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Aktion 21
AKTION 21

Beteiligungsfarce bei Flächenwidmung:
So nicht!


Sonntag, 13. März 2011

Was von der Stadt Wien als eine Form der Bürgerbeteiligung angepriesen wird, entpuppt sich einmal mehr als Mogelpackung. Gemogelt wird im 3. Wiener Gemeindebezirk, wo eine Änderung der Widmung für eine kleine, von Barichgasse, Boerhaavegasse, Juchgasse und Arenberggasse umschlossene Fläche erfolgen soll. Sie ist punktgenau auf den Bau eines der benachbarten Krankenanstalt Rudolfstiftung angeschlossen Spitalsgebäudes samt Garage und Rechenzentrum zugeschnitten.

Wie meistens ist gegen einen solchen Bau grundsätzlich nichts einzuwenden. Man fragt sich aber, welchen Sinn ein aufwändiges Verfahren wie die öffentliche Auflage des zu ändernden Flächenwidmungsplanes und die Behandlung der Stellungnahmen haben soll, wenn Letztere, soferne sie von Normalbürgern kommen, von vorneherein für den Papierkorb konzipiert sind. Denn:
  • es gibt eine detaillierte Planung des geplanten Neubaus, welcher der neuen Widmung zugrunde gelegt wurde,
  • es gibt einen entsprechenden neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Nr. 7980, der am 3. März 2011 öffentlich aufgelegt wurde und zu dem jede(r) Wiener(in) bis 14. April 2011 schriftlich begründet Stellung nehmen kann und
  • es gibt einen am 2. März 2011, also einen Tag vor (!) der öffentlichen Auflage einstimmig gefassten Beschluss des Bezirksbauausschusses, mit dem er der Bezirksvertretung die Zustimmung zu dem Plandokument empfiehlt.

Es ist nicht üblich, dass die Bezirksvertretung solchen Empfehlungen nicht folgt. Es ist ebenso unüblich, dass die Gemeindevertretung, die das Plandokument rechtswirksam zu beschließen hat, einen von der Gemeindevertretung abweichenden Beschluss fasst. Mit der Stellungnahme des Bauausschusses vom 2. März 2011 ist die neue Widmung zwar nicht formal, wohl aber de facto abgesegnet worden.
Dass damit jede Stellungnahme des Normalbürgers zwar nicht sinnlos, aber jedenfalls zur überflüssigen Fleißarbeit für den Papierkorb gemacht wurde, versteht sich von selbst. Dass man diese Fleißaufgabe, weil das so im Gesetz steht, auch noch begründen muss, damit sie überhaupt entgegengenommen wird, ist eine unerträgliche Verhöhnung all jener, die in guter Absicht ihr Wissen, ihre Ergänzungs- oder Verbesserungsvorschläge oder aber auch ihre Bedenken gegen das Plandokument beziehungsweise einzelne Bestimmungen desselben vorbringen wollen.
Das Verfahren, mit dem man den Menschen in Schimmelbriefen zuerst den Eingang Ihrer Stellungnahme schriftlich bestätigt und nach erfolgter Widmung von dieser mit dem Bemerken Mitteilung macht, es handle sich dabei nicht um einen (anfechtbaren) Bescheid, zieht einen erheblichen Kostenaufwand nach sich. Damit wird der aufmüpfige Bürger, der es wagt, zur Widmung Stellung zu nehmen, mit der Verschwendung der von ihm getragenen Stadtfinanzen bestraft.
Der Gipfel der Verhöhnung aber ist es, eine solche Vorgangsweise als eine in Wien gehandhabte Form der Bürgerbeteiligung zu bezeichnen. Ehrlicher wäre es, der Bevölkerung von Wien zu sagen: Ihr dürft’s sagen, was Ihr wollt, und wir machen, was wir wollen; spart’s Euch die Mühe und lasst’s uns in Ruh.
Und da glaubt noch jemand allen Ernstes, in Wien gebe es keine Wutbürger?

Flächenwidmung und Bauordnung 
von Friedrich Hochmann am 2011-03-16 um 18:29 Uhr
In Wien wurde besonders unter StR SChicker die großräumigere Flächenwidmung sehr häufig durch auf ein bestimmtes Objekt bezogene Flächenwidmung in kleinen Räumen abgeändert, so nach dem Motto "Sie wünschen, wir widmen". Allfällige Einwändungen von betroffenen Bürgern werden zwar angenommen, aber landen in der Rundablage.
DAzu kommt, dass die Bauordnung noch dem GEist der unmittelbaren Nachkriegszeit verhaftet ist, und darauf ausgelegt ist, dass ein Bauwerber öglchst bauen kann wie er will, ohne Rücksicht auf berechtigte Interessen von Anrainern, wobei diese nur dan als solche gewertet werden, wenn sie nicht mehr als 20m!!! vom geplanten Bau entfernt sind. Indirekte auswirkungen, wie Induzierung von zusätzlichem Verkehr durch den geplanten Bau werden überhaupt nicht berücksichtigt und auch nicht Verminderungen des Verkehrswertes der anrainenden Immobilien.
wutbürger oder schlafmützen ? 
von jk am 2011-03-14 um 21:55 Uhr
und genau mit dieser wutbürgerselbsterkenntnis müsste man die konsequenzen ziehen und selbst etwas auf die füße zu stellen versuchen!
das Ungeheuerliche dabei ist, 
von wienerin am 2011-03-14 um 09:50 Uhr
dass man "so tut", als ob die Bürger mitreden dürfen, dabei ist alles nur für den Papierkorb.
Warum kann man nicht ehrlich sagen, dass das Krankenhaus erweitert werden muss, "und das das eben so ist".
 
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