AKT!ON 21

Sensationelles VwGH Erkenntnis verändert Österreich


Dienstag, 14. Juli 2015

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden:
Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfverfahren gar nichts mehr.


Univ.Doz.Dr. Wolfgang List hat die Sache ins Rollen gebracht. Mit Erfolg hat er jene Kärntner Geschäftsfrau Regina Gruber vertreten, der im Verfahren um ein Einkaufszentrum vor ihrem Haus keine Parteienstellung zuerkannt werden sollte.

Der VwGH hat den Betriebsgenehmigungsbescheid betreffend dieses Einkaufszentrums am 22.6. aufgehoben (zugestellt wurde der Bescheid am 14. Juli 2015.)

Ohne Nachbarn geht demnach im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gar nichts mehr!

Genehmigungen von Großprojekten werden nunmehr wesentlich schwieriger zu erzielen sein , als das bis dahin der Fall war. Die Einbindung der Öffentlichkeit hat ab jetzt andere Dimensionen erreicht.

Spannend zu lesen, das Erkenntnis des VwGH: KLICK HIER
Nicht wenige Initiativen werden beim Studium dieses Erkenntnisses wohl überlegen, dass wohl auch sie ein Recht auf eine UVP haben müssten!

Die Presseaussendung dazu vom 14.7.2015: KLICK HIER

Herta Wessely
Sehr großes Interesse 
von Herta Wessely am 2015-07-19 um 10:06 Uhr
hat das Erkenntnis hervorgerufen. Obwohl darüber auf beiden HPs zu lesen ist (www.aktion21.at und www.aktion21-austria.at ) wurde das Posting auf facebook 30 Mal geteilt und wird immer noch laufend weiter geteilt (so etwas gab es noch nie) und hat mehr als 7000 Menschen erreicht.
Was ist also besonders wichtig? Alles, was die Rechte der Bürger stärkt!
sehr interessant 
von JK am 2015-07-16 um 15:06 Uhr
wäre es auch zu wissen, was so ein Verfahren kostet.
Rechtsschutzversicherungen decken das ja meist nicht ab.

gibt es da Informationen?
Verfahrenskosten 
von Hofmann Helmut am 2015-07-18 um 07:13 Uhr
Die Frage ist, welches Verfahren gemeint ist: das UVP-Verfahren oder ein VwGH-Verfahren, um den Anspruch auf die UVP durchzusetzen, falls er (wieder einmal) bestritten werden sollte?
Die Teilnahme an ersterem ist nicht anwaltspflichtig. Es ist ein Verwaltungsverfahren, dessen Kosten in der Regel nicht ins Gewicht fallen.
Letzteres kann nur durch einen Anwalt eingebracht werden. Da ist es am besten, einen betroffenen Anwalt zu haben. Die Einbringung selbst kostet (derzeit) meines Wissens immer noch 300 Euro. Für den Unterlegenen besteht Kostenersatzpflicht. Die Sache kann daher um etliche 100 Euro oder auch mehr teurer werden, wenn die Gegenseite sich einen Anwalt nimmt, dieser Schriftsätze einbringt, dafür Kosten verrechnet und schließlich seine Mandantschaft gewinnt. Immerhin bewegt sich das Kostenrisiko im Bereich des Überschaubaren, zumal es sich um eine Rechtsfrage handelt, bei der es höchstens um die Beurteilung der Projektwürdigkeit aufgrund der dafür bestehenden gesetzlichen Parameter geht. Die prinzipielle Frage, ob der Einspruch gegen eine rechtswidrige Nichtzulassung eines UVP-Verfahrens möglich ist, wurde ja durch die von Dr. List herbeigeführte Entscheidung grundsätzlich positiv beantwortet.
"Kosten" 
von JK am 2015-07-19 um 11:45 Uhr
einen selbst betroffenen Anwalt zu finden, der das macht, ist sicher die beste Lösung. als "gebranntes Kind" muss man sich als Privatperson jedenfalls über die zu erwartenden Kosten (auch nötige Gutachten) besser im vorhinein im Klaren sein.

denn wenns ums Zahlen geht, bleibt man dann meist alleine über (persönliche Erfahrung!!)
"Kosten" 
von JK am 2015-07-19 um 11:44 Uhr
einen selbst betroffenen Anwalt zu finden, der das macht, ist sicher die beste Lösung. als "gebranntes Kind" muss man sich als Privatperson jedenfalls über die zu erwartenden Kosten (auch nötige Gutachten) besser im vorhinein im Klaren sein.

denn wenns ums Zahlen geht, bleibt man dann meist alleine über (persönliche Erfahrung!!)
UVP 
von Herta Wessely am 2015-07-16 um 16:00 Uhr
Dr. List steht für Auskünfte zur Verfügung. Seine Kontaktdaten stehen in der PA.