AKT!ON 21

So schaut’s wirklich aus: Grenzen der Lernfähigkeit


Freitag, 14. Dezember 2018

Wen ich bevollmächtige, dem muss ich vertrauen können. Wer dieses Vertrauen missbraucht, enttäuscht und wird unglaubwürdig. Wer das nicht lernen will, muss es eben fühlen – bei der nächsten Wahl.
Fragt man danach, wie lernfähig die führenden Politiker der österreichischen Parteienlandschaft sind, stößt man sehr rasch an Grenzen ihrer Aufnahmefähigkeit.

Man sollte meinen, dass Oppositionsparteien eher geneigt sind, den Pfad ihrer Erfolglosigkeit zu verlassen und sich ihren schwindenden Wählerinnen und Wählern zuzuwenden. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Die SPÖ, die sich – von einer längst vergangenen Ausnahme (Gusenbauer) abgesehen, schon bei der Erwähnung des Begriffs Partizipation zurückzieht wie eine sich bedroht fühlende Schnecke in ihr Haus, hatte in einem Reformkonzept ein ohnedies mehr als bescheidenes Mitspracherecht wenigstens ihrer Parteibasis bei wesentlichen Weichenstellungen ihrer Partei vorgesehen. Selbst dieser winzige Vorstoß in Richtung Bürgerbeteiligung wurde eiligst wieder abgewürgt und „begradigt“. Dabei hatte die neue Vorsitzende erst vor wenigen Tagen gemeint, sie setze (im Gegensatz zu ihrem Vorgänger) lieber auf den Dialog. Fragt sich nur, mit wem sie diesen führen will; mit den Bürgerinnen und Bürgern wird man sie das wohl nicht lassen. Auf einen Durchbruch von dieser Seite wird man wohl auf Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, warten müssen.

Wasser predigen, Wein trinken
Die Grünen haben sich lange Zeit lautstark als VorkämpferInnen der Bürgerbeteiligung gebärdet und diese in Wien sogar in die Bezeichnung des von ihrer Obfrau geleiteten Magistratsbüros ausdrücklich aufgenommen. Zuerst gegenüber den grünen StudentInnen, dann – in Wien – gegenüber der eigenen Basis haben sie aber lieber eine Parteispaltung in Kauf genommen, als sich dem Mehrheitswunsch ihrer eigenen Leute anzuschließen. Man weiß inzwischen, warum: wer geht schon gerne fasten, wenn er vor der vollen Schüssel sitzt? Die Mitwirkung der Bevölkerung war den Grünen gerade noch eine Alibihandlung in Form eines völlig unverbindlichen „Masterplanes“ wert, den sie der Öffentlichkeit lieber vorenthalten haben, als sich dafür schämen zu müssen. Also ist auch bei den Grünen Partizipation eine Fehlanzeige.

Regierungsprogrammatik
Groß war das Getöse der FPÖ, eine plebiszitäre Demokratie zur Koalitionsbedingung zu machen. Das, was sie der ÖVP dabei abringen konnte, war eine verpflichtende Volksabstimmung, mit einer Hürde als Vorbedingung, die ohne Unterstützung eines ansehnlichen Machtapparates indiskutabel ist. Diese Art von Bürgerbeteiligung ist daher in der Praxis nur als parteipolitische „Fahne“ denkbar, die nur dann gehisst werden kann, wenn einer größere Partei dahinter steckt. Dass die ÖVP für ein solches Produkt erst gegen Ende der Legislaturperiode – gleichsam als „Belohnung für koalitionäres Wohlverhalten – zu haben sein wird, spricht Bände. Der Alibicharakter solcher Koalitionsvereinbarungen erweckt ein déjà vu: hatten nicht in Wien ÖVP und FPÖ zusammen mit den Grünen eine winzige Wahlrechtsreform gemeinsam gegen die SPÖ vorgesehen und dies in einem sogenannten „Notariatsakt“ auch gegen die SPÖ zu beschließen gelobt? Man darf daran erinnern, was daraus geworden ist: der Absprung eines grünen Abgeordneten zur SPÖ kurz vor Ende der Legislaturperiode, womit sowohl die Reform als auch das notariell beglaubigte Bekenntnis dazu hinfällig geworden waren.(Es ging darum, die Zahl der Mandatare dem Stimmenverhältnis anzupassen und den deutlichen Vorteil der stimmenstärksten Partei zu „begradigen“. Hatte Senol Akilic, der abtrünnige Abgeordnete, eine so tiefe Abneigung gegen eine solche stimmengerechte Mandatsverteilung, dass er nicht nur nicht für sie zu stimmen bereit war, sondern gleich die Partei wechselte? Und das kurz vor der nächsten Wahl? Für wie dumm hält man eigentlich die Bevölkerung, dass sie an die Echtheit solchen Gemauschels glaubt?)
Nein, es werden sicher nicht einige FPÖ-Abgeordnete zur ÖVP wechseln, um die partizipative Demokratie in Österreich zu verhindern, aber es wird sich schon im letzten Augenblick ein Hindernis finden, das dem Vorhaben hinderlich sein wird. Denn auch die neue ÖVP hält trotz anderslautender Zusagen des Kanzlers vor der Wahl herzlich wenig von Bürgerbeteiligung, obwohl sie es beim Rauchervolksbegehren in der Hand gehabt hätte, ihrem Koalitionspartner im Zeitpunkt der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung um mehrere Jahre entgegenzukommen und mit einer Zustimmung zu der von der FPÖ vorgeschlagenen niederen Hürde beim Volksbegehren das von ihr angeblich sehr ungern gemachte Zugeständnis in der Raucherfrage im blauen Dunst verduften zu lassen.
Deutlicher kann man ja nicht bekunden, wie wenig die ÖVP von einer Mitwirkung der Bevölkerung an der Rechtsetzung in diesem Land hält und wie rasch die FPÖ diese angeblich wesentliche Säule ihres Demokratieverständnisses aufzugeben bereit ist.

NEOS?
Bleiben die NEOS. Auch sie bekennen sich zur Bürgerbeteiligung, no na – und tun sich dabei nicht schwer, weil sie ja noch keinerlei Gelegenheit hatten, dieses Bekenntnis unter Beweis zu stellen. Also sind wir auf Signale angewiesen, zu denen es ja ausreichend Gelegenheit gegeben hat. Wer zu einem Thema, das ihm angeblich sehr am Herzen lliegt, nichts unternimmt, obwohl er parlamentarische und außerparlamentarische Möglichkeiten dazu hätte, signalisiert mangelnde Übereinstimmung von Wort und Tat. Statt permanenter Aufforderungen, der Bevölkerung doch endlich mehr Mitwirkung an der Gestaltung des politischen Lebens einzuräumen, gibt es pinke Wortspenden zu allen möglichen wichtigen und weniger wichtigen Fragen, emsige Opposition gegen fast alles, was Regierung macht, aber kaum etwas, das die NEOS als Bedingung für eine Unterstützung einforderten, jedenfalls nichts, das eine echte Bürgerbeteiligung zur Folge hätte. Dabei könnte sie gerade bei diesem Thema (inklusive Informationspflichtsgesetz) FPÖ und ÖVP an diesbezügliche Versprechungen erinnern und Bereitschaft zeigen, für allenfalls nötige Zweidrittelmehrheiten zur Verfügung zu stehen.

Bürgerbeteiligung ja, aber…
Verfolgt man die gelegentlichen Wortspenden zum Thema Partizipation, mit denen in einer auffallend übertriebenen Betulichkeit skeptische Vorbehalte gegenüber eventuell möglichen unerwünschten Begleiterscheinungen eines politischen Engagements der Zivilgesellschaft vorgebracht werden – natürlich nicht aus Angst, ein wenig an Macht einzubüßen oder gar an der Trockenlegung saurer Wiesen mitursächlich zu werden, sondern aus der gut geheuchelten Sorge um das Wohl jenes demokratischen Rechtsstaates, den auszuhöhlen die bei keiner sich bietenden Gelegenheit verabsäumen. Konkrete Beispiele gefällig? Man braucht diese Website nur durchgehen und wird vielfach fündig werden.

Ein Lehrstück
Als vor einigen Jahren eine Bürgerinitiative gegen ausufernde illegale Bautätigkeiten der ATIB in einem Wohnviertel Floridsdorfs das Pech hatte, einen Vereinnahmungsversuch durch die FPÖ abwehren zu müssen, und in dieser heiklen Lage bei Aktion 21 Hilfe suchte, kam es erst- und letztmals bei einer Mitgliedsaufnahme aufgrund parteipolitischen Einflusses auf einige Mitglieder zu einer Kampfabstimmung. Deren Ergebnis veranlasste einen beknnten Wiener Politiker zur besorgten Frage, ob wir – Aktion 21 – nicht befürchteten, dass es uns „zerreißen“ werde. Nun, die Sorge war unbegründet. Natürlich war der Aufnahme eine sehr gewissenhafte Prüfung vorangegangen. Hätte es uns trotzdem „zerrissen“, wäre um eine Organisation, die mit einer solchen Zerreißprobe nicht fertig wird, nicht schade gewesen. Unsere Mitglieder waren sich aber, wie das Ergebnis zeigte, ihrer Verantwortung gegenüber der Zivilgesellschaft bewusst und widerstanden parteipolitischem Opportunismus. Das ist die Stärke von Aktion 21 gegenüber einer Partei, die es, eben wegen dieses Opportunismusses, tatsächlich zerrissen hat.
Wer aus solchen Vorgängen keine Lehre zieht, ist selber schuld. Die Krisen in den Parteien mehren sich. Im Moment bemühen sie sich noch krampfhaft, die Bevölkerung zu spalten und den Versuch einer konsensorientierten Bürgerbeteiligung aus ihrem politischen Handeln auszublenden. Das Lehrgeld werden sie am Wahltag zahlen, vorausgesetzt, es tritt jemand auf, der glaubwürdig und überzeugend auf echte, nicht „von oben“ huldvoll zurechtgeschneiderte Bürgerbeteiligung setzt.
Helmut Hofmann
Helmut Hofmann / Bürgerbeteiligung und Demokratie / laufende Volksbegehren 
von Robert Marschall am 2018-12-16 um 09:24 Uhr
Helmut Hofmann kommt in seinem aktuellen Artikel bei Aktion 21 über Bürgerbeteiligung und Demokratie ganz ohne den Verweis auf die laufenden Volksbegehren für mehr Demokratie in Österreich aus.
Nur die bestehenden Parteien zu kritisieren bringt noch keine Veränderung.
Warum zeigen Sie den Lesern nicht die besseren Alternativen auf?

Die Eintragungswoche zum Volksbegehren "Für verpflichtende Volksabstimmungen" wird vom 25.3. - 1.4.2019 stattfinden.
Infos dazu auf => http://www.wfoe.at/volksbegehren/fuer-ve...

Das Volksbegehren für ein "Faires Wahlrecht" ist noch in der Einleitungsphase.
6198 von den nötigen 8400 Unterstützungserklärungen haben wir schon gesammelt.
Man kann es jetzt und voraussichtlich bis 1.4.2019 unterschreiben.
=> http://www.wfoe.at/volksbegehren/faires-...

Bin gespannt, ob die Aktion 21 für oder gegen die beiden oben genannten Volksbegehren auftreten wird oder diese gar totschweigen wird, ganz nach dem Vorbild der regierungs- und inserententreuen Medien.

Bei Termine => http://www.aktion21.at/termine/index.php...
der Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung herrscht jedenfalls gähnende Leere.

MfG Mag. Robert Marschall
Bürgerbeteiligung und Demokratie 
von Helmut Hofmann am 2018-12-28 um 20:25 Uhr
Sehr geehrter Herr Mag. Marschall,

wir schätzen Sie und Ihre Aktivitäten. Es freut uns, wenn Sie die Homepage von Aktion 21 besuchen und berechtigterweise konstruktive Vorschläge einmahnen. Allerdings sind wir solche nie schuldig geblieben.

Wir haben unser auf allen Ebenen brauchbares, aber im Detail zunächst auf Gemeindeebene zugeschnittenes und über Ersuchen der dafür zuständigen Stadträtin Maria Vassilakou schriftlich ausgearbeitetes Beteiligungsmodell ihr als Vertreterin der Stadt Wien im Juli 2011 überreicht. Es ist das Ergebnis von monatelangen Überlegungen ehrenamtlich tätiger Mitglieder.

Seither hat Aktion 21 dieses Modell immer wieder, unter anderem auch beim STEP 2015, in die Diskussion um eine Stärkung der Demokratie eingebracht. Es wurde von der Politik und den Medien beharrlich ignoriert. Den üblichen Einwänden gegen Bürgerbeteiligung, die sich vor allem gegen Instrumente der direkten (und nicht der partizipativen) Demokratie richten, ist Aktion 21 nachvollziehbar immer wieder, auch auf dieser Homepage, begegnet.
Ihre rhetorische Frage, warum ich nicht die besseren Alternativen aufzeige, hätte ich von Ihnen nicht erwartet.

Der Artikel war als Kommentar zur derzeitigen Einstellung der politischen Parteien zu einer wirksamen Bürgerbeteiligung gedacht, nicht als Werbung für konkrete Initiativen – nicht einmal für eigene Petitionen. Das schließt jedoch eine solche an geeigneterer Stelle keineswegs aus. Wenn Initiativen wie die von Ihnen genannten geplant sind, würde sich Aktion 21 sicher für eine Vorabinformation interessieren und keinen Grund sehen, partizipative Aktivitäten nicht entsprechend zu unterstützen (vorausgesetzt, sie gelten dem Thema Bürgerbeteiligung und sind nicht offensichtlich von einer politischen Partei lanciert.

Das Volksbegehren „Faires Wahlrecht“ berührt unser (einziges) Ziel, der repräsentativen Demokratie eine funktionierende Bürgerbeteiligung als Korrektiv zur Seite zu stellen, nur am Rande (weil letztendlich auch Wahlen eine Form von Bürgerbeteiligung darstellen). Es thematisiert alleine die Umsetzung der gültig abgegebenen Stimmen in repräsentativ-demokratische Gremien. Ich gehe aber davon aus, dass das Handeln unserer Mitglieder und der von ihnen Vertretenen in zahlreichen Fällen von den Intentionen des jeweiligen Begehrens bestimmt ist. Hingegen liegt das für das kommende Jahr angekündigte Begehren (verpflichtende Volksabstimmungen) durchaus im Interesse unserer Bestrebungen und ich bedaure, dass darüber vor Einbringung nicht mit Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung Verbindung aufgenommen wurde. (Für eine aktive Unterstützung wäre vermutlich eine klarere Fassung des Begriffs „Änderung der Verfassung“ erforderlich gewesen. So wünschenswert das Ziel wäre, so fragwürdig scheint mir nämlich die Praktikabilität in jenen Fällen zu sein, in denen der VfGH sich genötigt sieht, Verfassungsbestimmungen aufzuheben und eine „Reparatur“ erfolgen muss. Aber das ist meine Privatmeinung, die sich nicht mit jener von Aktion 21 decken muss.)

Ich frage mich allerdings, wer oder was Sie überhaupt auf die Idee gebracht hat, Aktion 21 könnte die beiden von Ihnen oben genannten Volksbegehren „totschweigen“ oder gar gegen diese auftreten, dies, obwohl Sie einen solchen Vorwurf ja selbst durch Ihren unzensurierten und an keinerlei Vorleistungen gebundenen Kommentar ad absurdum geführt haben. Bitte bedenken Sie, dass diese Homepage kein journalistisches Medium ist und angesichts der ausschließlich ehrenamtlichen textlichen Gestaltung keine lückenlosen Ankündigungen von partizipationsrelevanten Ereignissen erwarten darf.
Um zu sehen, dass diese Homepage mit regierungs- und inserententreuen Medien nicht das Geringste zu tun hat, bedarf es keiner Argumente, sondern bloß ihrer Lektüre.

Was ich bedaure ist, dass die Synergieeffekte zwischen Wien-konkret und Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung endenwollend sind. Vielleicht sind diese Zeilen ein Anstoß zum Besseren.
Aktion21 Bürgerbeteiligung <=> mehr Demokratie ("Volksherrschaft") 
von Robert Marschall am 2018-12-29 um 19:29 Uhr
Sehr geehrter Herr Hofmann,
Sie haben es in Ihrer langen Antwort nicht geschafft, auch nur einen Artikel von Aktion 21 betreffend des Volksbegehrens für verpflichtende Volksabstimmungen vorzuweisen. Damit bestätigen Sie meine Kritik am Verein Aktion21 ja sogar, der sich offensichtlich sehr stark für mehr Bürgerbeteiligung einsetzt, aber nicht für mehr Demokratie ("Volksherrschaft") in Form von verpflichtenden Volksabstimmungen und einem fairen Wahlrecht.
Genau das ist meines Erachtens aber der Grund, warum es eben nicht mehr Bürgerbeteiligung in Wien bzw Österreich gibt. Somit wäre das doch gerade für den Verein Aktion 21 ein lohnendes Thema.
Die Einleitungsphase des Volksbegehrens für verpflichtende Volksabstimmungen war von April - Oktober 2018 und ist somit schon vorbei. Keine Aktivitäten des Vereins Aktion 21 waren erkennbar. Die Eintragungswoche wird von 25. März -bis 1. April 2019. D.h. der Verein Aktion 21 kann sich mit dem Thema ja noch sehr aktiv auseinandersetzen, wenn er meint, dies wäre vorteilhaft für mehr Bürgerbeteiligung. Allzuviel Zeit ist nicht mehr.
Das Volksbegehren für verpflichtende Volksabstimmungen sollte doch ein Thema für "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung" sein oder? Bei Volksabstimmungen können sich Bürger mit höchster Effektivität an der Politik beteiligen und können noch dazu entscheiden. Bürger sind dann nicht mehr Bittsteller bei den regierenden Parteien, sondern als Entscheider der Souverän. Ich erkläre Ihnen gerne die Vorzüge von Volksabstimmungen als Korrektiv zur teilweise recht schlecht funktionierenden "repräsentativen" Demokratie, die Sie ja zu Recht kritisieren.
Alle im Wiener Gemeinderat vertretenen Parteien sind zu kritisieren, ist auch ihr gutes Recht. Nur wenn Sie keine bessere wählbare Alternative aufzeigen, wird Ihre Kritik leider nichts bewirken. Deshalb setzen die bestehenden Parteien ja auch alles daran, die Hürden für die Kandidatur bei Wahlen und bei der Mandatsvergabe hoch und unfair zu gestalten.
Eventuell erkennen doch viele Wähler, dass es eine gute Demokratie nur mit einem fairen Wahlrecht geben wird, worauf wir wieder beim Volksbegehren für ein faires Wahlrecht wären...

MfG Mag. Robert Marschall, Obmann "WIR für ÖSTERREICH".