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Antwort aus dem Bundesministerium auf den offenen Brief an die Bundesministerin Fr. Maga. Köstinger


Montag, 5. März 2018

Sehr geehrter Herr Wechselberger!
Ihre Nachricht an Frau Bundesminsterin Köstinger. In Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung kann ich Ihnen dazu folgende Informationen zukommen lassen:


Zur Verbesserung der Luftqualität in Österreich und zum Schutz der menschlichen Gesundheit müssen in allen Sektoren effektive Maßnahmen gesetzt werden und so von allen Verursachern ein adäquater Beitrag zur Immissionsminderung geleistet wird.
Der Verkehr (neben dem Hausbrand, Industrie und Gewerbe) als einer der Hauptverursacher zahlreicher Luftschadstoffemissionen (insbesondere Stickstoffdioxide und Feinstaub) hat zu diesem Maßnahmenbündel beizutragen

Das Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) ist das zentrale Gesetz zur Luftreinhaltung in Österreich und zur Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien. Es sieht vor, dass auf Grund von Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten vom jeweils örtlich zuständigen Landeshauptmann eine Statuserhebung durchzuführen ist, in der die Rahmenbedingungen und Ursachen für die Überschreitung erhoben werden.

Auf dieser Grundlage ist ein Programm zu erstellen, das neben hoheitlichen Maßnahmen beispielsweise auch Fördermaßnahmen und einen Hinweis auf Maßnahmen des Bundes enthalten kann. Dies entspricht auch den Vorgaben der EU-Richtlinien. Auf Grundlage des Programms ist vom Landeshauptmann ein Maßnahmenkatalog in Verordnungsform zu erlassen, der taxativ im Gesetz aufgezählte Maßnahmen in den Bereichen Anlagen, Verkehr sowie Stoffe und Produkte enthalten kann.
Die Vollziehung des IG-L erfolgt in sogenannter „mittelbarer Bundesverwaltung“, d.h. die Vollziehung des Gesetzes sowie die Ausgestaltung der Luftreinhalteprogramme fällt in die Kompetenz der Landeshauptleute – sei es z.B. die Einführung von differenzierten Fahrverboten, Parkraumbewirtschaftung, Geschwindigkeitsbegrenzungen, der Ausbau und die Förderung des Öffentlichen Verkehrs sowie alternativer, emissionsarmer Antriebsarten, etc..

In allen Bundesländern sind Maßnahmenprogramme nach §9a IG-L in Kraft – diese werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.

Neben den umfassenden Regelungen im Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) darf ich Sie bei dieser Gelegenheit darüber informieren, dass das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus die Initiative „Richtig heizen mit Holz“ (im Internet unter: www.richtigheizen.at ) gestartet hat, um hier auf die Vorteile der richtigen Anwendung von Holzheizungen zu verweisen: Richtiges Heizen schont nicht nur die Geldbörse, sondern auch die Umwelt.

Konkret zu dem von Ihnen angesprochenen Umweltzonen:

Mit Einführung der IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft) Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung wurden in Österreich einheitliche Rahmenbedingungen für nach Abgasklassen differenzierte verkehrsbeschränkende Maßnahmen geschaffen. Die bundesweit gültige Verordnung ermöglicht es den Landeshauptleuten Fahrverbote für Fahrzeuge mit bestimmten Abgasklassen anzuordnen. Dies betrifft die Kennzeichnung von KFZ der Klassen N (Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern) und M (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern) im Sinne des Kraftfahrzeuggesetzes (KFG 1967). Somit sind neben PKW und LKW grundsätzlich auch Omnibusse von der IG-L Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung erfasst.

Derzeit gelten in bestimmten, von den jeweiligen Landeshauptleuten festgelegten, Gebieten Österreichs jedoch bisher nur Fahrbeschränkungen (Umweltzonen) für LKW. Eine Ausweitung auf PKW ist schon seit geraumer Zeit möglich - die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden dafür bereits seit geraumer Zeit geschaffen. Die Erlassung und konkrete Ausgestaltung möglicher Fahrverbote obliegt den jeweiligen Landeshauptleuten, die in mittelbarer Bundesverwaltung für die Maßnahmensetzung auf Grundlage des IG-L im Bereich Luftreinhaltung verantwortlich sind.

Information rund um die Abgasklassen-Kennzeichnung können Sie bei Interesse folgendem Informationsportal entnehmen: http://www.akkp.at/

Frau Bundesministerin Köstinger hat (differenzierten) Fahrverbote und Umweltzonen bisher nicht ausgeschlossen - diese sind ja in bestimmten Gebieten bereits in Kraft.

Umweltzonen auch für PKW sind jedoch erst dann sinnvoll und umzusetzen, wenn andere, gelindere Maßnahmen nicht die erwünschte Wirkung zeigen.

Abschließend möchte ich betonen, dass für eine wirkungsvolle Reduktion der Luftschadstoffbelastung der Bevölkerung Maßnahmen in allen Sektoren notwendig sind. Neben Maßnahmen im Bereich Hausheizungen sind selbstverständlich auch Maßnahmen in den Bereichen Industrie und Gewerbe sowie die Verringerung des Verkehrsaufkommens und eine Reduzierung der Fahrzeugemissionen, verbunden mit wirkungsvollen Maßnahmen im Rahmen des Winterdienstes nötig.
Dafür setzt sich das Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus laufend ein.

Mit besten Grüßen,
christian kasper

MAG. CHRISTIAN KASPER Kabinett der Bundesministerin
Referent für Bürgeranliegen, Chemie-,
Kreislauf- und Abfallwirtschaft Stubenring 1, 1010 Wien
T 01/71100-606706
christian.kasper@bmnt.gv.at
bmnt.gv.at
BUNDESMINISTERIUM FÜR NACHHALTIGKEIT UND TOURISMUS