AKT!ON 21

Jedleseer Schlössl:
Baucontainer nun daneben statt davor aufgestellt






Freitag, 16. September 2011

In der ersten Septemberhälfte 2011 wurden die ursprünglich illegal aufgestellt gewesenen Baucontainer nach insgesamt einundzwanzig Monaten im Vorgarten des kleinen, barocken Maria Theresien-Schlössls in Alt-Jedlesee in Wien-Floridsdorf endlich entfernt. Zurück blieb ein verwüsteter, vertrockneter Bereich, der freilich in diesem Zustand mit dem desolaten, 300 Jahre alten Gebäude bestens harmonierte.


Ebenfalls in der ersten Septemberhälfte intensivierten sich unübersehbar die direkten Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der bis zu fünf Geschoße hohen Wohnblöcke im alten, zwei Hektar großen Garten hinter dem ebenerdigen, einstigen Herrschaftshaus, das noch bis vor knapp zehn Jahren ein identitätsstiftendes Alt-Jedleseer Baujuwel gewesen war.

Die Container waren nur ein paar Meter weiter transportiert worden – auf den Platz neben der Westseite des Schlössls. Dieser sollte gemäß Mediationsvereinbarung im Gegenzug zur (im Juni 2010 erfolgten) Umwidmung des ehemaligen Schlössl-Gartens von Grünland zu Bauland dem angrenzenden Schutzgebiet des Wald- und Wiesengürtels wieder hinzugefügt werden. Er war seinerzeit für den 2003 geschlossenen Tennisclub vom Schutzgebiet abgetrennt worden, wodurch sich dieses hier zu einem Flaschenhals verengt hatte. Von einer Ausweitung der Baustelle für die Errichtung der neuen Siedlung mit rund 140 zugleich Pacht- und Mietwohnungen in den geschützten Grüngürtel war in der Mediationsvereinbarung jedenfalls keine Rede gewesen.

Die Wertigkeiten der angeblich rechtlich bindenden Resultate des Mediationsverfahrens, der Bestimmungen des Denkmalschutzes sowie auch des Naturschutzes scheinen sich, zumindest im konkreten Fall, aneinander anzugleichen – und dabei allesamt gegen null zu tendieren.

Vor der Umwidmung des einstigen Schlössl-Gartens in Bauland vor etwas mehr als einem Jahr hätten laut Mediationsresultat Flora und Fauna auf dem strittigen Areal durch die Naturschutzabteilung der Gemeinde Wien, die MA 22, untersucht werden sollen. Das geschah nicht.

Was den Denkmalschutz betrifft, erhielt kürzlich ein besorgter Floridsdorfer Bürger auf seine Anfrage an das Bundesdenkmalamt die stilvoll amtliche Bestätigung der Ineffizienz einschlägiger, gesetzlicher Bestimmungen. Sie lautete:

Das Bundesdenkmalamt bestätigt mit Dank den Erhalt Ihres Schreibens vom 11. August 2011 betreffend Wien 21, Lorettoplatz 5, Maria Theresien Schlössel. Der Gesetzgeber sieht generell nicht vor, dass das Bundesdenkmalamt mit legistischen Mitteln eine Restaurierung beim Eigentümer erzwingen kann. Laut ha. Kenntnis ist eine Revitalisierung seitens der Eigentümerschaft derzeit nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen
HR Univ. Doz. Dr. Friedrich Dahm
Landeskonservator für Wien“


Mit „der Eigentümerschaft“ ist das Stift Klosterneuburg als Besitzer der gesamten Liegenschaft gemeint, und der „ha.“ – wohl „hieramtigen“ – Kenntnis ist offenbar auch die angeblich rechtsverbindliche Mediationszusage einer „Garantie“ für die „Revitalisierung“ des Schlössls „bis spätestens 2017“ (!) durch das Stift Klosterneuburg entgangen. Angesichts des Fehlens jeglicher damit verbundenen Finanzierungszusage ist dieses Manko allerdings ohnedies als belanglos zu betrachten.

Jedleseer Anrainer und Besucher – immerhin hatte 2008/09 die Forderung nach Beibehaltung der Grünlandwidmung der Schlössl-Gründe und Instandsetzung des Schlössls 2.300 Unterstützer-Unterschriften erhalten – sehen all dies mit hilflosem Ärger und ohnmächtiger Verbitterung. Aber es dient ja neben den unmittelbaren, materiellen Vorteilen für den Großgrundbesitzer und Pachtherren Stift Klosterneuburg sowie die beiden Baugesellschaften Sozialbau und Volkswohnungswerk dem hehren Zweck der Schaffung „leistbaren Wohnraums“. Wien hat da im Vergleich mit den Pariser Banlieues oder den Londoner Suburbs ohnedies noch viel aufzuholen!

Siehe auch HP
„Kein Bauland statt Grünland“
Sprengen jawoll! 
von Vambo am 2011-09-27 um 13:23 Uhr
Sie können Gift drauf nehmen, wenn ich genügend Millionen hätte, würde ich genau das machen...und dort herrliche brachliegend Gstettn gedeihen lassen!
hobby 
von sturm am 2011-09-24 um 21:21 Uhr
sie können sich ja eines der kastl kaufen und es danach wieder abreissen!
die Allmacht des Stifts Klosterneuburg in Transdanubien 
von jk am 2011-09-20 um 17:41 Uhr
in Kombination mit den Rathausverantwortlichen zeigt sich überall in Transdanubien.

Freitag 23.September 2011, 21 Uhr 15 gibt es in der Sendung "Am Schauplatz" einen Bericht über die Glorit kästen im Bereich Alte Donau!!

dort sind die nächsten Verbrechen der Baulöwen zu beobachten!
Bauen in Wien 
von Friedrich Hochmann am 2011-09-18 um 20:31 Uhr
Die Rechtslage in Wien im Hinblick auf Geneh,migungen für Bauten und ERgänzungen zu Bauten ist derart, dass der Bauwerber alle Rechte und der betroffene Bürger praktisch keine hat und auch die sehr wenigen Rechte der Anrainer diesen auch noch durch einfache Tricks verwehrt werden können. Beispiele für diesen in einer entwickelten Wirtschaft beschämenden Zustand gibt es mehrere, Kindergarten in einem als Freizeitgebiet und Gastronomie gewidmeten Bereich (KRatochwjlestrasse-Arbeiterstrandbadstrasse) mit dem §71 Wr. BO (temporäre Baugenehmigung), Zubau zum Hotel Hilton II Danube in einem Gebiet in dem lt. Widmung die Errichtung von GEbäuden unzulässig ist mit §69 Wr. BO. (geringfügige Überschreitung der Baugröße), div. Hochhäuser, wie der Millenumtower und der IDZ-Tower, die erheblich höher gebaut wurden als dies nach der Baugenehmigung vorgesehen war, Augartenspitz, bei dem der Denkmalschutz mit Füssen getreten wurde, Umspannwerk im grünen Prater bei den alten Tribünen des TRabrennplatzes mit §71 Wr. BO. um nur einige Beispiele zu nennen.
Es wäre daher hoch an der Zeit die Wr. Bauordnung zu reformieren und die Rechte des Denkmalschutzes und der Anrainer besser zu schützen und die Allmacht der Bauwerber und der diesen hörigen Amtern zu beschneiden.