AKT!ON 21

Quod licet iovi, non licet bovi
(Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Rindvieh nicht erlaubt)


Mittwoch, 31. August 2011

Eine vom Ausland finanzierte Vereinigung will inmitten einer in Transdanubien gelegenen ruhigen Wohnsiedlung ein großes, nach Meinung vieler Anwohner nicht raumverträgliches Begegnungszentrum bauen. Eine Bürgerinitiative will erwirken, dass ihre Interessen an der Wahrung der vorhandenen Siedlungsstruktur berücksichtigt werden.

Da sie nicht gehört wird, will sie sich das Gehör mit einer öffentlichen Demonstration schaffen. Diese läuft, weil es sich um ein kommunalpolitisch höchst explosives Thema handelt, nicht ohne Einmischung extremer (partei)politischer Gruppen ab. Die Bürgerinitiative, weiß mangels Erfahrung nicht, wie sie darauf richtig reagieren soll. Sie hat insbesondere keinen Einfluss darauf, dass ihre Demo auch für „Hasspredigten“ gegen Ausländer missbraucht wird.
So weit, so übel.
Zwei Wochen später brennt an einem anderen Ort ein Migranten-Wohnheim. Rechtsextreme stehen im Verdacht, den Brand gelegt zu haben.
So weit, so noch übler.
Ein Nationalratsabgeordneter ereifert sich daraufhin, die Bürgerinitiative habe „den Boden für schwerkriminelle Hassaktionen aufbereitet“. In einer Aussendung der GRÜNEN vom 14.07.2010 kann man schwarz auf weiß lesen:
Der FPÖ und der Bürgerinitiative Rappgasse wirft Öllinger vor, den Boden für schwer kriminelle Hassaktionen wie die Brandanschläge in Floridsdorf aufbereitet zu haben. Öllinger: „Es ist ziemlich offensichtlich, dass die neonazistisch motivierten Brandanschläge in Floridsdorf ...in einem Zusammenhang mit den Aktionen und der Demonstration gegen ein islamisches Kulturzentrum stehen. Die Nazi-Skins...sind jetzt zur Tat geschritten.
Daraufhin klagen ihn nicht der FPÖ zugehörige Sprecherinnen und Sprecher der Bürgerinitiative wegen Rufschädigung und erhalten vom Gericht – nein, nicht Recht, sondern eine Abfuhr. Mit folgender – hier summarisch dargestellter – Begründung:
  • Die Äußerung Öllingers sei keine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern ein im Rahmen des Zulässigen getroffenes Werturteil.
  • Daher handle es sich um eine Form erlaubter politischer Kritik, welche sich die Bürgerinitiative, nachdem sie an der politischen Debatte teilgenommen habe, nach den selben Maßstäben gefallen lassen müsse wie Politiker.

Seltsame Rechtsauffassung des Gerichtes

In der Rechtsansicht, der zufolge politische Kritik zu dulden sei, folgt das Gericht dem OGH, der sich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Thema Meinungsfreiheit. angeschlossen hat. Auch die Ansicht des Gerichts, dass politische Kritik an Bürgerinitiativen, die am politischen Diskurs teilnehmen, zuzulassen sei, ist im Grundsätzlichen richtig. Dennoch birgt die Entscheidung für die Zivilgesellschaft manche Fragezeichen.
Nicht folgen kann man bei objektiver Betrachtung des Sachverhalts dem Gericht, wenn es feststellt, es handle sich nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung. „Es ist offensichtlich, dass die...Brandanschläge im Zusammenhang mit ...der Demonstration...stehen“ bedeutet doch nicht mehr und nicht weniger, als dass ein Zusammenhang zwischen den Brandanschlägen und der Demonstration der Bürgerinitiative besteht. Da dies als „offensichtlich“ bezeichnet wird, bedarf es nach Meinung Öllingers gar keines Beweises (und dies, obwohl zum Zeitpunkt dieser Äußerung noch nicht erwiesen war, wer diese Brandanschläge überhaupt ausgeführt hatte). Dass mit dieser Behauptung eines Zusammenhanges zwischen Demo und Brand die Bürgerinitiative und nicht nur die FPÖ gemeint gewesen war, geht aus dem einleitenden Satz „Der FPÖ und der Bürgerinitiative Rappgasse wirft Öllinger vor, den Boden für schwer kriminelle Hassaktionen wie die Brandanschläge in Floridsdorf aufbereitet zu haben“ klar hervor.
Bleibt nur noch zu klären, was mit dem Ausdruck „Zusammenhang“ gemeint ist, ob ein realer oder vielleicht nur ein ideeller, fiktiver gemeint gewesen ist. In dieser Frage helfen die Feststellungen des Erstgerichts weiter, denen zufolge „sich die Kläger mit den zur Kundgebung der Bürgerinitiative...erschienenen Angehörigen der rechtsradikalen Szene ausgetauscht haben“. Ohne näher zu spezifizieren, worüber sie sich „ausgetauscht“ hätten, kann aus dieser Diktion jedenfalls abgeleitet werden, dass nach Meinung des Gerichts der „Zusammenhang“ mit Rechtsradikalen ein realer gewesen sein muss. (Bemerkenswert ist allerdings, dass die Beweisaufnahme kein einziges Wort über die Art und Weise eines solchen „Austauschs“ enthält und das Gericht damit von einem unbewiesenen Sachverhalt ausgegangen ist).
Fazit: es handelt sich eindeutig um eine Tatsachenbehauptung des Inhalts, dass ein realer Zusammenhang zwischen den Brandanschlägen und der Demonstration der Bürgerinitiative besteht und dass Öllinger die Richtigkeit dieser Tatsachenbehauptung hätte unter Beweis stellen müssen.

Gewundene Erklärungen

Das Gericht versucht in gewundenen Erklärungen abzuleugnen, dass es sich um unbewiesene Unterstellungen Öllingers gehandelt hat:„...kein Vorwurf, die Kläger hätten an strafbaren Handlungen mitgewirkt oder dazu aufgefordert, sondern als politisch kritische Betrachtung und Analyse der Folgen des politischen Handelns der BI des Inhalts, dass diese an den „schwer kriminellen Hassaktionen“ und den Brandanschlägen eine politische und moralische Mitverantwortung träfe“. Dabei verkennt das Gericht die Tragweite solcher Versuche. Einer Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern, denen bei nüchterner Betrachtung der Dinge nichts anderes zur Last gelegt werden kann, als friedlich gegen ein ihrer Meinung nach raumunverträgliches Projekt zu demonstrieren, wird die politische und moralische, wenn auch nicht gerichtlich strafbare Mitverantwortung an einem mit dieser Demonstration in keinerlei tatsächlichem Zusammenhang stehenden Verbrechen zugeschoben.

Beängstigende Folgen

Diese unsägliche Art der Denunzierung von Bürgerinitiativen aus durchsichtigen parteipolitischen Motiven war bislang nur von anderen politischen Gruppierungen unrühmlich bekannt. Dass sich nun auch ein prominenter Vertreter der Grünen aus demselben Holz geschnitzt entpuppt ist enttäuschend, von ihm hätte man sich etwas mehr Sensitivität gegenüber der Zivilgesellschaft erwartet.
Nach der (immer noch) geltenden Praxis der Staatsanwaltschaft müssen die Mitglieder der Bürgerinitiative sogar froh sein, nicht – wie die Tierschützer – aufgrund bloßer Verdächtigungen als kriminelle Vereinigung im Sinne des § 278 Strafgesetz (bekannt unter der Bezeichnung „Mafiaparagraf“) belangt, in U-Haft genommen und angeklagt zu werden. Vielleicht haben sie diese „Ausnahme“ nur dem Umstand zu verdanken, dass sie – politisch – von der „richtigeren“ Seite vereinnahmt worden sind. Das ist ja das eigentlich Groteske, aber auch Beunruhigende an der Sache: Rechtsfindung bedeutet nicht, dass das geltende Recht richtig angewendet, sondern einer bestimmten politischen Meinung der Entscheidungsträger entsprechend ausgelegt wird. Die „Rechtsausleger“ bekommen so jene Bedeutung, die diesem Begriff im Boxsport zukommt. Zu Boden gehen dabei die Bürger und ihre Rechte.
Beängstigend ist aber – auch im Licht anderer unverständlicher Verhaltensweisen der Justiz – die Tatsache, dass ein Gericht diese Vorgangsweise rechtens findet und der Zivilgesellschaft Dinge zumutet, die jeden Politiker, jede Partei sofort veranlassen würden, den Urheber solcher Denunzierungen augenblicklich um eine Zurücknahme und Entschuldigung aufzufordern. Es wäre nicht das erste Mal, dass diesbezügliche Klagen gegen Angehörige von Bürgerinitiativen erwogen, angedroht und auch eingebracht wurden. Auf welcher Seite Gerichte in einem solchen Fall zu stehen pflegen, ist bekannt: auf der Seite der Stärkeren. Solcherart sollte man sich nicht darüber wundern, wenn dem Bürger eines Tages der Kragen platzt.

Du bist eine BI, wir sind eine BI – warum sagn’s zu dir rechtsradikal?

Tatsache ist, dass sich die Bürgerinitiative nicht aus „Rechtsradikalen“ (was immer man darunter versteht) zusammensetzt. Das ist aus dem (Sprengel-)Wahlergebnis vergangener Bezirksvertretungswahlen gut ablesbar, kann aber auch zu jedem (jeder) Einzelnen, die sich zu der BI bekannt hat, individuell nachvollzogen werden. Tatsache ist weiters, dass die BI die Aufmerksamkeit der Baubehörde auf konsenswidrige Bauausführungen lenken musste und die Reaktion darauf anfänglich zu wünschen übrig ließ. Tatsache ist demnach einmal mehr, dass ein Aufschrei der Zivilgesellschaft und die Einschaltung der Volksanwaltschaft notwendig waren, um geltendes Recht gegen undurchsichtige Begünstigungen durchzusetzen. Es ist nicht einzusehen, warum man solche Initiativen, die in Wien zum traurigen Alltag gehören, nur deshalb in die Nähe des „Rechtsradikalismus“ stellt, weil sie sich einmal ausnahmsweise nicht gegen einen inländischen Bauträger oder Sponsor, sondern gegen eine fremdstaatliche Gemeinschaft richtet. Tatsache ist auch, dass die Sprecherin dieser BI aufgrund massiver persönlicher Drohungen aus ihrer angestammten Wohnung wegziehen musste. Eine Zivilgesellschaft, in der öffentliches Engagement so „belohnt“ wird, ist nicht die, für deren Verwirklichung wir uns einsetzen.

Wahnsinn mit Methode

Warum aber, fragt man sich, warum werden für ihre legitimen Interessen eintretende Bürgerinnen und Bürger von Politikern dermaßen untergriffig denunziert? Ich gehöre selbst einer BI an, die noch heute, nach mehr als 10 Jahren, völlig grundlos im Geruch der FPÖ-Nähe steht, weil Ihr Anliegen damals von der FPÖ vehement (und, wenn auch viel dezenter, von den Grünen) unterstützt worden war. Dieser „Makel“ blieb selbst dann an ihr haften, als Vertreter der SPÖ der mit ihr identen Lokalen Agenda 21-Gruppe zum Thema Markthalle vorwarfen, die Geschäfte der ÖVP und der Grünen zu besorgen. Schizophrenie heißt das Zauberwort, mit dem man solche Haltungen erklären könnte. Doch dieser Wahnsinn hat Methode, wie seinerzeit in der causa Waldheim: irgendetwas wird schon hängen bleiben und solcherart nicht nur die Entscheidungen von Höchstgerichten und Volksanwälten beeinflussen, sondern – natürlich unausgesprochen – der Herabsetzung einer legitimen, ganz und gar nicht parteipolitisch orientierten Bürgerinitiative und damit ihres Anliegens dienen. Nicht umsonst gilt rufschädigendes Verleumden als Rufmord. Wie man einen Meuchelmord nicht zurücknehmen kann, so kann man auch einen Rufmord nicht ungeschehen machen – wenn man es überhaupt will.

Schlussfolgerungen für Bürgerinitiativen
  • Bürgerinitiativen sollten höllisch aufpassen, wenn politische Parteien sie umarmen und zu vereinnahmen versuchen und sich gegen solche Versuche (öffentlich)wirksam wehren. Die in Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung zusammengeschlossenen Bürgerinitiativen haben da reichlich Erfahrung und tauschen diese auch immer wieder untereinander aus.
  • Bürgerinitiativen sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie gegen Politiker „aufmucken“, weil sie sonst mit unnachsichtiger gerichtlicher Verfolgung rechnen müssen.
  • Bürgerinitiativen sollten damit rechnen, dass die gerichtliche Verfolgung hochrangiger Politiker, nur gestützt auf das Recht, nie zum Erfolg führt, jedenfalls nicht, so lange diese in Amt und Würden sind. Für das Recht der freien Meinungsäußerung gilt: Quod licet iovi, non licet bovi. (Was Jupiter gestattet ist, ist dem Rindvieh nicht gestattet). Politiker dürfen den einfachen Bürger ungestraft verleumden, der Bürger aber nicht die Politiker.

Keine politische Partei ist davor gefeit, Bürgerinnen und Bürger zu diffamieren, statt auf sie zu hören, wenn sie ihrer Anliegen wegen auf die Straße gehen. Es lässt tief blicken, wie ernst es politische Parteien mit Bürgerbeteiligung meinen und wie unsensibel sie mit diesem Instrument umgehen, wenn der Blick auf die Tatsachen von Ideologien verschleiert wird.

HH/10.05.11
Aufgeschnappt Beitrag
Ein Witz 
von Hofmann Helmut am 2011-09-05 um 12:40 Uhr
Zum letzten Posting ein Witz aus der Nazizeit:
Ein Bub in DJ-Uniform läutet spaßhalber an mehreren Hausglocken.
Ein Mann erwischt ihn vor seiner Haustüre und gibt ihm eine Tachtel. Der Junge mault darauf: "Au! Geschlagen - in Uniform! Das werde ich melden!"
Bravo! 
von Viktor Zdrachal am 2011-09-04 um 13:36 Uhr
Danke für diesen Beitrag, der aufzeigt, dass Bürgerinitiativen in letzter Zeit systematisch seitens der Politik und der Massenmedien desavouiert wurden (und das wohl in Zukunft auch weiterhin werden, da System dahinter steckt).

Dies betrifft gleicherart so genannt "rechte" Themen, die böswillig als neonazistisch abqualifiziert werden, wie auch "linke" Themen wie die Augartenspitz-Initiative, wo die Aktivisten - und das ohne wirksamen Widerspruch seitens der nunmehr mit regierenden Grünen - permanent öffentlich als "Chaoten" und "Anarchisten" gebrandmarkt wurden und werden, obwohl die wahre Anarchie (gesetzeswidriges Verbauen eines öffentlichen Parks) doch eher durch die Achse Pühringer-Pröll-Häupl stattfindet. Würde ein Häuslbauer so agieren und argumentieren, hätte man ihn bereits psychiatriert, aber in der Politik sind offenbar andere Maßstäbe anzulegen.

Der Versuch, "unsere" Politiker öffentlich als "Anarchisten", "Chaoten" oder "Neonazis" zu bezeichnen, ohne Anführungszeichen oder Konjunktiv zu verwenden, würde vermutlich vor Gericht enden. Bürger dürfen hingegen - offenbar mit gerichtlichem Segen - beleidigt, verbal getreten und bespuckt werden. Ist das überhaupt noch ein Rechtsstaat, in dem wir leben, oder nicht bereits ein alles verschlingender, gärender Sumpf aus Günstlingswirtschaft und Korruption geworden?

Meine Enttäuschung ist beinahe unendlich, denn keine etablierte politische Partei ist im Stande, die Wünsche der "einfachen" Menschen umzusetzen. Die gestern verlautbarte Meldung, mit einer "orange-Phase" der Fußgängerampeln werde rot-grün in Wien "versuchen, das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern" war neuerlich entlarvend für die Ideenlosigkeit der Politik. Haben wir keine anderen Probleme? Millionen in den Umbau von Ampeln zu stecken ist in der derzeitigen Lage doch eine Obszönität!

Wir prozessieren mit Millionenkosten gegen Tierschützer, lassen aber KHG & Co KG (=Korruptionsgesellschaft?) im Boulevard lamentieren, dass sie sich unschuldig verfolgt fühlen. Elsner mußte, um den Volkszorn abzufangen, zwar medienwirksam ein paar Monate absitzen, doch er darf sich jetzt schon wieder (auf Staatskosten?) ausgiebig auskurieren. Schauprozesse, Brot und Spiele sollen zwar die Aufmerksamkeit der Wähler ablenken, doch die Bürgerinitiativen lassern sich nicht so leicht ablenken.

Was tun, gegen diese lästigen Bürgeraktivisten? "Die glauben wohl, die san' an der Macht!? Na, am besten beschimpfen und diskreditieren: Nazis da, Chaoten dort, ein paar Spinner nur, der Rest halt unverbesserliche Idealisten, und schon kanns weitergehen im Korruptionswalzer. Humtata, humtata... bezaubernd wie du heute tanzt, Maria... oh danke, Michi! Aber morgen klatscht mich vielleicht der andere Michi ab, nur der Blauschlumpfi, der darf ned ran... humtata, humtata... na geh, wer schreit denn da so? - Das ist das Volk, Majestät... - Was, Hunger ham's? Na, dann solln's halt Kuchen essen, so wie wir! - Ha ha ha!"

Wann werden die österreichischern Bürger endlich ihre Macht auszuüben beginnen, und so wie in Spanien oder Libyen auf den öffentlichen Plätzen und in den Straßen für ihre Rechte demonstrieren? Und da es die Gerichte zu erlauben scheinen, werfe ich ein: "Die Ignoranz und Inkompetenz der zuständigen Politiker ist vor allem Schuld daran, wenn Österreich vor die Hunde geht." Hoffentlich verteidigt oben genanntes Gericht im Streitfall meine Meinung mit der gleichen Verve.
gewisse Kenntnisse der Rechtschreibung sollte man bei postings schon voraussetzen dürfen! 
von Beobachter am 2011-09-01 um 22:50 Uhr
würde man sich genauso aufregen, wenn sich diese BI über die Errichtung eines Einkaufszentrums beschwert hätte??

es hat nicht alles, was sich gegen Lärm und Verkehrsaufkommen eines Islamzentrums in einer ruhigen Wohngegend richtet mit Fremdenfeindlichkeit zu tun!
Es ist schon merkwürdig, 
von Hofmann Helmut am 2011-09-01 um 22:05 Uhr
dass es Leute gibt, die zwar posten können, aber nicht lesen. So wie es Leute gibt, die glauben, aber nicht wissen und so tun, als wäre das, woran sie glauben, Wissen. Und die dieses Halbwissen unter dem Mantel der Anonymität verstecken, weil das Einzige, was sie wissen, ist, dass sie sich mit ihrem Unsinn bis auf die Knochen blamieren.
Aber auch solche Postings muss man aushalten, das ist Meinungsfreiheit und Demokratie. Auch wenn sie Unfrieden stiften wollen und ihren eigenen Radikalismus mit dem anderer Radikaler rechtfertigen wollen. Eingehen darauf sollte man aber nicht, das wäre vergeudete Lebenszeit.
Berufung 
von Berufung am 2011-09-01 um 16:31 Uhr
ein Gericht hat eine Kalge abgewiesen...
gehen Sie soch in die nächste Instanz und wenn nötig bis zum obersten Gerichtshof.

und was simmt denn daran nicht, da gibt es eine BI, die gegen ein Veranstaltungszentrum auftritt und bei den Argumenten massiv vom "islamisierung, parallelgesellschaften
siehe auch: http://www.moschee-ade.at --> die Internetadresse ist schon einer anderen Religion feindlich eingestellt
unter dem Link "Hintergrund" kann man sich ein Bild über die bösen Moslems machen


gratuliere: Herr Josef Goebbels wäre stolz auf diese BI, die Argumente gehen schon in Richtung Volksverhetzung...


und dann regt sich sich so eine BI auf, wenn ein Politiker seine freie Meinung kundtut, und mit Recht meint, dass diese Aufforderungen ein Nährboden für gewalttätige Handlungen sind??

Liebe BI:
was wäre wenn ich dasselbe mit Euch und Eurem Lebensumfeld machen würde, ich bin mir sicher, auch Sie gehen irgendwohin Essen, vielleicht in die Kirche und haben Treffpunkte.......und dann kommt jemand auf die Idee und brennt die Kirche in der Brigittenau und das Pfarzentrum nieder und macht einen Anschlag auf Ihrern Wiener Stammwirt ums Eck.....

und wenn dann jemand meint, meine Position wäre ein Nährboden dafür, dann bitte diese Person sofort vor gericht stellen!

Also ich fordere:
Am Wesentlichen vorbei 
von Hofmann Helmut am 2011-08-31 um 22:57 Uhr
Es tut mir leid, wenn die Diskussion hier im Forum am Wesentlichen vorbei geht. Wesentlich ist nicht, ob es sich um ein Veranstaltungszentrum, eine Kirche, Moschee oder sonst was handelt. Wesentlich ist nicht, wogegen oder wofür die BI eintritt.
Wesentlich ist vielmehr, dass ein "unabhängiges Gericht" eine Tatsachenfeststellung als Meinung bewertet und obendrein noch die Auffassung vertritt, dass Mitglieder einer öffentlich auftretenden Bürgerinitiative mit professionellen Politikern gleichgestellt werden, allerdings nicht, was ihre Rechte betrifft, sondern nur hinsichtlich jener Dinge, die sie deshalb einzustecken haben. Ohne für ihre "politische Tätigkeit" auch nur einen Cent zu bekommen, im Gegensatz zu den gar nicht so schlampigen Gagen professioneller Politiker. Das ist eine Gerichtsbarkeit, welche der Zivilgesellschaft den Zugang zur politischen Betätigung zusätzlich und völlig unnötig erschwert. Es ist kein Wunder, wenn dann dort, wo es nicht am Platz ist, von Politjustiz gesprochen werden kann. Die Beispiele für eine solche Politjustiz sind zu zahlreich, um davor die Augen zu verschließen und zu sagen, wir leben in einem Rechtsstaat, da gibt es so was nicht. Ich weiß es und kann es belegen, dass es so etwas gibt; wenn man daraus den Umkehrschluss ziehen will, dass wir deshalb eben nicht in einem Rechtsstaat leben, so muss ich mir's wohl gefallen lassen.
Es fällt halt auf, dass ein - sagen wir es vorsichtig - rechtlich durchaus anfechtbares Urteil zu Gunsten eines Politikers und zu Lasten einfacher Bürger(innen) ergangen ist.
wahrscheinlich hätte man sich in dieser ruhigen Wohngegend auch gegen ein Einkaufszentrum gewehrt 
von Gerda am 2011-08-31 um 21:47 Uhr
und da hätte es diese Diskussion mit Ausländerfeindlichkeit usw nicht gegeben...
(und die FPÖ wäre vielleicht sogar dafür gewesen!!)
Sport- und Funhalle statt Fußballplatz für Schüler 
von Ottakringer am 2011-08-31 um 20:02 Uhr
auch da hat man versucht, die berechtigten Anliegen der Bürgerinitiative im Rahmen eines Wahlkampfes der sog "Liste Fritz" zuzuordnen, was Not tut, ist die Vernetzung von BIs mit Erfahrung, damit "Neue" nicht in solche Fallen tappen!

(die Rappstraße nur ins "rechte Eck" zu stellen, ist sehr wahrscheinlich auch unzulässig, obwohl ich das Terrain nicht genau kenne. aber ein islamisches Zentrum ist sicher nicht mit einer katholischen Kirche zu vergleichen, in der einmal in der Woche ein paar Hanseln die Messe besuchen, dort geht es ununterbrochen "rund" mit allem Verkehrsaufkommen usw.)

und die rot und grünpolitiker sollen sich gar nicht so exponieren, bald wird es ohnehin in Wien eine Islampartei geben, bin schon gespannt, wer dann Bürgermeister wird!
erster Satz und rechtsradikalität 
von Besserwisser am 2011-08-31 um 19:14 Uhr
"Eine vom Ausland finanzierte Vereinigung....."

das ist der erste Satz und deswegen wird die BI mit ausländerfeindlichen, rechtsradiklaen Aktionen gleichgesetzt.

Die BI hat etwas gegen ein "Islamzentrum" des Vereins Atib, um das es hier geht....kann man ruhig aussprechen!
Blöd nur, dass Gebetsräume, Versammlungsräume, Kindergarten, Friseur und Greißler im Wohngebiet erlaubt sind...und auch anderors (von anderen Religionen, Institutionen) vorkommen!

Pfarrsaal der Kirche, Vereinsheim, Kleingarten...lauter störende Einrichtungen..

und nachdem diese Einrichtungen woanders vorhanden sind (die Kirche Brigentenau passt doch überhaupt nicht ins Ortsbild), warum sollen sie dort nicht möglich sein.

Wenn die BI tatsächlich etwas gegen ein Veranstaltungszentrum hätte, würde Sie die maximale Dimension fordern wurscht wer der Betreiber ist..ob Atib, SPÖ, FPÖ, Grüne, ÖVP, Israelitische Kulutsgemeinde, katholische Kirche, Gartenzwergerl- und Hundefreundeverein Wuffi, Neo-Nazs Austria usw...


und wenn in den Argumenten der BI irgendwas von "Ausländer, Islam, icht-vorhandene Integration vorkommt etc, dann ist die BI nicht gegen eine Veranstaltungszentrum sondern gegen ein ATIB-Zentrum...also gebt das auch zu!

Der Verein Atib könnte natürlich einen Herr Maier einsetzen, derein Bauprojekt (vielleicht für eine "Volksdeutsches Kulturzentrum") einreicht, alle Genehmigungen einholen und dann von "nicht-deutschen Volksgenossen" benützen lassen...wäre eine intelligente Lösung.
"man hat Gewalt, so hat man Recht" 
von Johanna Kraft am 2011-08-31 um 18:20 Uhr
Goethe, Faust II, 5.Akt, Mephistopheles.

(auch in der Philemon und Baucis Szene davor wird so Manches aus den heutigen Bauverfahren vorweggenommen!)