AKT!ON 21

Kein Ausschluss von Bürgerinitiativen bei UVP


Dienstag, 10. November 2015

"Der VwGH sieht den Ausschluss von Bürgerinitiativen aus dem UVP Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an"
Vortrag von RA Dr. Wolfgang List bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria am 7.11.2015 in Salzburg


Bei der Generalversammlung der Aktion21-Austria wurden Franz Köck, Obmann, Herta Wessely, Obmannstellvertreterin, Franz Pelda, Finanzreferent und Andrea Willson, Schriftführerin, in ihren Funktionen bestätigt.
Mit Spannung erwartet wurden die Vorträge der Gastredner:

Mag. Piotr Pyka führte uns in die rechtlichen Grundlagen von Umweltverträglichkeitsprüfungen ein. Folien Teil 1

RA Dr. List erklärte , dass bei bei der UVP vieles im Argen liegt. Der VwGH sähe den Ausschluss von Bürgerinitiativen in dem UPV-Feststellungsverfahren als unionsrechtswidrig an.

Im Detail erläutert er den "Fall Gruber", Kärnten und führt an welche Initiativen er bereits als Anwalt vertritt. Folien Teil 2
*** Zum öffnen der Folien brauchen Sie das Programm Power Point oder ein alternatives z.b Open Office

Kontaktaufnahme mit Dr. List von Aktion21-Austria und Aktion21-pro bürgerbeteiligung Mitgliedern über den Obmann der Aktion21-Austria.

Franz Köck.
mailto: fkoeck@gmx.net
mobil 0676 9341868