Dienstag, 10. November 2015
"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt. Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner: Mag. Piotr Pyka führte uns in die rechtlichen Grundlagen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. Folien Teil 1 RA Dr. List erklärte , dass bei bei der UVP vieles im Argen liegt. Der VwGH sähe den Ausschluss von Bürgerinitiativen in dem UPV-Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an. Im Detail erläutert er den "Fall Gruber", Kärnten und führt an welche Initiativen er bereits als Anwalt vertritt. Folien Teil 2 *** Zum öffnen der Folien brauchen Sie das Programm Power Point oder ein alternatives z.b Open Office Kontaktaufnahme mit Dr. List von Aktion21-Austria und Aktion21-pro bürgerbeteiligung Mitgliedern über den Obmann der Aktion21-Austria. Franz Köck. mailto: fkoeck@gmx.net mobil 0676 9341868 |