AKT!ON 21

Aktion21 zu Bürgerbeteiligung


Freitag, 8. Juli 2011

Am 5. Juli haben Vertreter von Aktion21 der Vizebürgermeisterin Mag.a Vassilakou, in deren Ressort nun Bürgerbeteiligung fällt, "Forderungen zur Verbesserung der partizipativen Demokratie in Wien" überreicht.

Forderungen zur Verbesserung der partizipativen Demokratie in Wien

Der Katalog wurde von Vertretern und Vertreterinnen von über 40 Bürgerinitiativen in drei Arbeitsgruppen in drei Moanaten erstellt.

Er enthält detaillierte Forderungen zur Bürgerbeteiligung mit den Schwerpunkten
  • Flächenwidmung und Stadtplanung, Bauverfahren und Verkehr.
  • Rechtliche Verankerung der partizipativen Demokratie
  • Bürgerinformation auf allen Ebenen
  • Ermöglichung einer öffentlichen Meinungsbildung
  • Rechtssicherheit durch klare und für jedermann verständliche Rechtsnormen
  • Transparenz in allen Verfahren
  • Parteienstellung von Bürgerinitiativen
  • Bürgerhaushalt

Von links nach rechts: Helmut Hofmann, Herta Wessely, VIze BM.in. Maria Vassilakou, Johanna Kraft, Markus Landerer
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Der Katalog kann im Anhang als pdf Datei eingesehen werden.

Dateien zu diesem Thema
    Forderungskatalog Forderungskatalog
Ich fürchte, da wird GAR NICHTS kommen! 
von Zukünftiger Nicht-Wähler am 2011-07-14 um 14:34 Uhr
Die Wahrheit eine Tochter der Zeit?
Vor der Wahl / nach der Wahl - in der Opposition / in der "Regierung"!

Ein völlig inhaltsleeres Interview mit Fr.Vassilakou im Standard: WVassilakou:" .... Ich werde jedes Fleckchen innerstädtischen Grüns verteidigen ...."

http://derstandard.at/1308681037264/Mari...

Worthülsen, Ermahnungen für Radfahrer, nur die Jahreskarte für den öffentl. Verkehr in Wien ein bißchen billiger (d.h. auf Politsprech, die anderen viel teurer)...... von Bürgerbeteilgung nichts (dabei war das Intervies nach der Übergabe des Forderungskatalogs)!

Ansonsten Wohlverhalten auf allen Linien, Nicht-Auffallen bis zum Umfallen, oder wie ist das sonst zu verstehen ".... ich werde jedes Fleckchen innerstädtischen Grüns verteidigen ...."

aber das gilt anscheinend nur für beserlparks, die ohnehin nicht zur Disskussion stehen und daher leicht und gefahrlos "zu verteidigen" sind!

Wenn es dann aber um WIRKLICH WAS geht, z.B. Augarten und nunmehr das in seiner Gesamtheit denkmalgeschützte große Steinhof-Areal, eine Oase im 14. /16. Bezirk, ist das für sie Siedlungsgebiet!!

Sogar der Bau des Anlegermodells VAMED-Luxusressort im geschützten Jugendstilambiente wird in koalitionärer Eintracht billigend in kauf genommen - ja, das bevorstehende Burn-out-Syndrom will man ja unter seinesgleichen auskurieren können!
Offenlegung von Verwaltungsverfahren, eine wahrlich berechtigte Forderung! 
von Johanna am 2011-07-14 um 11:01 Uhr
Über die von der MA 19 immer wieder bescheinigte Ortsbildverträglichkeit von geplanten Monsterbauten (diese entsprechen natürlich immer der Wiener Bauordnung, was ja keine Kunst ist!!) muss man sich wirklich immer nur wundern!

Und die vielen kranken Bäume, die dann so einem Betonierungswahnsinn immer wieder geopfert werden, sind auch interessant, vor der Bebauungsabsicht durch gut politisch vernetzte Bauwerber waren sie meist in hervorragendem Gesundheitszustand!

Transparenz und Einblick in die Sachverständigengutachten in diesen Fragen von öffentlichem Interesse muss her!! In Skandinavien geht das ja auch!

Weg mit der scheinheiligen Amtsverschwiegenheit und dem in diesen Fragen unnötigen Datenschutz! Wenigstens da sollte es umgehend eine Änderung geben.
ENDLICH TRAUT SICH JEMAND DIESE FRAGEN ANZUSPRECHEN! 
von enttäuschte Wählerin am 2011-07-13 um 23:33 Uhr
die Wiener Bauordnung wird seit Jahren nur für die Baulobbies novelliert, die können dann alle grünen Innenhöfe Wiens zubetonieren und keiner hat die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, es entspricht ja alles der Wiener Bauordnung! "Verdichtung" nennt man diese Vernichtung von städtischer Lebensqualität.

Das Amtsgeheimnis gehört dann, wenn öffentliches Interesse betroffen ist, abgeschafft!

Unter dem Mäntelchen eines fragwürdigen Datenschutzverständnisses werden an den Bewohnern vorbei gesunde Bäume gefällt, investorenfreundliche Flächenwidmungen gemacht und willkürlich Bebauungsbestimmungen in ganz Wien geändert.

Da das im Rathaus alles wohlbekannt ist, freue ich mich, dass es Initiativen gibt, die diese heißen Themen anschneiden. Erreichen werden sie wohl nicht allzuviel, denn da ist so vierl Geld involviert und "Geld regiert halt auch bei uns die Welt", siehe Augartenspitz.

Vom Wien, das wir an die Touristen verkaufen wollen, wird da ohnehin bald nichts mehr übrig sein.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 4 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-07-11 um 21:07 Uhr
3) Bauverfahren

"In allen Fällen, in denen die Behörde das öffentliche Interesse (Umweltfolgen, Baumschutz, Ortsbildschutz, Auswirkungen auf die Verkehrssituation) wahrzunehmen hat, soll die organisierte Öffentlichkeit (Bürgerinitiativen, allenfalls entsprechende NGO) in Bauverfahren Parteistellung mit dem Recht zur Wahrung des öffentlichen Interesses erhalten, um dieses, falls es von der Behörde nicht oder nicht ausreichend wahrgenommen wird, an ihrer Stelle wahrnehmen zu können."

Dieser Forderung ist ein klarer Verstoß gegen der Rechtsstaats und Entbehrt jeglicher Vernunft! Die Feststellung, ob eine Behörde öffentliche Interessen nicht oder nicht ausreichend wahrnimmt, kann nur die Berufungsbehörde oder in weiterer Folge ein ordentliches Gericht treffen.
Wenn es nach dieser Forderung geht, kann jeder, der sich „BI“ oder „NGO“ nennt, der mit einem Bescheid nicht zufrieden ist, einfach selbst einen Bescheid erstellen und das Recht in eigenem Ermessen auslegen. Dann braucht es keine Behörden mehr, dann kann gleich jeder machen was er will.
Zur Illustration ein paar Beispiele (wahrscheinlich genau das Gegenteil, was sich die Forderungskatalogersteller vorstellen):

Umweltfolgen: Weil eine Baubehörde in einem Gebiet mit Bauklasse I (vielleicht in einer Schutzzone) mir einen negativen Bescheid gegen ein Wohnhaus in Bauklasse III ausstellt, ich der Meinung bin, dass die Umweltfolgen (verlängerte Verkehrswege und mehr Emissionen, zu hoher Flächenverbrauch wegen zu geringer Bebauungsdichte etc.) nicht angemessen berücksichtigt sind, darf ich laut der Forderung selbst dieses öff. Interesse wahrnehmen und erteile mir selbst die Baugenehmigung in BK III.

Baumschutz: ich möchte mein Eigentum roden, darf das aber wegen dem Baumschutzgesetz nicht (es sei denn die Bäume sind z.B. krank) – die Behörde sagt, die Bäume sind gesund, ich bin aber vom Gegenteil überzeugt und darf sie demnach umschneiden, da ich das öffentliche Interesse der Nicht-Gefährdung von Menschen, Tieren und Dingen sicherstelle.

Ortsbildschutz: weil’s gerade aktuell ist: ich bin als Mitglied der NGO „Zentralverband der Kleingärtner“ und BI „Ortsbildschutz im Schrebergarten“ der Meinung, dass das Krankenhaus Steinhof so überhaupt nicht in das Ortsbild der Schrebergartenhütten der Umgebung passt und erteile einen Abbruchbescheid, egal was das Bundesdenkmalamt sagt. Oder das Looshaus bekommt jetzt endlich eine historizistische Fassade verpasst.

Auswirkungen auf die Verkehrssituation: Die BI „Pro GTI Tuning und mehr innerstädtische Rennstrecken“ und die NGO „Verband der deutschen Automobilindustrie“ sind der Meinung, dass eine Straßenplanung mit nur einem Fahrstreifen je Richtung mit Tempo 30, getrenntem Gleiskörper für die Straßenbahn und Grünstreifen zu wenig auf das öffentliche Interesse der Arbeitsplätze in der Automobilindustrie Rücksicht nimmt, deswegen planen sie Straße auf eine 3-spurige Straße mit Tempo 70 um.

usw…..merkt ihr, wohin diese Forderung führt?
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 3 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-07-11 um 21:06 Uhr
3.) Bauverfahren

"2. a) allgemeines öffentliches Interesse
Parteienstellung der organisierten Öffentlichkeit (Initiativen, NGO) zwecks Wahrnehmung des öffentlichen Interesses, insbesondere in Fragen der Ortsbildverträglichkeit geplanter Bauvorhaben (da die Befugnisse der MA 19 sehr begrenzt sind)."

Siehe hierzu die Kritik am Beginn bezüglich der Parteistellung. Hier ist es sehr befremdlich, dass irgendwelche Privatpersonen, die „Ortsbildverträglichkeit“ feststellen sollen. Das Ortsbild wird durch die Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen hinsichtlich Fluchtlinien und Gebäudehöhe exakt festgelegt. Hier geht es offenbar nur darum, dass bestimmten Leuten ein bestimme Hausfassade nicht gefallen könnte. Nachdem Schönheit im Auge des Betrachters liegt, lassen Sie es doch den Eigentümer entscheiden, ob eine Fassade schön ist oder nicht – oder geben Sie dem Projektwerber das gleiche Recht, über bestehende Fassaden zu entscheiden und. ggf. einen Abbruch von „hässlichen“ Bestandsgebäuden, in denen die „Organisierte Öffentlichkeit“ wohnt, zu fordern.
Bitte lassen Sie auch neue Architektur zu und bauen Sie keine Freilichtmuseen, die besten Architekturdenkmale (z.B. Looshaus) haben sich nicht ins Ortsbild eingefügt, Gott sei Dank, gab es damals weniger BIs, sonst würden wir noch immer in der gotischen Architektur bauen.


"Einsicht für die betroffene Bevölkerung in Gutachten, Bescheide und Stellungnahmen im Rahmen von Begleitverfahren sowie in alle Unterlagen, die als Grundlage für Entscheidungen dienen und in Bescheiden ausdrücklich erwähnt sind. Restriktive Auslegung der amtlichen Verschwiegenheitspflicht und des Datenschutzes; die Auskunftsverweigerung muss begründet werden."

Ich denke, dass Datenschutz ein hohes Gut ist, das erhalten werden muss. Insbesondere eine diffus definierte „betroffene Bevölkerung“ darf daher nicht alles einsehen!


"b) Spezielles Interesse der Anraineröffentlichkeit
Der Anrainerbegriff soll den derzeitigen Gegebenheiten angepasst und Beeinträchtigungen von Anrainern durch bauliche Maßnahmen entsprechend berücksichtigt werden. Alle Personen, die durch das geplante Bauwerk erheblich beeinträchtigt werden könnten, sollen in die Verfahren eingebunden werden."

Was bitte heißt „erheblich beeinträchtigt werden könnten“? Heißt das Eintritt des Todes, schwere Körperverletzung durch ein Bauwerk?
Wenn jemand der Meinung ist, er könnte „erheblich beeinträchtigt“ werden, dann soll er einen Antrag auf Parteistellung mit der Begründung der erheblichen Beeinträchtigung und der Vorlage eines Fachgutachtens auch nachweisen. Eine erhebliche Beeinträchtigung kann wohl nicht gegeben sein, wenn etwas entsprechend der Flächenwidmung konformes errichtet wird (deswegen gibt es ja Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, etc. hier wird die mögliche Beeinträchtigung berücksichtigt). Ebenso kann es keine erhebliche Beeinträchtigung geben, wenn irgendwo etwas Neues gebaut wird, das die angeblich Beeinträchtigten bereits selbst haben, und selbst bereits ihre Umwelt beeinträchtigen. (z.B.: ein neues Wohnhaus wo schon Wohnhäuser sind, Verkehr wo Anrainer bereits eine Straße haben oder irgendwo mit dem Auto fahren).


"Für dauernde Wertminderungen durch die gesundheitsschädliche Immissionen, Einschränkungen der Aussicht, Abschattungen und mittelbare (nutzungsbedingte) Auswirkungen eines Bauwerks (Lärm, Luftverschmutzung, erhebliche Verkehrserregung) sowie vorübergehende Wertminderungen durch langdauernde Baumaßnahmen sollte ein angemessener Wertausgleich vorgeschrieben werden."

Das ist ja eine lustige Forderung. Soll das heißen, das Leute, die in einem Haus wohnen und bereits ihre Umgebung durch Einschränkung der Aussicht, Abschattungen und mittelbare (nutzungsbedingte) Auswirkungen eines Bauwerks (Lärm, Luftverschmutzung, erhebliche Verkehrserregung) beeinträchtigen, auch noch eine Entschädigung erhalten sollen, weil ein anderer (z.B. der Nachbar) gegenüber dasselbse macht? – Genau diese bestehenden Anrainer müssten eigentliche eine Entschädigung an die Nachbarn zahlen, nicht umgekehrt! Dann müsste aber für alle Bauwerke in Wien – Rückwirkend beginnend seit der Römerzeit eine Entschädigung gezahlt werden!
Wenn jemand etwas errichtet hat, dann muss im Sinne der Gleichberechtigung auch jemand anders dasselbe errichten dürfen (stadtentwicklungsziele wie Verdichtung der Stadt zur Verminderung des PKW Verkehrs und Infrastrukturkosten etc seien dahingestellt). Wenn jemand eine „freie Ausicht“ will, dann kann jeder das am zivilrechtlichen Weg durch Ankauf der Liegenschaft, Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe eines Baurechtzinses etc bezahlen.
Deswegen gehört z.B. eine Bebauungsdichte und Gebäudehöhe über großflächigere Gebiete festgelegt – die dann für alle gilt. Die Auswirkungen eines Bauwerks werden über Widmungskategorien (Wohngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet) berücksichtig. Nur wenn jemand besser als jemand anders gestellt wird . z.B. Hochhaus, das tatsächlich verschattet, dann könnten Entschädigungen angedacht werden.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 2 
von kritische Öffentlichkeit am 2011-07-11 um 21:04 Uhr
2.) Flächenwidmungsplanung

"7. Maßnahmen zur Verbesserung der Information im Rahmen der öffentlichen Auflage von Plandokumenten:
d) Im Erläuterungsbericht zur öffentlichen Auflage eines Plandokumenten-Entwurfes soll unter dem Punkt Umwelterwägungen auch die strategische Umweltprüfung Aufnahme finden und die Einhaltung von beschlossenen Richtlinien, Verordnungen, Rechtsdokumenten, insbesondere Hochhauskonzept, Flächenwidmung und Bebauungsplan u.ä. in ALLEN Punkten nachgewiesen werden.
d) Die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen soll die Nichtigkeit beschlossener Plandokumente zur Folge haben."

Nachdem bei einer Neuauflage des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans der alte Plan seine Gültigkeit verliert, kann es auch keine zwingende Berücksichtigung der diesbezüglichen Bestimmungen geben. Wenn etwas für den Flächenwidmungsplan rechtsverbindlich sein soll, dann können es nur vorgelagerte Raumordnungspläne sein (Stadtentwicklungsplan, Stadtteilentwicklungspläne, Verkehrsmasterplan, Hochhauskonzept) die tatsächlich rechtsverbindlich (also als Gesetz oder Verordnung) vom Gemeinderat beschlossen wurden. Diese Konzepte werden aber in Wien zwar als „Masterplan“, „Konzept“ etc. beschlossen, haben aber leider keine Rechtsverbindlichkeit.
Eine automatische Nichtigkeit des gesamten Plandokuments, auch wenn nur Teilbereiche nicht mit rechtsverbindlichen vorgelagerten Raumordnungsplänen konform gehen, ist sinnlos. Entweder gilt dann einfach die alte Widmung oder es gibt überhaupt keine Flächenwidmungs- und Bebauungsbestimmungen – darf dann jeder machen, was er will?


"10. Zur Deckung der von der Allgemeinheit als Folge von Umwidmungen zu tragenden
Kosten ist ein Planwertausgleich zwingend vorzusehen."

Ein Planwertausgleich für Wertsteigerungen ist im Grunde eine neue Steuer. Problematisch ist nicht der Planwertausgleich an sich, sondern die Frage der Umsetzung:
Gilt der Planwertausgleich sofort, oder erst bei Ausnützung der besseren Widmung?
Was passiert, wenn jemand eine bessere Widmung erhält (weil dies z.B. städtebaulich, aus umwelt- und verkehrsplanerischer Sicht erwünscht ist und die Stadt verdichtet wird) und dieser Eigentümer diese bessere Widmung nicht wollte, gibt es dann ein Vorschreibung mit Exekution und Zwangsversteigerung der Liegenschaft?
Was passiert, wenn der Planwertausgleich als willkommenes Budgetsanierungsmittel eingesetzt wird und einfach Bauland ausgewiesen wird, ohne Berücksichtigung anderer Aspekte.
Wer zahlt letztlich den Planwertausgleich – sicherlich die Wohnungsmieter oder Käufer. Der Projektentwickler wird auf seine Gesamtkosten (Grundstück, Bau, Baunebenkosten, Vermarktung, Finanzierungskosten, Planwertabgabe) trotzdem einen angemessenen Projektentwicklergewinn aufschlagen – oder, wenn es sich nicht rentiert, eben nicht bauen und stattdessen auf höhere Preise im Bestand hoffen.
Was passiert wenn die Leute deswegen verstärkt ins Umland ziehen und mit dem Auto nach Wien pendeln? usw.
gute Ansätze, zum Teil vollkommen Realitätsfremd und Wider jedes Rechtsstaats, Teil 1 
von Kritische Öffentlichkeit am 2011-07-11 um 21:02 Uhr
1) Die „wesentlichen Forderungen“

1.1 „Unter Verfahrensbeteiligung verstehen wir die Parteienstellung von Bürgerinitiativen in allen Verfahren, in denen die Wahrnehmung des öffentlichen Interesses durch die Behörde vorgesehen ist“

Wenn so genannte „Bürgerinitiativen“ eine Parteistellung erhalten sollen, dann müssen auch die Vorraussetzungen festgelegt werden, ab wann eine „Bürgerinitiative“ besteht. Ein paar Leute, die einfach gegen etwas sind, bezeichnen sich zwar sofort als Bürgerinitiative (aus der Aussage „ich bin BI für oder gegen irgendwas“) vertreten deswegen aber noch Lange nicht die „Betroffenen“, sondern zunächst ihre Eigeninteressen. Aus dieser Forderung könne z.B. die „Bürgerinitiavie für den Bau des Projektes x“, bestehend aus einer Person auftreten und das gesamte Konzept der Bürgerbeteiligung ad absurdum führen.

Eine Bürgerinitiative muss daher um Parteistellung zu erhalten gewisse Mindestkriterien aufweisen: Vertretungsbefugnis eines Prozentanteils (z.B. mind. 20%) der betroffenen Bevölkerung mit Hauptwohnsitz im betroffenen Gebiet durch schriftliche Vollmacht zur Vertretung.


1.2 "Unter Budget für Bürgerbeteiligung, verwaltet durch Bürgerinnen und Bürger, verstehen wir die gesicherte Bereitstellung finanzieller Mittel zur Durchführung von Beteiligungsverfahren."

Soll das heißen, dass öffentliche Gelder (Steuergelder) ohne Kontrolle an Privatpersonen übergeben werden sollen, die dann nach eigenem Gutdünken ohne Haftung und Kontrolle der öffentlichen Hand (Gemeinderat, Rechnungshof) darüber verfügen können?!?!?
Das wäre eine tolle Idee, in dem Fall Gründe ich sofort eine BI und kaufe mir Auto zur privaten Nutzung wo ich draufschreibe „kommen Sie zur Bürgerversammlung am… Im Gasthaus meines Freundes von dem ich eine Provision für die Vermittlung von zahlenden Kunden kassiere.“

Steuergelder haben bei Privaten nichts verloren; es sei denn sie werden nach klaren Regeln (z.B. wie bei Subventionen) mit Sanktionsmöglichkeiten vergeben. Gelder für Bürgerbeteiligung müssen von der öffentlichen Hand eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich, angesichts der Schulden und des Budgetdefizits der Stadt Wien die Frage, in welchen Bereichen Geld eingespart werden soll, um mehr Bürgerbeteiligung durchzuführen.
Endlich kommt dieser Forderungskatalog - 
von Hellwach am 2011-07-09 um 09:27 Uhr
es ist höchste Zeit, dass dieser NACHTWÄCHTERSTAAT aufgerüttelt wird!
in 3 monaten erstellt 
von sturm am 2011-07-09 um 03:23 Uhr
naja das sagt ja eh alles, kein wunder das kaum jemand mehr die BI ernst nehmen kann!