AKT!ON 21

Vom Umgang mit dem Bürger
Glaubwürdigkeit ade!


Samstag, 26. März 2016

Inzwischen pfeifen es die Spatzen vom Dach: die Politikerverdrossenheit der Bevölkerung hat ihren einzigen Grund in der Überheblichkeit, mit der die Meinung der Bevölkerungsmehrheit ignoriert und, wo das nicht mehr möglich ist, als dumm, falsch, unmoralisch oder unrecht abgetan wird. An falschen Behauptungen wird dabei nicht gespart.

Viele Politiker haben noch nicht begriffen, dass Lügen im Zeitalter der Internet zum Bumerang werden. Ihre Entlarvung erfolgt postwendend. Was Wunder, wenn die Glaubwürdigkeit der Politiker dahinschmilzt wie der Schnee in der Frühlingssonne. Lügen haben kurze Beine. Ihre Träger werden eines nicht mehr fernen Tages erkennen, dass sie mit der Zeit nicht Schritt halten können.

Es ging um das Hochhaus-Projekt auf dem Gelände des WEV entlang der Lothringerstraße. Ein Politiker, dem man zugestehen muss, dass er sich öfters bemüht, auf Schriftstücke zu reagieren, hat einer Bezirksbürgerin auf deren sorgenvolle Fragen geantwortet. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wäre aus dieser Antwort das Bemühen um eine sachlich objektive Darstellung erkennbar. Ob dies der Fall ist, mag jeder Leser dieses Beitrags selber beurteilen. Er enthält besagte Antwort und (m)eine dazu verfasste Replik, auf die nach 7 Wochen noch immer keine Reaktion erfolgt ist. Sie zeigt deutlich, worin das Glaubwürdigkeitsproblem besteht:

Von: Rudolf Zabrana [mailto:zabrana@chello.at]
Gesendet: Mittwoch, 20. Jänner 2016 21:01
An: walkupf@utanet.at
Cc: 'BV 3 Post'
Betreff: AW: Grünstreifen auf der Lothringerstraße; BV3-A-39.127/16

Sehr geehrte Frau Dkfm. Kupf,

die Auswahl des „Hinguckers“ in der „Bezirkszeitung“ kann durchaus auch auf den Fiaker gemünzt sein – weil der gezeigte kahle Baum, der einzige Baum auf dem breiten, der Wienflusseinwölbung nachgezeichneten Grünstreifen darstellt und der Preis für die auf der linken Seite sichtbaren Versiegelungen für einen überflüssigen Park-, Rad- und Fußwegstreifen darstellt. Die vorgelegten Verschwenkungspläne – die keine verkehrlichen Auswirkungen und auch keine Fußgängerumwege bewirken, wurden leider bei der Anlage der B1 wegen vehementer Einsprüche des 1. Bezirks, der den Verkehr auf die Seite des 3. Bezirks gedrückt hatte (auf Betreiben des akademischen Gymnasiums zurückzuführen). Richtigerweise sollte die Straße entweder links und rechts des Mittelstreifens bzw. des offenen Wienflusses oder in der Mitte verlaufen: jedenfalls symmetrisch!
Diesem Ziel kommen wir nun näher - und was ist wichtiger : ein breiter Vorplatz beim Konzerthaus, beim Eislaufverein (nur für 4 Wintermonate) und dem Hotel Intercont und ein Grünstreifen (der nicht wesentlich verschmälert werden muss (s.o) oder der heutige Zustand mit dem Hüttelwerk beim Eislaufverein?

Die weiteren Einwände von wegen Ausschluss der Öffentlichkeit treffen alle nicht zu: das Projekt ist das am breitesten der Öffentlichkeit zugängliche Vorhaben der letzten Zeit: sowohl die erforderliche Strategische Umweltprüfung ist nicht einmal noch beauftragt und Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwürfe, die das Siegerprojekt nachzeichnen, sind als Erstentwurf noch nicht einmal dem Fachbeirat für Stadtentwicklung vorgelegt worden.

Das Thema Weltkulturerbe wird dann zu diskutieren sein, wenn eine Stellungnahme der ICOMOS vorliegt und unter gleicher Begleitmusik auch für wien-Mitte gegolten hat. Und das Weltkulturerbe Ringstraßenzone lebt und spielt jährlich neue Rekordzahlen an Übernachtungen ein – ob mit oder ohne „Weltkultur“. Dieses Leben gilt es zu bewahren und mit Jean Jaurès zu sprechen: die Flamme weiterzureichen und nicht die Asche!

Mit schönen Grüßen

DI Rudolf Zabrana
Stellv. Bezirksvorsteher


Von: Helmut Hofmann
An: Rudolf Zabrana [mailto:zabrana@chello.at]


Sehr geehrter Herr BV-StV DI Zabrana,
im Besitz einer Kopie der von Ihnen an Frau Kupf gerichteten Mailantwort vom 20.01.16, die mir meine Schulkollegin freundlicherweise überlassen hat, bewegen mich doch einige Fragen, die ich nicht für mich behalten will.
Zuallererst: in der Ausgabe von „Heute“ vom Montag, den 18.01.16 entdeckte ich auf S. 14 einen redaktionellen Beitrag, in welchem unter der Überschrift „Mega-Projekt: Eislaufen ab 2020 unter der Erde – 280 Millionen Euro werden investiert“ (im Präsens) die unkommentierte Meldung zu finden ist: „Um rund 280 Millionen € entsteht eine 6000 m² große Eislauffläche unter freiem Himmel, direkt darunter befinden sich zwei Hallen...Im benachbarten 73-Meter-Turm wird ein Fitnesscenter einziehen, das mit einem 50-Meter-Schwimmbecken lockt. Die Bauarbeiten starten 2018, zwei Saisonen wird der Schwarzenbergplatz mit einem Eislaufplatz zum Ausweichquartier. “ Dazu ein Rendering der Fa. Wertinvest mit dem Untertitel: Eistraum: /i> „So soll das Areal nach dem Umbau aussehen.“ Diese dezidierte Meldung erweckt beim unbefangenen Leser den Eindruck, dass alle erforderlichen Behördenakte einschließlich Widmung, Baugenehmigung und Adaptierungs- bzw. Nutzungsbeschluss für den Schwarzenbergplatz bereits erfolgt sind, ohne dass der Bevölkerung bzw. den Anrainern mit Parteienstellung Gelegenheit zur Wahrnehmung der ihnen zustehenden Rechte gegeben worden wäre.
Dazu könnten Sie nun mit Recht sagen, was geht mich ein Boulevardblatt an. Das stimmt zwar, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sich alle Zuständigen, die bei den erforderlichen behördlichen Bewilligungen mitzuwirken haben, gegenüber dem Projekt - unbeschadet ihrer persönlichen Meinung - unvoreingenommen verhalten. Jede vor Abwicklung der vorgesehenen Verfahren festgelegte Meinung muss den Eindruck erwecken, dass diese Verfahren vom Ergebnis her vorbestimmt sind – aus welchen Gründen auch immer. Das aber widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip und macht die einzelnen Verfahrensschritte zur formalrechtlichen Farce. Konkret betrifft dies auch die im Flächenwidmungsverfahren vorgesehene Stellungnahme der Bezirksvertretung, deren stellvertretender Vorsitzender Sie sind, ohne die im Rahmen dieses Verfahrens einzuholende Meinung der Wählerinnen und Wähler berücksichtigen zu können.
Nun lese ich da aber Aussagen, mit denen Sie das Ergebnis der öffentlichen Auflage des Flächenwidmungsplanes, insbesondere die Stellungnahmen aus der Bevölkerung, einseitig vorwegnehmen, wie:
„Übrigens mit Ihrer Meinung, dass eine Durchwegung entlang des Konzerthauses nicht notwendig wäre sind Sie ziemlich allein – dieser Weg ist bereits im noch gültigen Plandokument enthalten und öffnet das Konzerthaus – nicht im Winter, aber in 8 Monaten des Jahres - auf einen öffentlich nutzbaren Platz und nicht nur auf eine Weg!“

Wenn Sie dabei die angebliche Alleinstehung einer Meinung erwähnen, sei mir die Frage erlaubt: kennen Sie das Ergebnis mehrerer, auch unter notarieller Aufsicht erfolgter Passantenbefragungen?

Zur Durchwegung selbst meine ich, das Aufscheinen im Plandokument ist keine Evidenz für Notwendigkeit, zumal nicht bei einem widmungsgemäß existierenden Durchgang, bei dem die Grundeigentümer die Öffentlichkeit aussperren bzw. dessen Begehung trotz faktischer Begehbarkeit untersagen und ihn widmungswidrig als Abstellplatz verwenden. Dabei hat die Baubehörde bislang keinen Anlass gesehen, die widmungsgemäße Verwendung durchzusetzen, wozu sie nicht nur berechtigt, sondern anlässlich jeder einzelnen Baumaßnahme verpflichtet gewesen wäre. Gerade darin, dass die Behörde weder von sich aus noch aufgrund öffentlich oder privat (Konzerthausgesellschaft) geltendgemachten Bedarfes eingeschritten ist, liegt ein kaum widerlegbarer Beweis für die mangelnde Notwendigkeit dieser Durchwegung, die – um ihren Zweck zu erfüllen – eine Fußgängerampel für die Querung Am Heumarkt bedingen würde, wobei diese Querung geradeaus in das den Niveauunterschied begrenzende Schutzgitter führen würde. Die Durchwegung erweist sich bei näherem Hinsehen als krampfhafter Versuch, den für Hochhäuser im Hochhauskonzept der Stadt Wien geforderten Mehrwert zu generieren, ein Versuch, den als solchen zu entlarven meines Erachtens nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht aller mit der Hochhauswidmung befassten Amtsträger wäre. Die kritiklose Übernahme dieses äußerst zweifelhaften Mehrwertargumentes kann ich nicht anders denn als vorauseilende Parteinahme für ein Projekt sehen, das auch aus ganz anderen, vor allem sozialen Gründen aus der Sicht der Stadt Wien zu hinterfragen ist.

Als Bezirksbürger ist mir die Neugestaltung der Lothringerstraße aus den Jahren 2004/05 und deren Lobpreis durch offizielle Stellen der Stadt Wien noch gut in Erinnerung. Noch besser als ich werden Sie sich erinnern, ob Sie damals, als dieses Projekt beschlossen, ausgeführt, von der Stadtregierung beweihräuchert und mit über 8 Mio Euro bezahlt wurde, bereits in dafür wesentlicher Verantwortung der Bezirksvertretung tätig gewesen sind. Nicht nur diesfalls mutet es befremdlich an, wenn nach 10 Jahren der hochgejubelte Umbau mit den Worten

„Versiegelungen für einen überflüssigen Park-, Rad- und Fußwegstreifen darstellt. Die vorgelegten Verschwenkungspläne – die keine verkehrlichen Auswirkungen und auch keine Fußgängerumwege bewirken, wurden leider bei der Anlage der B1 wegen vehementer Einsprüche des 1. Bezirks, der den Verkehr auf die Seite des 3. Bezirks gedrückt hatte (auf Betreiben des akademischen Gymnasiums zurückzuführen). Richtigerweise sollte die Straße entweder links und rechts des Mittelstreifens bzw. des offenen Wienflusses oder in der Mitte verlaufen: jedenfalls symmetrisch!“

kritisch abgewertet wird. Nicht eindeutig ist dabei die Wortwahl „auf die Seite“ des 3. Bezirks, die suggeriert, dass die Fahrbahn (arg. „der Verkehr“) im 3. Bezirk läge; „auf die dem 3. Bezirk zugewandte Seite der Lothringerstraße“ wäre da Klartext, der aber natürlich nicht den anscheinend beabsichtigten Eindruck vermittelte, man habe die Fahrbahn in den 3. Bezirk verlegt.

Immerhin räumen Sie ein, dass Sie für eine Verlegung der Hauptfahrbahn Richtung Westen in die unmittelbare Nachbarschaft des Schulgebäudes eintreten, eine sozial- und schulpolitische Haltung, die vermutlich nur kapitalistischen Hochhauserrichtern verständlich zu machen sein wird. Diesfalls ist das Staunen über die Ansicht eines Sozialisten zugegebenermaßen auf meiner Seite.

Einem offiziellen Dokument der Stadt Wien mit dem Titel „Ablauf bei Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen – Festsetzung“ entnehme ich, dass in den die Änderungen gegenüber dem Bestand enthaltenden Gründruck die Ergebnisse der SUP einfließen sollen. Das bedeutet nach meiner Logik, dass eine SUP vor dem Gründruck stattzufinden hat. Weiters entnehme ich dem Dokument, dass der Fachbeirat erst nach dem Rotdruck zu befassen ist. Nun schreiben Sie aber selber:
Die weiteren Einwände von wegen Ausschluss der Öffentlichkeit treffen alle nicht zu: das Projekt ist das am breitesten der Öffentlichkeit zugängliche Vorhaben der letzten Zeit: sowohl die erforderliche Strategische Umweltprüfung ist nicht einmal noch beauftragt und Flächenwidmungs- und Bebauungsplanentwürfe, die das Siegerprojekt nachzeichnen, sind als Erstentwurf noch nicht einmal dem Fachbeirat für Stadtentwicklung vorgelegt worden.

Wenn eine SUP “nicht einmal noch beauftragt worden“ ist und der Gründruck („Erstentwurf“) bereits seit geraumer Zeit vorliegt, frage ich mich schon, wieso Sie den Umstand, dass hier die vorgesehene Reihenfolge offensichtlich nicht eingehalten wurde, ausgerechnet als Argument gegen den damit ja offiziell dokumentierten Ausschluss der Öffentlichkeit heranziehen. Ich meine, dass es längst Pflicht des Bezirksbauausschusses gewesen wäre, die gebotene und bisher aus welchen Gründen immer verzögerte SUP als notwendigerweise vorangehenden Verfahrensschritt in das Verfahren zu reklamieren, anstatt zu versuchen, diesen Verfahrensmangel als Evidenz für die Einbindung der Öffentlichkeit darzustellen. Ich weiß nicht, wessen Interessen Sie damit dienen wollen; die der Stadt Wien können es dem von mir zitierten Dokument nach wohl nicht sein.
Was der erst in einer späteren Phase beizuziehende Fachbeirat damit zu tun hat, kann ich auf Grund des vorgesehenen Verfahrensablaufs ebenso wenig nachvollziehen wie – aus sprachlich-grammatikalischen Gründen - die Passage zu Beginn Ihrer Stellungnahme:
– weil der gezeigte kahle Baum, der einzige Baum auf dem breiten , der Wienflusseinwölbung nachgezeichneten Grünstreifen darstellt und der Preis für die auf der linken Seite sichtbaren Versiegelungen für einen überflüssigen Park-, Rad- und Fußwegstreifen darstellt. Die vorgelegten Verschwenkungspläne – die keine verkehrlichen Auswirkungen und auch keine Fußgängerumwege bewirken, wurden leider bei der Anlage der B1 wegen vehementer Einsprüche des 1. Bezirks, der den Verkehr auf die Seite des 3. Bezirks gedrückt hatte (auf Betreiben des akademischen Gymnasiums zurückzuführen).
Aber vielleicht könnten Sie so liebenswürdig sein, mir zu erklären, was Sie damit gemeint haben und/oder das offenbar Fehlende ergänzen..
Die gleiche Bitte richte ich an Sie hinsichtlich der von Ihnen erwähnten Wichtigkeitsrelation:
… was ist wichtiger : ein breiter Vorplatz beim Konzerthaus, beim Eislaufverein (nur für 4 Wintermonate) und dem Hotel Intercont und ein Grünstreifen (der nicht wesentlich verschmälert werden muss (s.o) oder der heutige Zustand mit dem Hüttelwerk beim Eislaufverein?

Zum einen habe ich sowohl dem Gründruck wie auch dem Rendering der Fa. Wertinvest keinen breiten Vorplatz beim Konzerthaus entnehmen können; meinen Sie damit tatsächlich den Vorplatz oder einen Platz neben dem Konzerthaus (an dessen Seitenfront)? Zum zweiten hätte ich gerne gewusst, wie man sich „für 4 Wintermonate“ „beim Eislaufverein“ eine Flächenwidmung vorstellen soll und zum dritten, in wieviel Metern die „nicht unwesentliche Verschmälerung“ der B 1 vorgesehen ist und in wessen Interesse (öffentliches Interesse?) sie erfolgen soll. Im Gründruck sind es 8 bis 9 m, im Erläuterungsbericht ca. 10 m, dortselbst ist auch von 6.000 m² für den Eislaufplatz die Rede. Das würde bedeuten, dass der Fußweg von der U 4 zum Konzerthaus zu einem beträchtlichen Umweg für tausende Besucher würde, die ins Konzerthaus bzw. Akademiegebäude wollten. Die von Ihnen immer wieder behauptete Information der Öffentlichkeit, die über diesen Flächenausgleich des WEV zu Lasten der Lothringerstraße überhaupt erst durch die Bürgerinitiative informiert werden musste, lässt gerade in dieser äußerst sensiblen Hinsicht – sehr nachsichtig ausgedrückt - sehr zu wünschen übrig.

Ihre Erwähnung des „heutigen Zustands“ der von Ihnen als „Hüttelwerk“ bezeichneten Tribüne sowie des Restaurants erinnert mich sehr an die Bezeichnung „Ratzenstadl“ für die 1960 über alle Maßen gepriesene und 35 Jahre später abbruchreife Überbauung des Bahnhofs Hauptzollamt (bzw. Wien Mitte) als „Erklärung“ für die Notwendigkeit des Baues neoliberal-kapitalistischer Wahrzeichen an der gleichen Stelle. Ich hoffe, Sie haben damit nicht andeuten wollen, dass es sich dabei um konsenslos oder konsenswidrig errichtete „Hütteln“ handelt.

Bestürzt bin ich über Ihr Wording zur Frage des Weltkulturerbes. Vielleicht darf ich darauf verweisen, dass „Weltkulturerbe“ von ICOMOS oder UNESCO nicht geschaffen wird, sondern als Prädikat über Ansuchen einer Gebietskörperschaft – im konkreten Fall der Stadt Wien verliehen wird – mit rein deklaratorischem Charakter. Die UNESCO stellt durch das Prädikat fest, dass ein Kulturdenkmal weltweite Bedeutung hat. „Mit oder ohne Weltkultur“ ist daher synonym mit „mit oder ohne der als Weltkulturerbe ausgewiesenen Bausubstanz. „Ohne“ ist daher gleichbedeutend mit tabula rasa und Neubauten anstatt des Altbestandes. Ich hoffe, dass Ihr Wording diesfalls ein Versehen war. In diesem Zusammenhang auf das von Jean Jaurès abgeänderte Thomas Morus-Zitat „Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme“ zu rekurrieren bedeutet, es – insbesondere den Begriff „Asche“ - missverstanden zu haben. Sie selber schreiben ja, dass das Weltkulturerbe Ringstraßenzone lebt und jährlich neue Rekordzahlen an Übernachtungen einspielt – ohne dass es dazu eines nahegelegenen Hochhauses bedürfte. Genau dieses lebende Weltkulturerbe ist die Flamme, die es zu bewahren gilt. Ich frage mich, wie man überhaupt auf den Gedanken kommen kann, es als Asche anzusehen. Hochhäuser, die außerhalb Wiens weltweit als neokapitallistische Macht- und Wahrzeichen angesehen werden, sind für mich keine Flamme, die weitergereicht werden sollte, sondern ein gefährlicher soziologischer Flächenbrand.
Mit freundlichen Grüßen

Mag. art. Mag. phil. Dr. iur.
Helmut Hofmann