Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne haben schwerwiegende Auswirkungen auch finanzieller Art.
Sie sind als Entwurf öffentlich aufzulegen, um jeder/jedem Gemeindebürger/in die Möglichkeit zu einer (schriftlichen) Stellungnahme binnen einer Frist zu geben.
Die jeweilige Bezirksvertretung (mit - je nach Größe - zwischen mindestens 40 und maximal 60 Bezirksräten/-rätinnen) hat dazu eine Stellungnahme an das Rathaus abzugeben.
Mit dem Beschluss des 100-köpfigen Gemeinderats wird ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Es kommt (viel zu) häufig vor, dass eine Bezirksvertretung (und zuvor der jeweils zugehörige Bauausschuss) eine Stellungnahme abgibt, b e v o r die öffentliche Auflage-Frist, in der Gemeindebürger/innen ihre jeweilige Stellungnahme dokumentieren können, abgelaufen ist.
Ich finde, dass das ein demokratiepolitischer SKANDAL ist.
(Darüber, ob das - wie manches andere - ein Relikt aus der absolutistischen Monarchie ist, will ich hier nicht weiter "spekulieren"...)
Der Verein Initiative Denkmalschutz nimmt sich dieser Themen, Verhältnisse und Praktiken konkret an. Er ist Mitglied bei "Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung".
(
www.idms.at ) Er bringt die Zeitschrift "Denkma[i]l" heraus.