AKT!ON 21

Und wieder eine Erfolgsmeldung:


Samstag, 29. August 2015

VwGh anerkennt individuelles Antragsrecht für Luftreinhaltung
Ausschnitt aus www.oekobuero.at
In der Steiermark beantragte ein Ehepaar konkrete Maßnahmen zur Luftreinhaltung vom zuständigen Landeshauptmann.

Die Zurückweisung des Antrages hob nun der VwGH als unzulässig auf und gibt somit Privatpersonen erstmals in Österreich ein Antragsrecht auf Luftreinhaltemaßnahmen. Künftig können sich durch die Entscheidung nun Einzelpersonen gegen fehlende Maßnahmen gegen Feinstaub und andere Luftschafstoffe direkt wehren.


Lesen Sie den Artikel auf http://www.oekobuero.at/vwgh-anerkennt-individuelles-antragsrecht-fuer-luftreinhaltung

EuGH stärkt europäischen Gewässerschutz
Lesen Sie den Artikel auf http://www.oekobuero.at/eugh-staerkt-europaeischen-gewaesserschutz

Aktion21
"abzuwarten bleibt die Auswirkung auf andere Verfahren"... 
von Beobachter am 2015-08-31 um 09:19 Uhr
verfrühte Hoffnung??