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Aktion 21
AKTION 21

Gedanken zum Thema Lärm!


Freitag, 25. Mai 2012

An Stammtischen herrscht in der Regel die Ansicht, dass Lärm vielleicht etwas lästig, aber an sich unbedeutend ist. Die Tatsachen sind anders.


Nach Untersuchungen, u.a. des Deutschen Bundesumweltamtes hat Lärm verschiedene sehr negative Auswirkungen. Nicht nur die allseits bekannten negativen Auswirkungen auf das Gehör, die Gesprächsmöglichkeiten und den Schlaf, sondern auch negative Auswirkungen auf den Blutdruck und die Pulsfrequenz.
Auch ergibt sich eindeutig, dass eine Gewöhnung an Lärm nicht möglich ist, auch wenn exponierte Personen dies subjektiv meinen.

Nach Untersuchungen des Dt. Bundesumweltamtes erhöht sich bei Dauerschallpegeln ab 65dB das Risiko Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einschließlich Herzinfarkte, zu erleiden, um 20%.
Gerade solche Erkrankungen verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten sowohl bei der Behandlung als auch bei der Rehab. Dazu kommt, dass solche Erkrankungen in vielen Fällen auch zu einer frühzeitigen Pensionierung führen.

Aufgrund der gesundheitlichen Relevanz wurden von der WHO Grenzwerte für den vorsorglichen Gesundheitsschutz erlassen.

Der Grenzwert für einen jährlichen durchschnittlichen nächtlichen Geräuschpegel wurde mit max. 40 Dezibel (dB), was etwa dem Pegel einer ruhigen Straße in einem Wohngebiet entspricht, festgelegt. Wer beim Schlafen während des Jahres einer höheren Lärmbelastung ausgesetzt ist, kann leichte gesundheitliche Folgen wie Schlafstörungen oder Schlaflosigkeit erleben. Eine langfristige Lärmbelastung über 55 dB bei Tag, was etwa dem Geräuschpegel einer belebten Straße entspricht, kann eine Ursache für Bluthochdruck und Herzinfarkte sein. Jeder fünfte Bürger der Europäischen Region ist regelmäßig einem solchen Lärmpegel ausgesetzt.

Auf den Hauptstrassen Wiens herrschen Dauerschallpegel von mehr als 75dB, oft sogar mehr als 80dB, was dem mehr als Vierfachen des Grenzwertes für den vorsorglichen Gesundheitsschutz entspricht. Die Folgen sind entsprechend hohe Erkrankungsraten der Anrainer der Hauptstrassen.

Wesentlich zur Höhe der Lärmbelastung trägt der Umstand bei, dass die Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei völlig unzureichend ist und bei den festen Radargeräten viel zu hohe Toleranzen eingestellt werden. So erhöht sich die Lärmentwicklung bei einer Erhöhung der Geschwindigkeit von 50kmh auf 70kmh nahezu auf das Doppelte. Außerdem erfolgt kaum eine Kontrolle der Sicherung der Ladung von LKWs, wodurch diese bei jeder Unebenheit der Fahrbahndecke entsprechend scheppert.
Aufgrund der mangelnden Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeiten kann auch nicht davon gesprochen werden, dass ein Flüsterbelag in Ortsgebieten nicht sinnvoll sei, wie dies von Seiten der Politik, wie z.B. Bgm. Häupl, behauptet wird. Dazu kommt, dass derzeit bei der Pflege der Strassen nur nach dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit vorgegangen wird und Sanierungen nur vorgenommen werden wenn diese durch die Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich sind. Dass bei den oft schlechten Zustand der Strassen die Lärmentwicklung unnötig hoch ist, bleibt dabei unberücksichtigt.

An sich ist ja für die Anrainer der Strassen ein besonderer Schutz vorgesehen, nämlich §43 Abs. 2 StVO, nach dem die Behörden zur Hintanhaltung von Belästigungen der Bevölkerung, insbesondere durch Lärm, Geruch und Abgase verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu setzen haben. Allerdings wird diese gesetzliche Bestimmung von den Behörden so vollzogen, dass eben die extrem gesundheitsschädlichen Lärmwerte zugelassen werden und jedwede Reaktion der Behörden im Sinne des Gesetzes ausbleibt.
Die Begründung der Behörden für deren Vorgangsweise heißt einfach Interessenabwägung, bei der eben die Interessen der Anrainer auf der Strecke bleiben, obwohl die Behörden keine Gesetzesstelle angeben können, nach der sie auch nur berechtigt, geschweige denn verpflichtet wären eine solche Interessensabwägung durchzuführen. Dazu kommt, dass eine Reihe von wesentlichen VfGH Entscheidungen existieren, wie

(B123/90, B426/90 (8. Okt. 90), B778/86 800-802/86 (9. 0kt. 87) (alle Vorrang der Interessen der Anrainer vor Verkehrsinteressen), B51/76 (auch B202/76, B326/76) (21.Juni 77) (§43 Abs. 2 StVO ist weder im Hinblick auf die Eigenschaft einer Strasse als Bundesstrasse, noch sonst etwa in zeitlicher Hinsicht beschränkt), B931/93-12 (24. Juni 994) (auch geringe Verbesserungen für die Anrainer rechtfertigen verkehrsbeschränkende Maßnamen nach §43 Abs.2 StVO; Salzburger Busfahrverbot).

Diese sagen klar und eindeutig aus, dass Anrainerinteressen, bei denen es sich im Wesentlichen um Gesundheitsinteressen handelt, den Verkehrsinteressen vorzugehen haben.

Es führt aber nicht nur der Straßenverkehr zu gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen sondern auch der schienengebundene Verkehr, insbesondere Güterverkehr. Bei diesem kommt es sehr häufig zu unnötigen Lärmentwicklungen. Auf der Donauuferbahn, aber auch auf anderen Güterzugsstrecken kommt es immer wieder zu Stopps auf offener Strecke. Aufgrund der altertümlichen Bauart der Bremsanlagen und der Güterwaggons kommt es dabei zu einem fürchterlichen Gequietsche. Dabei ist die Dauer dieser offensichtlich ungeplanten Stopps oft nur wenige Sekunden, können aber auch 30 und mehr Minuten dauern. Dabei sind die kurzen Stopps mit hoher Wahrscheinlichkeit durch mangelnde Disziplin der Triebfahrzeugführer bedingt, wogegen die längeren durch schwere Fehler bei der Erstellung der Fahrbefehle bedingt sein dürften. Auch dürfte bei vielen Güterwaggons, die oft 40 und mehr Jahre alt sind, die Wartung zwar ausreichen um einen einigermaßen sicheren Betrieb zu ermöglichen, im Hinblick auf die Geräuschentwicklung völlig unzureichend sein. Dazu kommt, dass auch die Wartung der Radkränze sehr zu wünschen übrig lässt und immer wieder Waggons mit abgeplatteten Radkränzen eingesetzt werden, die beim Fahren ein Geräusch ähnlich einem Dampfschmiedehammer erzeugen. Die Abplattungen sind das Ergebnis von Überbremsungen, bei denen es zum Blockieren der Räder und zu einem Gleiten der blockierten Räder auf den Schienen kommt.

Die extreme Lärmbelastung an den Hauptstrassen und den Eisenbahnlinien zieht nicht nur schwere gesundheitliche Schäden bei den Anrainern nach sich, sondern auch erhebliche Wertminderungen der Immobilien, insbesondere von Eigentumswohnungen. Nach der TU-Wien kann man mit Wertminderungen von 0,5 bis1,7% pro dB über 35dB rechnen. Dies bedeutet, dass an Strassen mit einem Dauerschallpegel von 75dB, wie sie an allen Hauptstrassen Wiens gegeben sind, mit einem Wertverlust von ca. 60% zu rechnen ist. Dabei kommt es immer wieder vor, dass relativ ruhige Strassen aufgrund sog. "verkehrlicher" Gründe, die in Wien nie definiert werden, zu Rennbahnen ausgebaut werden und die Anrainer mit ihren Wertverlusten allein gelassen werden.

Wichtig für die lärmgeplagten Anrainer der Hauptstrassen und der Eisenbahnlinien, wären klare, in einer Verordnung oder einem Gesetz festgelegte Läm-Grenzwerte, ab denen die Behörden verpflichtet sein müssten lärmsenkende Maßnahmen zu setzen und die betroffene Bevölkerung eine einfache Möglichkeit hat, solche Maßnahmen einzuklagen, falls die Behörde nichts unternimmt, wobei die verantwortlichen Beamte in einem solchen Fall auch strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Friedrich Hochmann
B.I. Handelskai

Unerträglicher Fluglärm durch die Einflugschneise Wien-West 
von Der Alte vom (Wilhelminen-)Berg am 2012-05-28 um 19:18 Uhr
Lärm macht krank!

An manchen Tagen donnern die Flugzeuge im 30-Sekunden-Takt über den Westen Wiens herein, oft im Tiefflug, Anrufe und Beschw3erden bei Austria Control etc. sind sinnlos, man wird noch pampig "runtergemacht".

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...
Fluglärm 
von Friedrich Hochmann am 2012-07-13 um 19:17 Uhr
Beim Fluglärm gibt es eine zwar nicht besonders relavante Beschwerdemöglichkeit. Bei Strassenlärm gibt ees eine solche nicht. Es giobt zwar VfGH Entscheidungen, die, was an sich selbstverständlich sein sollte, die Interessen der Anrainer über die Verkehrsinteressen stellt, doch die Behörden negieren gerade diese Entscheidung und führen eine Interessensabwägung durch, wobei deren Berechtigung zu einer solchen umstritten ist, bei der halt immer die Verkehrsinteressen höher als die Gesundheitsinteressen der Anrainer gewertet werden.
Tiefflieger über dem Wiener STADTGEBIET 
von Ottakringer am 2012-05-28 um 19:45 Uhr
Seit ein paar jahren ist der Fluglärm im Westen Wiens unerträglich geworden, die Flugzeuge kommen oft im Minutentakt,, hier ein Beispiel aus dem Sommer 2011:

Im August kommt ein Flugzeug - wahnsinnig laut - im Tiefflug von der Goldenen Kuppel der Steinhofkirche herunter Richtung Ottakring/Stadt - es war eine richtig bedrohliche Situation, laut, riesig, einen Schatten werfend!

Ich habe sofort eine Beschwerde-Telefonnr. Herausgesucht und bin hier fündig geworden

http://www.wien.gv.at/umweltschutz/lois/...

Telefon für Beschwerden über Fluglärm: Das Info-Telefon "Umwelt und Luftfahrt" steht für Beschwerden über zu lauten Flugverkehr unter der Telefonnummer:
0810 22 33 40
zur Verfügung.

Eine Mitarbeiterin dieser Tel.Nr. 0810 22 33 40 hat meine Beschwerde und meinen Wunsch nach Rückruf und Mitteilung der Flugzeugtype, der Fluglinie und der Flugnummer aufgenommen und einen Rückruf zugesagt.

Dieser Rückruf ist dann auch tatsächlich ein paar Tage später erfolgt.
Ein Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, ich hätte mich geirrt,

"das Flugzeug ist nicht zu tief geflogen, es ist mir nur so vorgekommen, weil das Flugzeug so groß war!"

D.h., ich kann also die Größenverhältnisse nicht richtig einschätzen, und große Fluggeräte sind halt laut!

Es ist äußerst beunruhigend, zu wissen, daß riesige Fluggeräte über dichtbesiedeltes Gebiet, wie es der Westen Wiens ist, fliegen dürfen - nicht auszudenken, was passieren kann, wenn etwas passiert.

Er konnte mir allerdings weder über Flugzeug-Type noch Flugnummer oder Fluglinie Auskunft geben, ich habe aber neuerlich verlangt, das zu wissen, hier die Mail-Antwort

[mailto:umwelttelefon@vie-umwelt.at]

Sehr geehrter Herr S!

Das Team des Infotelefons Umwelt & Luftfahrt bestätigt den Erhalt Ihres Schreibens und bedauert, dass Sie sich durch Flugverkehr gestört fühlen.

Grundsätzlich kann zu der von Ihnen beanstandeten Flugbewegung festgehalten werden, dass es sich dabei um einen Landeanflug auf Piste 11 handelte.
Da es sich bei dem betreffenden LFZ um ein sehr großes (schweres) Fluggerät gehandelt hat, wirkt dieses Flugzeug im Vergleich zu anderen Flugzeugen niedriger. Der Anflug wurde völlig regelkonform durchgeführt.

Bezüglich Ihrer Anfrage um Übermittlung der betreffenden Flugzeugtype der u.a. Flugbewegung erlauben wir uns mitzuteilen, dass die Flughafen Wien AG seitens der Österreichischen Datenschutzkommission darauf aufmerksam gemacht wurde, dass aufgrund der österreichischen Rechtslage es ohne Zustimmung der juristischen Person (in diesem Fall sämtliche, den Flughafen Wien anfliegende Airlines), nicht zulässig ist, Informationen die nicht allgemein verfügbar sind, zu veröffentlichen. Der Datenschutz betrifft die Angabe der Fluglinie bzw. Flugnummer und die Angabe der Destination bei startenden LFZ bzw. des Abflughafens bei landenden LFZ sowie die Notwendigkeit eines 24-stündigen Zeitversatzes der Flugspuren im Internet.

Um sich von den Flugbewegungen selbst ein Bild zu machen möchten wir darauf hinweisen, dass seit 5. Mai 2009 wird die Bereitstellung der Überflugsdaten durch das Online Portal

www.flugspuren.at

gewährleistet. Sie erhalten hier sämtliche Informationen über die Flughöhe, die Antriebsart des Flugzeuges und den Verlauf von Starts und Landungen (Informationen lt. Umweltinformationsgesetz). Zusätzlich können Sie auch die Anzahl der Flugbewegungen und die Verwendung der Pisten nachvollziehen.

Die Flugbewegungslenkung wird entsprechend den herrschenden Winden konfiguriert, unabhängig vom Wochentag: Landungen auf Piste 11 (den Bereich betreffend) bei Süd/Südostwindverhältnissen, bei Windstille ausschl. zu Stoßzeiten. Landungen zur P11 nur tagsüber (07:00-21:00). Ausgenommen sind Ambulanzflüge bzw. Nichtverfügbarkeit der 2. Piste. Diese Zeitspanne ist in Europa einmalig. Insgesamt geringste Belegung auf diese Anflugrichtung.

Darüber hinaus können wir mitteilen, dass jeder Flug - Start und Landung - von Flughafen Wien/Umweltcontrolling im Rahmen des täglichen Monitorings (unabhängig von Beschwerden) auf seine Vertragskonformität überprüft wird und etwaige Abweichungen an die österreichische Flugsicherung (ACG) zur Evaluierung weitergeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Infotelefon Umwelt und Luftfahrt / Team
Tel.: 0810/22 33 40
Email: &&http://www.vie-umwelt.at/jart/prj3/umwel...
Homepage: www.vie-umwelt.at



Die Aussage "Da es sich bei dem betreffenden LFZ um ein sehr großes (schweres) Fluggerät gehandelt hat, wirkt dieses Flugzeug im Vergleich zu anderen Flugzeugen niedriger.."
wirkt sehr bedrohlich - ein Riesen-Flugzeug, dessen Herkunft, Typ etc. die Öffentlichkeit nicht erfahren darf, über dichtbesiedeltem Stadtgebiet!

Das ist nicht nur Lärm, das ist bereits Terror!
Abgesegnet und amtlich besiegelt!
Fluglärm 1150 Wien 
von wien am 2012-06-18 um 19:14 Uhr
fluglärm ist wirklich unerträglich geworden, auch hier im 15.
das einzige, was man tun kann ist so oft als möglich anzurufen und beschweren (geht auch anonym Tel.Nr. 0810 22 33 40 )
es wird eine statistik geführt und hoffentlich läuft angsichts dieser der politik mal das wasser im mund zusammen bei all den potentiellen wählerstimmmen...
lärm 
von peter duba am 2014-09-12 um 12:49 Uhr
ich hätte liebr ihren fluglärm als den lärm an der kreuzung lassallestrasse-vorgartenstrasse. rund um die uhr. verkehrshölle. fenster öffnen todesurteil. also sie haben das geringer übel. alle behörden wurden kontaktiert, kein echo, p.duba
 
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