüllt.

Wir haben daher unseren Anwalt, Dr. Lorenz Riegler, ersucht, unter Klagsandrohung unsere Standpunkte nochmals den Verantwortlichen mitzuteilen. Das Schreiben finden Sie im Anhang.

Wollen Sie zu diesem Thema eine Meinung abgeben?
Klicken Sie hier zum Forum
Dateien zu diesem Thema
    Das Schreiben von Dr. Lorenz Riegler Das Schreiben von Dr. Lorenz Riegler
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare (mehr) verfasst werden.