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Aktion 21
AKTION 21

Der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan


Mittwoch, 14. September 2011

ist jetzt in den wien.at-Stadtplan integriert
http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/

Die nicht integrierte Version ist hier einzusehen.
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/flaechenwidmung/aktuell/
"10 Jahre Wiener Flächenwidmungs-Skandal" - NIX gelernt ? 
von Georg Becker am 2012-08-08 um 21:20 Uhr
2oo1 / 2002 hat das Kontrollamt derart schlimme Manipulationen der für Flächenwidmungen (und Bebaubarkeiten) zuständigen Magistratsabteilung (MA 21 B) aufgedeckt, dass es erstmals zu einer "Untersuchungs-Kommission" kam.
Der damalige Gemenderats-/Landtags-Klubobmann der GRÜNEN, Mag. Christoph Chorherr : "Wie ein Krimi, man glaubt , man ist in Palermo, und nicht in Wien."
Die GRÜNEN haben aus den Dokumenten eine Publikation "VERWENDUNGSZUSAGE" herausgebracht. (Damals : GR/LT-Abg. G. Kenesei; Mitarbeit : DI Sabine Gretner.)

Der österreichweit tätige Verein "Initiative Denkmalschutz" (www.idms.at) hat nun am
28. Juli d.J. die damaligen Presse-Berichte zusammengestellt und per email übermittelt.

Ein aktuelles Beispiel bietet mit grundsätzlichen Aspekten - abgesehen von etwa "www.steinhof-erhalten.at" oder "www.tivoli-alarm.at" nebst dem "Altmannsdorfer Schlosspark" (beide im 12. Bezirk, Meidling) -
" www.buergerinitiative-elisabethallee.at... " (ein Spekulations-Fall im 13. Bez., Hietzing) !

WIE SICH DIE (SITTEN-)BILDER GLEICHEN ...

WIE SCHNELL und GUT WIRD GELERNT - B E V O R . . . ???
Verhältnis MANDATARE (Mandatarinnen) : MANDANTEN (Auftraggeber, Steuerzahler) 
von Georg Becker am 2012-05-17 um 00:36 Uhr
Die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne haben schwerwiegende Auswirkungen auch finanzieller Art.
Sie sind als Entwurf öffentlich aufzulegen, um jeder/jedem Gemeindebürger/in die Möglichkeit zu einer (schriftlichen) Stellungnahme binnen einer Frist zu geben.
Die jeweilige Bezirksvertretung (mit - je nach Größe - zwischen mindestens 40 und maximal 60 Bezirksräten/-rätinnen) hat dazu eine Stellungnahme an das Rathaus abzugeben.
Mit dem Beschluss des 100-köpfigen Gemeinderats wird ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan rechtsverbindlich.

Es kommt (viel zu) häufig vor, dass eine Bezirksvertretung (und zuvor der jeweils zugehörige Bauausschuss) eine Stellungnahme abgibt, b e v o r die öffentliche Auflage-Frist, in der Gemeindebürger/innen ihre jeweilige Stellungnahme dokumentieren können, abgelaufen ist.

Ich finde, dass das ein demokratiepolitischer SKANDAL ist.
(Darüber, ob das - wie manches andere - ein Relikt aus der absolutistischen Monarchie ist, will ich hier nicht weiter "spekulieren"...)

Der Verein Initiative Denkmalschutz nimmt sich dieser Themen, Verhältnisse und Praktiken konkret an. Er ist Mitglied bei "Aktion 21 - Pro Bürgerbeteiligung".
( www.idms.at ) Er bringt die Zeitschrift "Denkma[i]l" heraus.
 
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