AKT!ON 21

Schleichende Justizkrise


Dienstag, 23. Februar 2021

Justizpolitischer Skandal zu Causa Jilek als Scheinwerfer–so passiert Einflussnahme!
Fehlende Transparenz und keine ausreichende Unabhängigkeit von Ermittlungsbehörden wurden in den letzten Tagen wieder einmal offensichtlich.


Durch die Befragungen der Ex-Staatsanwältin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Mag. Christina Jilek im IBIZA-Untersuchungsausschuss wurde deutlich, wie sich politische Weisungsgebundenheit auf Ermittlungsarbeiten von Justizorganen auswirken kann.

Das solche politischen Interventionen kein Einzelfall sind, davon kann die Aktion21-Pro Bürgerbeteiligung ein Lied singen – spätestens seit den rechtswidrigen Vorkommnissen rund um die Bürgerversammlung zur „Nachnutzung des Areals Otto-Wagner-Spital“ im Jahr 2014 durch die Bezirksvorsteherin Andrea Kalchbrenner SPÖ.
Politische Einflussnahme auf Ermittlungsorgane manifestiert sich dabei nicht nur durch Blockademaßnahmen, wie plötzliche Berichtspflichten und Bedrohung aus der Oberstaatsanwaltschaft Wien, sondern manchmal auch nur durch Verweigerung einer Auskunft oder dem Nichtbereitstellen von Ermittlungsunterlagen.

Dies geschah auch im nachgelagerten Ermittlungsverfahren zur rechtswidrigen Bürgerversammlung zum Otto-Wagner-Spital, nachdem die Aktion21-Pro Bürgerbeteiligung eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übergeben hatte, welche darlegte, dass grundlegende Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung nicht eingehalten wurden. Ein Missbrauch der Amtsgewalt führte dazu, dass die Versammlungsfreiheit durch die Bezirksvorsteherin als Amtsorgan nicht eingehalten wurde, was zur Folge hatte, dass die Verbauung des Weltkulturerbe „Otto-Wagner-Spital“ zum Wohle von politiknahen Baufirmen beginnen konnte, ohne das die betroffene Bevölkerung gehört worden wäre.

In diesem Fall spielte eine Kontrollinstanz, der Stadtrechnungshof Wien, eine wichtige Rolle, um Ungereimtheiten sichtbar zu machen.
Nachdem die Staatsanwältin Mag. Nina Bussek das Ermittlungsverfahren zur Sachverhaltsdarstellung Otto-Wagner-Spital „mangels vorliegendem Anfangsverdachts“ nicht weiterverfolgt hatte, wurde sie aufgrund der Nachfrage des Wiener Stadtrechnungshofes am falschen Fuß erwischt. Denn dadurch wurde im Nachhinein klar, dass die Aktion21-Pro Bürgerbeteiligung als anzeigende Partei darüber im Unklaren gelassen worden war, mit welcher rechtlichen Begründung die Ermittlungen unterblieben waren!

Trotz mehrmaliger telefonischer und schriftlicher Anfragen wurde bis zum heutigen Tage durch die Staatsanwaltschaft Wien rechtlich nicht ausreichend begründet, warum die seinerzeitige Sachverhaltsdarstellung nicht verfolgt wurde – obwohl im Rahmen einer Säumnisbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht der Sachverhalt nochmals vorgebracht wurde. Es wäre ein Leichtes gewesen, aus dem Verwaltungsakt zu zitieren, um damit dem Recht auf ein faires Verfahren und Information zu genügen.

Wie sich regelmäßig zeigt, manifestiert sich politische Einflussnahme nicht nur in der plumpen Verfahrensbehinderung oder mit einem Dienstrechtsverfahren gegen die eigene Ermittlerin, wie im Falle Jilek, sondern auch im vorauseilenden Gehorsam, im Wegschauen und Nichtermitteln von weisungsgebundenen Beamten und Ermittlern.

Ein wirksames Gegenmittel zu Korruption und politische Vereinnahmung wäre, das schon seit Jahren diskutierte Transparenzgesetz und die uneingeschränkte Offenlegung von Entscheidungsgrundlagen, denn Korruption und Absprachen im Wirtschafts- und Justizbereich sind das größte Krebsgeschwür einer liberalen Demokratie.

H. Mutzek
Obfraustellvertreter im Namen des Vorstandes