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Aktion 21
AKTION 21

Der Lack war ab


Dienstag, 23. Jänner 2007

Am Abend des 18.01.07 kam es doch noch zu einer gemeinsamen Begehung einer Delegation von Aktion 21 und dem EM Turnierdirektor Christian Schmölzer um die Standorte der gefällten Bäume rund ums Praterstadion zu besichtigen. Im Dunkeln. Vereinbarter Zweck: die Begründung für jede einzelne Baumfällung. Zur Erinnerung: wenige Tage nach der Zusicherung einer gemeinsamen Begehung waren die Bäume in einer Nacht- und Nebelaktion gefällt worden. Für uns war sie deshalb noch lange nicht gegenstandslos. Ein Bericht.

Bei der zweiten Besprechung (04.12.06) unserer Delegation mit Herrn Christian Schmölzer und der Leiterin der Sportstelle Dr. Sandra Hofmann wurde eine gemeinsame Begehung in der Causa der zu fällenden Bäume rund ums Ernst-Happel-Stadion vereinbart, um bei jedem Baum die Begründung für seine Fällung nachvollziehen zu können. Ein zugesagter Rückruf zwecks Terminvereinbarung war unterblieben.

Vier Tage später, am 08.12.06, wurden die (44) in Rede stehenden Bäume gefällt. Nach Aussage von Herrn Schmölzer ohne sein Wissen.
Diese Vorgangsweise haben wir auf unserer Homepage angeprangert und auf der Begehung trotz „vollendeter Tatsachen“ bestanden. Er wurde, wenn auch um 17h00 – also bei Dunkelheit – zugestanden. Früher am Tag – wie bei den beiden vorangegangenen Terminen – fand sich für Herrn Schmölzer (Frau Dr. Hofmann war erst gar nicht mit dabei) kein Termin.

Um 17h15 ging es los. Wieder das summarische Argument: nicht die UEFA, sondern die für die Sicherheit verantwortlichen Einsatzgruppen (Feuerwehr, Rettung, Polizei) hätten eine ausreichende Sicherheitszone gefordert, die man mit etwa 20 m, gerechnet vom Stadiongitter festgelegt habe. Diese durch ein mobiles Gitter abgetrennte Sicherheitszone unmittelbar um das Stadion sollte die ungehinderte Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ermöglichen. Gleich vor dem Sektor B hieß es, dort kämen Temporärbauten für die Veranstaltungsorganisation hin, in einer Entfernung von etwa 18 m oder (hört, hört!) auch 15 m – das sei noch nicht festgelegt – vom Stadion. Auf unseren Einwand, warum man Bäume mit der Festlegung eines Mindestabstandes von 20 m anders behandle als kompakte Bauten, gab es keine Antwort.

Etwas weiter nördlich die Baumscheiben zweier gefällter Bäume: einer stand in etwa 17 m Entfernung in der Verlängerung eines Stadionausgangs, der zweite in etwas weiterer Entfernung genau in der Mitte zwischen der Verlängerung solcher Ausgänge. Herr Schmölzer gab den Bäumen höchstens 15 m Abstand vom Stadion und versuchte, dies mit Schritten zu manifestieren. Auf das Anbot einer Wette, dass sie mindestens 17 m entfernt seien, wenn nicht mehr, ging er wohlweislich nicht ein. Dafür erklärte er, dass bei Veranstaltungen in einer Entfernung von etwa 15 m Schleusen errichtet würden und die Bäume für die davor sich drängenden Menschen ein Hindernis und eine Gefahr darstellten. Wir ließen dies für den in Verlängerung des Stadioneingangs gestandenen Baum gelten, nicht aber für den zweiten, der noch dazu unmittelbar neben einem Lichtmast und damit auch neben dem Absperrgitter der Sicherheitszone gestanden wäre. Die zusätzliche Frage, ob auch die innerhalb der 20 m – Zone stehenden Lichtmasten versetzt würden, konnte Herr Schmölzer nicht beantworten. Er erklärte aber ohne nähere Begründung, diese seien im Gegensatz zu den Bäumen kein so großes Hindernis.

Anhand dieses ersten Baumes, bei welchem sich alle angegebenen Gründe für die Fällung als nicht stichhaltig erwiesen, bekam der Lack seine ersten Kratzer: Herr Schmölzer wurde, um eine plausible Antwort verlegen, plötzlich sehr ungehalten, erklärte, er müsse ja nicht mit uns diskutieren und sei ja nicht verpflichtet, mit uns die Begehung vorzunehmen und sich dabei für etwas zu verantworten, was er nicht getan habe. Auf unsere Frage, wer dann für die Baumfällungen verantwortlich sei, meinte er, die MA 51, korrigierte dies aber später auf MA 36.

Gleich beim nächsten „Fall“, einem Baum, der deutlich außerhalb des Laternenkranzes gestanden war und von dem Herr Schmölzer selbst – so bei sich – gemeint hatte, der hätte nicht unbedingt weg müssen, verlor er angesichts der argumentatorischen Ausweglosigkeit die sachliche Contenance und belehrte uns, „man“ habe die Entscheidung eben so getroffen, man habe auf eine kleine Minderheit, welche die Bäume retten wollte, im Interesse der Mehrheit keine Rücksicht genommen. Auf eine Bemerkung, es sei gar nicht so ausgemacht, dass die Fällung der Bäume von einer Mehrheit gewünscht sei, es gäbe verschiedene Hinweise – unter anderem in Diskussionsforen - darauf, dass das keine so ausgemachte Sache sei, gab es die nächsten Lacksprünge: Herr Schmölzer verbat sich derartige „Belehrungen“. Auf den Hinweis, dass es sich nur um eine Antwort auf seine Belehrungen handelte, ging er erst gar nicht ein.
Zuletzt trennte man sich im Angesicht zweier gefällter Bäume, die genau in einer Reihe mit einem einen Einschleifkasten der E-Werke und einem Lichtmast standen und diese unmittelbar flankierten. Die Frage, ob diese beiden „Hindernisse“ – ein Einschleifkasten ist jedenfalls breiter als die dort gefällten Bäume waren – auch beseitigt würden, zeigte sich Herr Schmölzer abermals uninformiert, nicht jedoch ohne anzudeuten, dass man den Einschleifkasten „ohne weiteres“ wegräumen könne, wenn dies erforderlich wäre.
Bemerkenswert war, dass bei einem anderen, in ziemlich weiter Entfernung vom Stadion gestandenen und nun gefällten Baum selbst Herrn Schmölzer ein leises „meiner Meinung nach...“ über die Lippen kam, das er aber geistesgegenwärtig korrigierte, indem er meinte: „bei diesem Baum kann man darüber streiten, ob man ihn hätte stehen lassen können“.

Natürlich fiel zwischendurch auch das Argument, die Bäume seien ohnedies schon krank gewesen. Nicht gesagt wurde, dass die zuständige Behörde dies bei lediglich vier der vierundvierzig Bäume festgestellt hatte.
Herr Schmölzer war aber dann offen genug mitzuteilen, wie es zum Wunsch nach der Baumfällung gekommen war: es hieß, „die Bäume ums Stadion herum“ stellten eine Gefährdung der Sicherheit dar. Ob diese Bäume konkret bezeichnet wurden, wie weit „rund ums Stadion“ anzusetzen gewesen wäre – das konnte er nicht sagen. Selbst ob eine Begehung und Bezeichnung der Bäume durch jene, die ihre Beseitigung verlangten, stattgefunden hatte oder ob die Entscheidung am grünen Tisch erfolgte, konnte er nicht sagen. Er sei jedenfalls nicht bei einer solchen Begehung dabei gewesen. Er war aber auch offen genug einzugestehen, dass die Beseitigung der Bäume deshalb notwendig gewesen sei, weil dadurch die „organisatorischen Verhältnisse verbessert“ worden seien.


Kommentar:

Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage wollen wir auf keinen Fall bezweifeln. Das mit den Sicherheitsgründen haben wir ohnedies nie glauben können. Die diesbezügliche Argumentation ist ja auch kläglich zusammengebrochen, als es vom allgemeinen Blabla zum konkreten Einzeltatbestand ging. Da blieb nur noch der Versuch, mit Imponiergehabe und angedrohtem Gesprächsabbruch dem Argumentationsnotstand zu entrinnen. Damit war schließlich der Lack ab. Die Begehung hat bestätigt, was wir vermutet hatten: die Bäume waren einfach im Weg. Und was macht man mit einem Lebewesen, wenn es einem im Weg ist? Man bringt es um. Vielfach erprobt. Die Bäume müssen weg! Kahlschlagpolitik pur. Herr Bürgermeister: vor den Vorhang!

Eine Frage ist aber noch offen: Wien hat ja ein Baumgesetz. Die Behörde musste also die Schlägerung bewilligen. Ist sie dabei korrekt vorgegangen oder am Ende gar nicht ganz gesetzeskonform? Wer hat um die Kahlschlagbewilligung angesucht? Wie zutreffend waren die dafür gegebenen Begründungen? Wie rigoros wurden sie auf ihre Richtigkeit geprüft? Das alles wird noch nachzuvollziehen sein. Denn wir leben ja, wie man dann, wenn es fürpass kommt, nicht müde wird zu betonen, in einem Rechtsstaat, wo alles seine Ordnung und seine gesetzliche Grundlage haben muss. Und die Bevölkerung einen Rechtsanspruch darauf hat, dass alles nach Recht und Ordnung und nicht nach Macht und Willkür entschieden wird. Oder?

Auch anhand der Bereitwilligkeit, uns Einsicht in den ordnungsgemäßen Ablauf der Kahlschlagbewilligung zu erteilen, werden wir die dortamts obwaltende Rechtsstaatlichkeit zu messen haben. Aktion21 wird jedenfalls den Akt auch über diesen Fall nicht schließen.

Helmut Hofmann
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