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Aktion 21
AKTION 21

Sachverhaltsdarstellung rund um die Bürgerversammlung Steinhof


Donnerstag, 13. März 2014

Im Anhang können Sie die von Dr. Hofmann verfasste Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien zu den Vorgängen rund um die Bürgerversammlung nach § 104c der Stadtverfassung am 22.1. 2014 in der Astgasse einsehen

Wenngleich eine Anklage äußerst unwahrscheinlich ist, scheint es doch geboten diesen Einspruch zu machen um zu signalisieren, dass wir (aktion21) nicht gewillt sind alle Vergehen gegen die Verfassung wort- und kritiklos hinzunehmen.
Wenn wir dies stets und konsequent tun, kann dies nicht ohne Wirkung bleiben. Steter Tropfen...........

H. Hofmann
Dateien zu diesem Thema
Stadtrechnungshofbericht betr. Otto-Wagner-Areal 
von CR am 2016-04-13 um 10:31 Uhr
In dem u.a. Prüfbericht des Stadtrechnungshofes zum OWS heißt es auf S. 79

„ …..Im Oktober 2013 beschloss die Bezirksvertretung für den 14.Wiener Gemeindebezirk zum Thema Interesse und Absichten des 14.Bezirkes und der Stadt Wien an einer Nachnutzung des Areals Otto Wagner-Spital aufgrund dem Vorliegen des Berichtes der eingesetzten Architektenkommission die Abhaltung einer weiteren Bürgerversammlung im Sinn der WStV. Aufgrund des regen Interesses der Bevölkerung wurde aus Kapazitätsgründen die Bürgerversammlung an zwei Terminen (Ende Jänner bzw. Anfang Februar 2014) durchgeführt. Die Vorgänge rund um die Organisation dieser Bürgerversammlung mündeten in einer von einer Bürgerinitiative eingebrachten Sachverhaltsdar-stellung an die Staatsanwaltschaft Wien. Wie die Staatsanwaltschaft Wien dem Stadtrechnungshof Wien auf Anfrage mitteilte, wurde in der gegenständlichen Angelegenheit von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels Anfangsverdachtes abgesehen …“


Dem Stadtrechnungshof wurde das auf Anfrage mitgeteilt, sh.

http://www.stadtrechnungshof.wien.at/aus...


Eingebracht im Dez 2014

https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2015...
Stadtrechnungshofbericht betr. Otto-Wagner-Areal 
von CR am 2016-04-13 um 10:37 Uhr
Ebenfalls auf S.79 anschließend - wurden nicht die 3 "Wiener OWS-Petitionen" der Initiative Steinhof behandelt und darüber befunden/berichtet;

als 1. Petition wurde die internat. „Avaaz“-Petition von Fr. MMag. Uli S. genommen, die gar nicht als Wiener Petition zählt!
D.h., die eine der Initiative Steinhof-erhalten wurde gar nicht erwähnt

Hier die 3 - ohne Vorladung etc."abgeschmetterten" Wiener Petitionen der Initiative Steinhof-erhalten:

22.3.2013:
Nominierung des Otto-Wagner-Spitals als UNESCO-Welterbestätte

https://www.wien.gv.at/petition/online/P...


19.2.2014:
Rettung des Steinhofensembles, keine Wohnbauten

https://www.wien.gv.at/petition/online/P...


13.6.2014:
Durchführung einer verbindlichen Volksabstimmung über die Nominierung des "Otto-Wagner-Spitals 'Am Steinhof' als potentielle UNESCO-Welterbestätte

https://www.wien.gv.at/petition/online/P...




Das ist die internationale Avaaz-Petition aus dem Jahr 2012 (!), die (unzutreffenderweise) im Bericht angeführt wird

https://secure.avaaz.org/de/petition/Die...

Der Anlaß für diese Petition (die Wiener Petionsmöglichkeit gab es damals ja noch gar nicht, wie richtig erwähnt) war für Fr. MMag.Uli S. die Vorstellung der Vergleichs- und Machbarkeitsstudie von DI Schuhböck:

http://diepresse.com/home/panorama/wien/...

https://aktivearbeit.wordpress.com/2012/...


Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Gibt es - nach 8 Monaten(!) - eine Reaktion der Staatsanwaltschaft? 
von CR am 2014-10-17 um 10:00 Uhr
Ist es vorstellbar, daß der „Akt“ bei der Staatsanwaltschaft oder auch bei Gericht schlummert?

Eine diesbezügliche Nachfrage seitens Aktion21 wäre sicher nicht verfrüht!


Wie es hier so richtig heißt: "...scheint es doch geboten diesen Einspruch zu machen um zu signalisieren, dass wir (aktion21) nicht gewillt sind alle Vergehen gegen die Verfassung wort- und kritiklos hinzunehmen.
Wenn wir dies stets und konsequent tun, kann dies nicht ohne Wirkung bleiben. Steter Tropfen..........."
Family business in ganz Wien, nicht nur in Penzing! 
von R.R. am 2014-11-10 um 12:20 Uhr
Die Bezirksvorsteherin von Penzing Andrea Kalchbrenner ist die Tante von Andreas Schieder -
ja und die Frau Stadträtin für Gesundheit (in deren Ressort das OWS fällt) gehört auch zur family

http://diepresse.com/home/politik/innenp...

http://diepresse.com/home/politik/zeitge...

Wer hätte das gedacht, unsere neuen Habsburger!
Diese familäre "Erbpacht" in ganz Wien 
von CR am 2014-11-10 um 12:50 Uhr
erklärt u.a., warum die Bezirksvorsteherin von Penzing die beabsichtigte Zerstörung des Jugendstilensmbles Otto-Wagner-Spiral Steinhof, dem "Spiegelgrund", in diesem - schlecht geführten - "Interview" mit keinem Wort erwähnt:

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/...

Degenerationserscheinungen ....
“Die hinterhältigste Lüge ist das Verschweigen” Simone de Beauvoir! 
von CR am 2014-10-17 um 11:19 Uhr
Unbedingt Nachfragen!

http://www.steinhof-erhalten.at/


D'rüberg'fahren ist d'rüberg'fahren

Egal wie oft wir noch etwas für Steinhof unternehmen. Es ist den Politikerinnen und Politikern von rot/grün scheinbar völlig Wurscht, was das Volk möchte. “Mia san mia!”, Doch Wahltag ist Zahltag.
Hier die Antwort des Petitionsausschusses.

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...



Das Verschweigen, Verharmlosen, Beschönigen, Hinhalten und die sog. "Halb"wahrheiten ....:

Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin,

so beginnt die eMail-Botschaft einer besorgten Wienerin an Vizebürgermeisterin Fr. Maria Vassilakou

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...


Egal wie oft eMails und Briefe aus der Stadtregierung kommen, es stehen immer nur Halbwahrheiten und Beschönigungen d'rinnen. So auch im Antwortschreiben an eine besorgten Wienerin

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...

Es nützt nichts, wenn die Grünen in ihrer Oppositionszeit gegen irgend etwas gestimmt haben, wenn sie jetzt in der Regierung nicht die Stirn haben, für ihre Überzeugung einzustehen. Oder hat sich die Überzeugung doch geändert? Wie wichtig ist den Grünen der Machterhalt? Denn viel von ihrer einstigen Überzeugung haben sie nicht verwirklicht, eher das, was ihnen der Regierungspartner erlaubt.

Die Steinhof-Mediation ist in der Frage der Neubebauung ohne Übereinstimmung gescheitert. Beim Expertengremium, bei welchem die geforderten Experten der BI nicht berücksichtigt wurden, war die Bürgerinitiative nicht eingebunden, sondern nur geduldeter Zuhörer. Gegen Ende der Gespräche wurde ein Mitglied der BI sogar aus den Besprechungen hinausgeworfen.

Die geplanten zusätzlichen mehr als 100 Wohnungen in den bestehenden Pavillons werden wohlweislich in den Antworten immer ausgeblendet. Solle ja niemand davon erfahren. Dass aber auch die Pferdetherapie, die Langzeittherapie (Pav. 26), das Übergangswohnhaus des Samariterbundes und der Forensik-Pavillon (Pav. 23) der Vergangenheit angehören wird, wird auch verschwiegen. Allesamt Plätze für wichtige soziale Einrichtungen, die der rot/grünen Politik offensichtlich egal sind.
Ist das Verschweigen von Tatsachen nicht gleichzusetzen mit Lügen?
“Die hinterhältigste Lüge ist das Verschweigen” Simone de Beauvoir!
Die armen GrünInnen sitzen in der Klemme! 
von U.S. am 2014-10-17 um 21:57 Uhr
Auf meine telefonische Anfrage vor einiger Zeit, ob es Demenz sei, weshalb man bei den Grünen mit Übereifer das OWS-Steinhof zerstören will, obwohl sie vor ihrer Rolle als Koalitionspartner in der Stadtregierung vehement gegen eine Verbauung des Geländes waren, bekam ich von meinem Gesprächspartner (dessen Namen ich hier nicht nennen will) als Antwort, dass die Situation nun vollkommen anders sei und man sich jetzt an Gesetze halten müsse. Das erklärt die fadenscheinigen, bei jeder Gelegenheit gebetsmühlenartig mit Unschuldsmiene gegebenen Äußerungen. Macht ist etwas Einzigartiges. Sie ermöglicht Dinge umzusetzen, welche die Bevölkerung absolut nicht will, Werte wie Achtung und Anstand müssen nicht mehr zählen. Die Stadt wird nach Gutdünken und erhofften Einnahmequellen umgestaltet. Ob dadurch die Lebensqualität der Bürger leidet, ist kein Thema. Die grünen Helfer der schwächelnden roten Rathausschickeria wissen was Wiener in jeder Lebenslage zu wollen haben. Hauptsache für diese Zwangsbeglücker sind mit Arroganz durchgezogene Selbstverwirklichung und volle Kassen.
Gibt es von der Staatsanwaltschaft schon eine Antwort? 
von interessierter Leser am 2014-03-28 um 21:10 Uhr
das wäre interessanter als "Seitenblickefotos"
Otto-Wagner-Areal Am Steinhof: Von Geriatriewellen, Unterkubaturen und schweigenden Politikern 
von RR am 2014-03-28 um 19:58 Uhr
Montag, 7. April, 11 Uhr: Eröffnungsfeier des VAMED-Kurhotels 
von CR am 2014-03-22 um 10:10 Uhr
wien.at rk-Newsletter
RK-Terminvorschau vom 24. MÄRZ bis 11. APRIL 2014
In der Zeit vom 24. März bis 11. April 2014 hat die Rathauskorrespondenz vorläufig folgende Termine vorgemerkt (Änderungen vorbehalten):
...
http://www.wien.gv.at/rk/msg/2014/03/200...

• MONTAG, 7. APRIL:

11.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Eröffnung der "Rehaklinik Baumgarten" mit BM Hundstorfer und StRin Wehsely
(14., Reizenpfenninggasse 1)
4-5 Personen 
von Straka Ernst am 2014-03-22 um 14:34 Uhr
sollten sich dort einfinden um kräftigen Applaus zu spenden, oder so..
Sie können es ja doch nicht lassen diesen Schandfleck der VAMED offiziell zu eröffnen.
Termin: Änderungen vorbgehalten?? 
von Beobachter am 2014-03-25 um 11:36 Uhr
schreibt CR, findet das wirklich statt?? wann weiß man das?

Und: gibt es auf die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft bereits eine Reaktion?

Bitte um Veröffentlichung!
offener Brief der Bürgerinitiative Steinhof an die Medien und die Politik 
von Johanna Kraft am 2014-03-19 um 10:22 Uhr
Die Stadt Wien befolgt NICHT die Empfehlungen der Experten

Die Stadt Wien versucht mittels Falschinterpretation der Experten- und Architektengutachten ihrem Bauträger GESIBA Wohnbau am OWS-Areal zu ermöglichen.

KEIN GREMIUM EMPFIEHLT DEN BAU VON PRIVATWOHNUNGEN!

Im Rahmen der vom Expertengremium geleiteten Entwicklungsplanung wurden für 11 potentielle Baufelder nutzungsoffene Gebäudeformen erarbeitet, die als Nutzungsreserven das Gesamtareal funktional ergänzen können. Damit wurde "große Flexibilität für die langfristige Bespielung des Gesamtareals geschaffen".
Dies entspricht dem übergeordneten Punkt 1 der neun Forderungen des Expert6engremiums:
"DER OSTTEIL MUSS IM FUNKTIONALEN UND RÄUMLICHEN ZUSAMMENHANG MIT DEM GESAMTAREAL BETRACHTET WERDEN."

Ohne ökologisches Gutachten, ohne architekturhistorische Expertise, ohne Nutzungskonzept für das Gesamtareal möchte die Stadt Wien die Baulandreserven schon heuer durch den Bau von Privatwohnungen verbrauchen, was der langfristig flexiblen Nutzung wesentliche Chancen nimmt, das einzigartige Ensemble stört, vielleicht zerstört, und den angestrebten Weltkulturerbestatus eventuell verhindert.

Wir fordern die Stadt Wien auf, vorrangig und unter Bürgerbeteiligung ein bedarfsorientiertes Nutzungskonzept im Sinne des Gemeinwohls zu entwickeln, statt mit der Durchsetzung von GESIBA-Wohnbauwünschen weiter politisches Vertrauen in der Bevölkerung zu verspielen und der Sache nachhaltig zu schaden.

Wolfgang Veit
Christine Muchsel
für die BI Steinhof
2 Bürgerversammlungen in der Astgasse 
von Elisabeth Sch. am 2014-03-16 um 11:33 Uhr
Es ist mir - unter einem Vorwand, eine Freundin hat auch im Amtshaus angerufen und mir ihre Eintrittskarte weitergegeben - gelungen, bei beiden Versammlungen anwesend zu sein.

Allein das war ja schon einbürokratischer Spiessrutenlauf, den ich für bürgerfeindlich halte und was offenbar BEABSICHTIGT war, um engagierte und betroffene Bürger von der Teilnahme abzuhalten und abzuschrecken: Anrufen,Namen+Adr. kundtun, hingehen, Zimmer suchen, Namen sagen, abholen ....soll sein.

Und dann sind bei beiden Terminen vorne die Experten gestanden, UND DIE HATTEN DAS LETZTE WORT!

Nicht die Bürger!

Und die Gesiba-Gartenbeauftragte hat irgendeinen Esoterik-Quatsch erzählt, und ein Gebäude kann abgerissen werden, weil es "untergenutzt" ist, weil dort "eh nur Klopapier gelagert" wird.

Auf dem Niveau haben die für die Vernichtung im Ostteil beginnend und die Neubauten argumentiert.

Und daß die Bezirksvorsteherinmit der Versammlung "überfordert" war, spricht - bei allem Mitleid - eher gegen sie. Aber sie hat ja das ganze Rathaus und alle hochqualifizierten Beamten dort zur Verfügung.
Wer behält in der Privatwirtschaft sein Amt/seinen Job, wenn ers nicht bringt? Heutzutage?

Ich bin froh, dass es diese Sachverhaltsdarstellung gibt, danke, ein "Schuß vor den Bug" für alle anderen Amtsinhaber, die selbst mit schlampigem Umgang mit Gesetzen und Vorschriften "kokettieren"! Sage niemand, dass es solche nicht gibt.

Hab hier eine kompl. Auflistung aller Zeitungsberichte gefunden, super:

http://www.steinhof-erhalten.at/medienbe...
Sie haben inhaltlich völlig recht! 
von Johanna Kraft am 2014-03-16 um 12:42 Uhr
Sie sollten jedenfalls die Protokolle, die man ja anfordern kann, bei den Verantwortlichen auch in dieser Form entsprechend kommentieren.

(ob eine SV Darstellung an die Staatsanwaltschaft hier das richtige Mittel zum Zweck ist, wird man ja sehen)
wer wird hier bei der Staatsanwaltschaft "angezeigt"? 
von Johanna Kraft am 2014-03-15 um 14:20 Uhr
Als großer Fan der Texte Dr. Hofmanns (immerhin habe ich auch ein Jusstudium absolviert) habe ich auch diese Schrift mit großem Interesse gelesen.

Ich habe als Teilnehmerin der Steinhof Mediation auch beide dieser Bürgerversammlungen in Penzing besucht, beide waren der Sache mE sehr förderlich und ich hoffe, dass der Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der "Teilung der Veranstaltung" nicht auf Frau BVin Kalchbrenner von Penzing sitzen bleibt.

Ihr ist hohes Lob zu zollen, dass das überhaupt stattgefunden hat, es haben sie ohnehin alle "Parteikollegen" dabei im Regen stehen lassen.
Bürgerversammlung nach § 104c der Stadtverfassung 
von Herta Wessely am 2014-03-15 um 22:51 Uhr
Ich habe nur die erste Veranstaltung besucht, kann aber bestätigen, dass BV Kalchbrenner einen bemühten Eindruck gemacht hat.
Dennoch wurde der Vorwurf nicht für einen ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung gesorgt zu haben zu Recht erhoben. Es ist doch nicht vorstellbar, dass sich eine Bezirksvorsteherin der Bedeutung einer Bürgerversammlung nicht bewusst ist auch wenn der "Kollege " vom" 16. Bezirk gemeint hatte, er könne dieses "Begehren" überhaupt ignorieren.
Gescheitert ist das Vorhaben daran, dass es im Bezirk keinen Saal gegeben hat, der groß genug gewesen wäre.
Da möchte ich einmal behaupten, dass es wohl in Zukunft noch öfter der Fall sein wird, dass mehr als 300 Bürgerinnen und Bürger eine Bürgersammlung nach § 104c der Stadtverfassung begehren, weil sie mit Vorhaben der Stadtregierung nicht einverstanden sind und darüber mit den Verantwortlichen diskutieren möchten.
Da wird man halt Sorge dafür tragen müssen, dass genügend große Versammlungsorte gefunden werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger dies wünschen!
Und dies ist wohlgemerkt kein Gnadenakt sondern ein Recht der Bürgerinnen und Bürger - eines der wenigen, die ihnen vom Gesetz zugestanden werden.

Bezeichnend und "entlarvend" war das Wort der für Bürgerbeteiligung zuständigen Stadträtin Dr. Kickert vom "Zuvorkommen" der Bezirksvorsteherin gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern !
Irrtum, Frau Stadträtin! Bürgerinnen und Bürger verlangen die Umsetzung der ihnen zustehenden Rechte!

Herta Wessely I
"Begehren der Bürgerinnen und Bürger" eine Bürgerversammlung abzuhalten 
von Johanna Kraft am 2014-03-17 um 12:14 Uhr
Soweit mir bekannt, hat in diesem Fall die ÖVP Penzing einen diesbezüglichen Antrag in der Bezirksvertretung gestellt, der dann zu einem einstimmigen Beschluss aller Parteien im Bezirk geführt hat, so eine Versammlung "für die Penzinger Bürger/innen" abzuhalten.

(in Ottakring wurde das abgewürgt, wie ich gehört habe - und das Rathaus selbst stellt sich für diese Sache überhaupt taub)
Die SV Darstellung an die Staatsanwaltschaft wurde von Aktion 21 (gezeichnet Herta Wessely)abgegeben 
von JK am 2014-03-16 um 14:17 Uhr
und nicht von den Bürgerinitiativen Steinhof (-erhalten und - gestalten)

das nur zur Klarstellung!
Eine Bürgerversammlung nach § 104c der Stadtverfassung muß gesetzeskonform erfolgen. 
von Karl Sch., 14., am 2014-03-16 um 11:08 Uhr
Die Sachverhaltsdarstellung ist eine jurist. Meisterleistung, auch wenn jetzt offenbar Mitleid mit der armen Frau Bezirksvorsteherin, die sich "ohnehin bemüht hat“, einsetzt.

Wer den Text liest und verstehen kann, weiß, worum es geht. „Überforderung im Amt“ einer Bezirksvorsteherin oder eines Bezirksvorstehers darf es einfach nicht geben; im Rathaus sitzen genug ausgebildete Juristen, die zu konsultieren gewesen wären (Prokop, 16., hat das offenbar getan). Darüber hinaus wares eben nicht "Zuvorkommenheit" von der Bezirksvorsteherin 14., wie die Grüne GRin Dr. Jennifer Kickert ihre Untertanen belehrt, weil die Bezirksvorsteherin von Penzing die Bürgerversammlung „überhaupt“ abgehalten hat, sondern ihre gesetzliche Verpflichtung (der sie eben nicht bzw. nicht gesetzeskonform) nachgekommen ist!

Hier u.a. in der Sachverhaltsdarstellung erläutert:

" ........Im Fall der Berufung auf mangelnde juristische Kenntnisse wäre zu fragen, warum die beiden Damen in einer so wichtigen und wesentlichen Sache wie einer der wenigen von der Stadtverfassung garantierten Möglichkeiten partizipativer Demokratie bei Unklarheiten über den Inhalt des § 104 c der Wiener Stadtverfassung nicht pflichtgemäß in Verfassungsfragen versierte und innerhalb des Wiener Magistrats kompetente Juristinnen oder Juristen konsultiert haben. Falls dies dennoch geschehen sein sollte, wären die von den Ratgebern gegebenen Rechtsauskünfte auf ein etwaiges Fehlverhalten zu untersuchen. Im gegenteiligen Fall sollten die in obiger Sachverhaltsdarstellung genannten Personen selbst wegen ihrer Rolle bei dem aufgezeigten Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden..."

Überforderung oder „Unwissenheit“ (!) von Amtsinhabern darf keine Ausrede für Schlamperei im Umgang mir Rechtsnormen sein oder gar ein Freibrief, um die Bürger und Steuerzahler um ihre – viel zu wenigen – Recht zu bringen.
 
von Johanna Kraft am 2014-03-16 um 12:49 Uhr
da haben Sie sicher Recht, wer was tut, macht auch Fehler (kann man sicher Frau BVín Kalchbrenner vorwerfen), wer nichts tut, kann keine Fehler machen.....

(ob das besser ist??)
Irrtum. 
von Hofmann Helmut am 2015-01-19 um 21:17 Uhr
Auch wer nichts tut, kann Fehler machen, nämlich dann, wenn er Garantenstellung hat d. h. von Gesetzes wegen zum Handeln verpflichtet ist, wie z.B. ein Unfallszeuge). Und die Einberufung einer Bürgerversammlung ist eine der Bezirksvorstehung vom Gesetz auferlegte Pflicht, der nachzukommen ist, ohne Wenn und Aber.
Dass die Staatsanwaltschaft säumig ist, hat übrigens eine gefährliche präjudizielle Wirkung: im 13. Bezirk kokettiert die BV auch schon mit der Möglikchkeit einer "Versammlung auf Raten", wenn im vorgesehenen Saal nicht alle Interessenten Platz finden sollten. Man sieht: das Beispiel macht Schule, um so mehr, als die Sühne ausbleibt.
Ich bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft ihr Verhalten argumentieren wird.
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft betr. Bürgerversammlung-EN (!) OWS-Steinhof in Penzing 
von CR am 2015-01-20 um 13:59 Uhr
Die Initiative Steinhof

http://www.steinhof-erhalten.at/

dankt Herrn Dr. Hofmann neuerlich für die exzellente Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft betr. die nicht gesetzeskonforme Abhaltung der Bürgerversammlungen Jänner und Feber 2014 :

http://www.steinhof-erhalten.at/Aussendu...

sowie das Mail an die zuständige GRin Dr. Kickert:

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...

Da die Staatsanwaltschaft schon 10 Monate nicht reagiert hat, wurde von Aktion21 - pro Bürgerbeteiligung - im Dezember 2014 dankenswerterweise ein "Erinnerungsschreiben" an die Staatsanwaltschaft abgeschickt:

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...

Diese Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ist wichtig, da das Beispiel einer "Versammlung auf Raten" - mit sorgfältig gesiebtem Publikum, beschränktem Zugang und Namensnennung - Schule macht (sh. Hörndlwald!).

Noch interessanter wird daher die Reaktion der Staatsanwaltschaft sein.

Bezügl. OWS Steinhof steht noch die Bürgerversammlung nach $104c für Ottakring aus - Herr Bezirksvorsteher Prokop, SPÖ, unterstützt von den ehem. sog. Grünen, ist jetzt am Zug!

http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...

Das wird aufmerksam verfolgt werden .... im Wahljahr 2015 in Wien!
meine Überschrift ist abhanden gekommen:"BV Prokop hat offenbar die Juristen befragt" 
von JK am 2014-03-16 um 12:55 Uhr
und dann gar nichts gemacht, das wollen wir aber auch nicht, oder?
Wichtig, dass sich zu diesem wichtigen Thema auch die Obfrau des Vereins "Aktion 21 ..." 
von Anderer Beobachter am 2014-03-16 um 00:04 Uhr
selbst zu mitternächtlicher Stunde einbringt !

Diese website wird ja doch von vielen (vielleicht noch zu wenigen?) Menschen
gelesen !
( Nicht nur von den beiden "Flügeln" einer immer stärker werdenden Bewegung,
die über www.steinhof-erhalten.at und www.steinhof-gestalten.at
im INTERnationalen NETz sind... )

Von den dzt. im Wr. Rathaus vertretenen Parteien (egal ob mit Mandat als Gemeinde- oder Stadtrat) darf "bürger/in" sich nicht zu viel an "Selbstheilungs-Kraft" erwarten :
die einen "profitieren" unmittelbar von den Bestimmungen der Stadtverfassung und ihrer "Geschäftsordnungen" - die anderen hoffen, bald in deren Genuß zu kommen.

Aber - wie MMag. Dr. Helmut Hofmann schreibt :
"Steter Tropfen ..."
höhlt den Stein !

GLÜCK AUF !
"mitternächtliche Stunde" 
von Gerda F. am 2014-03-16 um 14:19 Uhr
ist das wichtig??
(vielleicht hat sie Schlafstörungen)
Unpassend 
von Hofmann Helmut am 2014-09-12 um 22:00 Uhr
Der verklemmte Spott war unnötig und fehl am Platz.
Es IST wichtig, nämlich deshalb, weil es Menschen gibt, die erst zu einer Zeit, zu der Rechtsbrecher nach einem wohlgemessenen 7 bis 8 -Stundenarbeitstag längst abgeschlatet haben und vergnüglicheren Dingen nachgehen, dazukommen, das gebrochene Recht im Interesse der Allgemeinheit wieder einzufordern. Unbezahlt und, wie das Posting zeigt, sogar unbedankt von Leuten, die sich von der Obrigkeit lieber auf den Kopf machen lassen.
Schließe mich dem Kommentar von Frau Dr. J. Kraft an, weil ich ... 
von Georg Becker - aus Unter St. Veit (Wien) am 2014-03-15 um 22:40 Uhr
... an beiden "Veranstaltungsterminen" (22. 1. und 11. 2.) vom Anfang bis zum Ende im
"Publikum" war und sich der Respekt vor der Ehrlichkeit dieser Bezirksvorsteherin bei mir gefestigt hat.

Auch die anderen Kommentare - unten - finde ich erhellend und wichtig.

Übrigens, heute, SA 15. März, ist in der KRONE Wien auf S. 24f ein Artikel von Dr. Peter Strasser zum Thema nachlesbar :
"Bürgerinfo steht im Widerspruch zur Stadtverfassung"
JUGENDSTIL-JUWEL AM STEINHOF BALD EIN FALL FÜR DAS GERICHT ?

Immerhin ist die Gerichtsbarkeit "Bundessache" und die Staatsanwaltschaft Wien
keine Landes- oder Gemeinde-Behörde...
Na und? 
von Hofmann Helmut am 2014-09-12 um 22:07 Uhr
Was soll damit gesagt werden?
Doch hoffentlich nicht, dass Verstöße gegen Landes- und Gemeinderecht vom (Bundes-)Strafgesetz ausgenommen sind?
Wer sollte dann für die Ahndung solcher Verstöße zuständig sein?
Gemeinde- und Landesstrafrecht und eigens dafür zuständige Gerichte gibt es in Österreich ja nicht.
unsere vorkommnisse im i-net diskutiert 
von johann kailich am 2014-03-14 um 02:03 Uhr
wir waren in vorjahr von ähnlicher teilung betroffen - und haben aus ihrem anlass heraus im facebook folgend kommentiert:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wie mit auseinanderlegung der interessierten versucht wurde, die betroffenen zu mindern, haben wir selbst bei der MA 11-veranstaltung im vorjahr erlebt, als mit zählkarten die betroffenen dreigeteilt wurden.
Jetzt ist dies auf bezirksebene passiert – und man sieht, welchen stellenwert dies hat :
ES WURDE ANGEZEIGT.
- gut argumentiert: „als einmalige Zusammenkunft aufzufassen, welche die gleichzeitige Anwesenheit aller interessierten Bürgerinnen und Bürger an demselben Versammlungsort erfordert“.
Selbstverständlich liegen für die MA 11 bedeutunggerecht nicht so strenge vorschriften vor wie auf einer bezirksebene, aber es geht hier nur um das
„bewusste auseinanderlegen der betroffenen zum verhindern, die gemeinsame einmalige Zusammenkunft aufzufassen, welche die gleichzeitige Anwesenheit aller interessierten Bürgerinnen und Bürger an demselben Versammlungsort erfordert“.
zu verhindern.
Es ist jetzt ganz egal ob dies bei der MA 11 aus naiver unwissenheit (aber wieso eigentlich? es war ja die zahl der ausgesandten briefe bekannt !) oder ganz einfach in beamteter un/absicht so geschah.
Es betraf sozusagen nicht nur damals uns heimkinder - es zeigt die immerwiederkehrende mentalität gegenüber dem „gemeinen volk“.
Der „wiener beamten-charakter gegen die eigenen bürger“.
Wielange lassen wir uns das eigentlich noch gefallen ?
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
An Fr. GR Dr. Jennifer Kickert, GRÜNE; "..... bei der Erfüllung der Einberufungspflicht nicht um, wie Sie meinen, Zuvorkommen, sondern um Pflichterfüllung handelt...." 
von CR am 2014-03-13 um 20:24 Uhr
Dank an Herr Dr. Hofmann für die Sachverhaltsdarstellung und u.a. Mail an die GRÜNE Gemeinderätin Dr. Jennifer Kickert, zuständig für Bürgerbeteiligung:


http://www.steinhof-erhalten.at/Stellung...


Von:
Helmut Hofmann
An:
jennifer.kickert@gruene.at
Thema:
Bürgerversammlungen gem. § 104 c der Wiener Stadtverfassung
Datum:
Freitag, 07. März 2014 12:02:19
Sehr geehrte Frau Dr. Kickert,
Herr Hadinger hat mich von jener Passage Ihres an ihn gerichteten Mails in Kenntnisgesetzt, der sich mit der Bürgerversammlung gemäß § 104 c der Wiener
Stadtverfassung befasst. Ohne daher auf den übrigen Teil des Mails einzugehen, wofür es mir an der Kenntnis der entsprechenden Detailfragen mangelt, möchte ich in meiner Fassungslosigkeit über die Ausführungen einer für Fragen der Partizipation zuständigen Abgeordneten der Wiener Grünen versuchen, die Dinge ins Lot zu bringen.
Zum Vorwurf der „Bürgerversammlung auf Raten“ behaupten Sie, dass § 104 c der
Wiener Stadtverfassung „hauptsächlich“ normiere, wozu eine Bürgerversammlung
dienen solle und unter welchen Voraussetzungen sie abzuhalten sei.
Nach meiner Auffassung normiert Abs. 1 die generelle Möglichkeit der Abhaltung von Bürgerversammlungen und deren (ausschließlichen) Zweck.
Die Absätze 2 und 3 regeln dagegen jene Fälle, in denen eine Bürgerversammlung zwingend abzuhalten ist.
Absatz 4 regelt schließlich regelt die Einberufung und Leitung und fordert die
öffentliche Auflage von Unterlagen.
Aus dem Wortlaut des Abs. 1 („können“) geht hervor, dass an die Gestaltung von
Bürgerversammlungen, die nicht der zwingenden Regelung der Abs.2 und 3
unterliegen, durch die Bezirksvorstehung (unter Beachtung ihres Zwecks und der
Ausführungsvorschrift des Abs. 4) andere Maßstäbe angelegt werden können als
an die Gestaltung obligater Versammlungen. Dies betrifft insbesondere die
Auslegung des Versammlungsbegriffs. Während es der Bezirksvorstehung in dem
einen Fall freigestellt ist, beliebig viele Versammlungen zu verschiedenen Zeiten
oder Orten abzuhalten, trifft dies für obligate Bürgerversammlungen, deren Anzahl
durch den 2. Satz des Abs.2 § 104 c Wiener Stadtverfassung gesetzlich
eingeschränkt ist, keinesfalls zu. Überdies wirft der von Ihnen verwendete Begriff
„hauptsächlich“ die Frage auf, welche Regelungen im § 104 c noch enthalten sein
könnten; ich jedenfalls sehe keine.
Keinesfalls kann aber aus dem Fehlen von spezifischen Regelungen für die
organisatorische Durchführung von Bürgerversammlungen im § 104 c der Wiener
Stadtverfassung abgeleitet werden, dass jede darin nicht ausdrücklich geregelte
Vorgangsweise bei obligaten Bürgerversammlungen im freien Ermessen der
Bezirksvorstehung stehe. Eine Surrogierung des Versammlungsbegriffes, der eine
gleichzeitige Präsenz an demselben Ort voraussetzt, durch eine „organisatorische“
Aufteilung in mehrere Versammlungen widerspricht den für die gesamte
österreichische Rechtsordnung gültigen Auslegungsregeln des § 6 ABGB, nach denen ein Gesetz aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers auszulegen ist. Das bedeutet, dass das Wort „Versammlung“ im Zusammenhang mit den übrigen Bestimmungen des § 104 c, insbesondere des 2. Satzes des Abs. 2, nicht als Mehrheit von Ereignissen, sondern als ein singuläres Ereignis (und nicht etwa als Bezeichnung für eine Personenmehrheit wie „Nationalversammlung“) aufzufassen ist. Würde man eine Mehrheit von - wenn auch inhaltlich zusammenhängenden - Ereignissen als „Versammlung“ ansehen können, wären der Aufspaltung in beliebig viele Einzelereignisse keinerlei Grenzen gesetzt und der Versammlungsbegriff damit ad absurdum geführt.
Dass dies nicht nur eine rechtswissenschaftliche Haarspalterei ist, sondern auch einen eminenten politischen Sinn verkörpert, geht aus dem Zweck der Bürgerversammlung hervor.
Information und Diskussion über Angelegenheiten des öffentlichen Interesses
sind unentbehrliche Elemente einer funktionierenden Demokratie. Insbesondere in
Gemeinschaften, in denen die politische Letztverantwortung gewählten Abgeordneten anvertraut ist, kommt der vollen und ungeteilten Information sowie der Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung aller und vor allen eine grundlegende Bedeutung zu. Diese Möglichkeit durch das altrömische „Teile und Herrsche“ zu unterlaufen, kleinere Gruppen in der Hoffnung zu bilden, sie einfacher manipulieren und dabei den Informationsfluss gezielt steuern zu können, ist vom Verfassungsgesetzgeber nach dem Wortsinn des 104 c der Wiener Stadtverfassung ganz und gar nicht beabsichtigt.
Das Angebot weiterer Versammlungstermine, wie löblich auch immer es vielleicht
gemeint sein mag, vermag daher die verfassungskonforme Abhaltung einer
Bürgerversammlung nicht zu ersetzen. Diese Versammlung schuldet die
Bezirksvorstehung den Bürgerinnen und Bürgern und der Bezirksvertretung übrigens nach wie vor. Dabei ist klarzustellen, dass es sich bei der Erfüllung der
Einberufungspflicht nicht um, wie Sie meinen, Zuvorkommen, sondern um
Pflichterfüllung handelt. Die Bezeichnung „Zuvorkommen“ war in diesem
Zusammenhang vielleicht in Zeiten der absoluten Monarchie oder der Diktatur
passend, nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat.
Mit der Bezeichnung „des größten Saales IM BEZIRK“ bringen Sie ein Argument ins Spiel, dem im Zusammenhang mit Bürgerversammlungen gemäß § 104 c der Wiener Stadtverfassung keinerlei Bedeutung zukommt. Der erwähnten Rechtsnorm ist keinerlei Beschränkung des Versammlungsortes auf einen bestimmten Bezirk zu entnehmen.
Der Wahl eines im Bezirk gelegenen Ortes kommt lediglich praktische Bedeutung zu.
Die Verlegung der Versammlung auf einen für die Bürger des betroffenen Bezirks
entlegenen und schwer erreichbaren Ort wird dann, wenn ein näherer Ort in Frage
kommt, als ungenügende Pflichterfüllung zu qualifizieren sein. Davon kann aber im
vorliegenden Fall keine Rede sein. Die Verantwortung der Frau Bezirksvorsteherin,
große Räume wie die Stadthalle oder das Rathaus bekomme man nicht so schnell,
impliziert, dass ihr die rechtliche Möglichkeit, die Versammlung in einem anderen
Bezirk abzuhalten, sehr wohl bewusst gewesen ist. Abgesehen davon, dass Rathaus und Stadthalle nicht die einzigen Räume sind, die in Frage kämen, wäre statt einer vagen Ausflucht die Angabe der jeweils nächsten freien Termine in allen dafür in Frage kommenden Räumlichkeiten korrekt und auch objektiv überprüfbar gewesen. Die Entscheidung für den tatsächlichen Versammlungsort kann daher nur damit motiviert werden, die Zahl der Versammlungsteilnehmer gezielt niedrig zu halten, um der Meinungs- und Willenskundgebung der teilnehmenden Bevölkerung so weit wie möglich die Spitze zu nehmen. Dazu passt auch die Vergabe von Zutrittsberechtigungen nach eigenmächtig von der Bezirksverwaltung festgelegten Kriterien, die - vor Korrektur im Sinne der größten Bürgerinitiative - zunächst nach zeitlicher Priorität der Anmeldung bei – je nach Herkunft - unterschiedlichen Zeitpunkten für den Beginn der Anmeldungsmöglichkeit in einer nicht nachvollziehbaren, intransparenten Art und Weise angelaufen ist.
Ein solches Handeln widerspricht dem Sinn der Bürgerversammlung nach § 104 c der Wiener Stadtverfassung und ist auf das schärfste zu verurteilen.
Der 2. Satz des Abs. 4 § 104 c der Wiener Stadtverfassung lautet: „Allfällige
Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Bürgerversammlung zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.“ Anstatt schlicht und einfach einzugestehen, dass diese Anforderung nicht erfüllt wurde, erwähnen Sie zunächst ältere Dokumente, die zwar nicht „zur öffentlichen Einsicht aufgelegt“ wurden, aber in diversen Medien der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Abgesehen davon, dass dies nicht eine „Auflage zur öffentlichen Einsicht“ darstellt, weil dem eine solche Einsicht Begehrenden nicht einmal die zusammenhängende Existenz dieser Unterlagen bewusst gemacht wurde, wurde der Abschlussbericht der Entwicklungsplanung, also die wesentliche Unterlage schlechthin, überhaupt nicht zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. An diesem selbst von Ihnen zugegebenen Umstand ändert auch die ebenfalls von Ihnen erwähnte Tatsache nichts, dass dieser Bericht am 22.1. noch nicht (einmal) als Download verfügbar gewesen war. Auch in diesem Punkt handelt es sich um eine bewusste Verletzung der Wiener Stadtverfassung. Ihre Erwähnung, derzufolge die Ergebnisse an Informationsabenden am 9. und 10.1. präsentiert und ausführlich erläutert wurden und die wesentlichsten Punkte auf der Internetseite der Stadt Wien zusammengefasst sind, kann daher nicht als Entschuldigung für diese Verletzung angesehen werden, sondern verdichtet höchstens den Verdacht, dass man der Bürgerversammlung die ganze Wahrheit gezielt vorenthalten wollte.
Dem in diesem Zusammenhang von Herrn Ing. Gerhard Hadinger angestellten
Vergleich mit Nordkorea stimme ich nicht zu, weil mir dazu die genaue Kenntnis der Verhältnisse in diesem Land fehlt und ich mir nicht aufgrund von Medienberichten ein derart einschneidendes Urteil anmaße. Wenn damit gemeint sein sollte, dass es in manchen Ländern üblich ist, die Verfassung als lästiges Übel anzusehen und sich dann, wenn es den Regierenden unbequem ist, sich einfach nicht an sie zu halten, dann genügt wohl der absolut nicht polemische Hinweis darauf, dass bedauerlicherweise auch Österreich zu diesen Ländern zählt und, was ich dabei für besonders bedauerlich halte, die Einsicht in die Unrechtmäßigkeit eines solchen Verhaltens bei den dafür Verantwortlichen endenwollend ist.
Bürgerversammlungen gemäß § 104 c der Wiener Stadtverfassung zählen zu den
wenigen partizipativen Elementen, die in der Wiener Stadtverfassung verankert
sind. Umso sorgfältiger sollte mit ihnen umgegangen werden, wenn man
Partizipation nach all dem, wie bisher in Wien damit umgegangen wurde,
überhaupt noch ernst nehmen soll.
Ein sorgloser Umgang mit den Grundelementen der Demokratie in Zeiten, in denen in vielen Ländern der Erde ein derartiges Verhalten zu wüsten Reaktionen einer sich genarrt fühlenden Bevölkerung führt, zeugt von einer beängstigend unsensiblen politischen Einstellung gegenüber einer bereits weltweiten Problematik.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Hofmann
wie immer ein tolles Hofmann Schreiben! 
von JK am 2014-03-16 um 12:59 Uhr
dürfen wir annehmen, dass es Frau Dr. Kickert auch vollständig gelesen hat??
zu Dr. Hofmann 
von U.S. am 2014-03-15 um 00:20 Uhr
Danke für diese klaren Worte! Es ist unerträglich wie mit der Bevölkerung in wichtigen Fragen wie dieser, umgesprungen wird. Das gehört mit Nachdruck thematisiert. So etwas Wertvolles wie das OWS-Areal kann nicht unwidersprochen ein Opfer der Politik und der Bauträger werden.Trotz der schlechten Karten habe ich die Hoffnung, dass sich letzten Endes die Vernunft durchsetzt, noch nicht begraben.
 
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