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Aktion 21
AKTION 21

Offener Brief an die Wiener Gemeinderatsmitglieder
Widmungswunsch – Wunschwidmungen?


Samstag, 25. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie Sie wissen, soll in der Gemeinderatssitzung am 22. 05. 2013 unter anderem über den Planentwurf 7119E, 1130 Wien, Gebiet Gloriettegasse / Maxingstraße / Montecuccoliplatz / Elisabethallee abgestimmt werden.
Wir als besorgte WienerInnen stellen, stellvertretend für hunderte Bewohner dieser Stadt, folgende Fragen an Sie:


Können Sie es als verantwortungsbewusste Person und ParteirepräsentantIn vertreten, dass
  1. Im ehemaligen Park der geschichtsträchtigen Villa Schratt (Schutzzone), in welchem sich aktuell ein nicht zu klein geratenes Wohnhaus eines prominenten Medienberaters befindet (welches nicht auf dem ursprünglich ausgewiesenen Bauplatz, sondern, mit zu Hilfenahme des umstrittenen §69 WBO, versetzt entstanden ist) mit der angestrebten Planänderung nicht nur legalisiert, sondern weitere Zubauten ermöglicht werden?
    Prominentenbonus = Anrainermalus ?!
    Sind Sie wirklich davon überzeugt und bereit zu verantworten, dass im konkreten Fall ca. 1.000m2 Wohnfläche als nicht ausreichend angesehen werden ?
    Ist dies nicht eine Umgehung des § 69 WBO, Umwidmung !? Nährt sich BetrachterInnen nicht der Verdacht einer Anlassumwidmung?
    www.1133.at/document/view/id/647

    www.initiative-denkmalschutz.at/index.php/meldungen-nach-bundesland/meldungen-wien/121-wien-hietzing/352-stellungnahme-zum-entwurf-flaechenwidmungs-und-bebauungsplan-hietzing-7119e
  2. Ad Hanselmayergasse 10 – 12.: Angestrebter Wegfall der Staffelgeschosse: Genügt es Ihnen nicht, dass ein ehemaliger Projektwerber unter Umgehung der Bebauungsbestimmungen versucht hat, Staffelgeschosse zu realisieren, obwohl dies laut Wiener Bauordnung Ordnung im Plangebiet untersagt ist? Wollen Sie es nun tatsächlich dem aktuellen Bauwerber (welcher aus Übernahme des ehemaligen Bauwerbers und entsprechender Projekt-GmbH-Neugründung, hervorgegangen ist - vorauseilender Gehorsam vor Flächenumwidmungsverfahren?!) mit Ihrer Verantwortung ermöglichen, das bestehende Staffelgeschoßverbot ausschließlich den Wünschen des Bauwerbers zu opfern? Damit würden Sie dem Antragsteller zur Flächenumwidmung exklusiv ermöglichen, die Gebäudehöhe anzuheben, um ein gewinnträchtiges Projekt realisieren zu können und so nebenbei auch Grünland in Bauland umzuwidmen!
Ist dies tatsächlich, was Sie mit Ihrer Stimme in der entsprechenden Gemeinderatssitzung ermöglichen wollen?!
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1269787/Wien_Umwidmungen-auf-Wunsch

http://www.aktion21.at/themen/index.html?menu=210

3. Werden Sie auch das Vorhaben unterstützen, dass in der weiträumigen Parkanlage des Malfattiparks, also in öffentlichem Gut, ein
„Privatparkplatz" für einen Kleingartenverein errichtet werden soll - so wie von einem Bezirkspolitiker als Antragsteller beabsichtigt, noch dazu ohne entsprechender Darstellung während der öffentlichen Auflage (3.5. – 14.6.2012) zur angestrebten Flächenumwidmung?!
Handelt es sich beim Malfattipark nicht um ein ausgewiesenes Parkschutzgebiet mit dicht stockendem Baumbestand für die ruhesuchende Bevölkerung?
Ist dies die neue Art der „Privatisierung öffentlichen Gutes"?
Heißen Sie dies tatsächlich nicht nur gut, sondern unterstützen Sie sogar dieses Ansinnen?
Im entsprechenden Erläuterungsbericht der MA21 steht u.a. zu lesen "……Erhaltung des Grünraums und Sicherung des wertvollen Baumbestandes,… " dies wäre tatsächlich im öffentlichen Interesse. Bekanntlich muss genau dieses nach gültiger Rechtsmeinung bei Ergänzungen zu Flächenwidmungen gegeben sein.
Lobbyistengefälligkeiten, Privatparkplätze unbekannter Größe im Parkschutzgebiet und Entgegenkommen an Bauwerber durch Flächenumwidmung und weitere Baulandschaffung können nach unserer Auffassung nicht wirklich im öffentlichen Interesse stehen, die hiermit aufgezeigten Hintergründe vermutlich schon etwas mehr.
Wir erwarten nichts weiter von Ihnen, als nachhaltiges, menschen- und umweltschonendes Abstimmungsverhalten im Sinne der BürgerInnen, welche Sie vertreten. Tun Sie dies aber bitte tatkräftig, konsequent und abseits jeglicher Parteiräson!

Wie meinte einst Altkanzler B. Kreisky einem Journalisten gegenüber:
„Lernen Sie Geschichte!“


Wir ersuchen Sie daher: „Lernen Sie aus dieser Geschichte, so wie die WienerInnen aus dieser Geschichte lernen werden.“

In Vertretung des Vorstandes der IG Alt-Hietzing
Georg Thun-Hohenstein, F. Mayer,
ig-althietzing@gmx.at
0676/6179778
Mitglied der „Aktion 21 – Pro Bürgerbeteiligung“
http://www.aktion21.at/themen/index.html?menu=210
Wr. Bauordnung - zum kübeln 
von Friedrich Hochmann am 2013-05-30 um 17:29 Uhr
Das Problem dürfte darin liegen, dass die Bo. auf die Bedürfnisse einer unmittelbaren Nachkriegszeit zugeschnitten wurde und daher einem Bauwerber nahezu unumschränkte Rechte eingeräumt und die Anrainer auf eine Abstand von lächerlichen 20m , mit der Möglichkeit der Umgehung durch Abtretung eines 6. breiten Streifens an einen Freund.
Ziel müsste es sein die beiden berüchtigten § 69 und 71 der BO wesentlich zu entschärfen bzw. zu streichen. Wenn ein Projekt nicht widmungsgemäß oder entgegen der gültigen Widmung errichtet werden soll, so soll der Flächenwidmungsplan geändert werdenu.zw. in einem ganz normalen Ablauf, wobei ja die Anrainer in einem weiteren Sinne Einspruchsmöglichkeiten haben. Außerdem dauert ein solches Verfahren ca. 9 bis 12 Monate, einen Zeitspanne, in der manche Investoren die Lust an einem solchen Projekt verlieren.
Die §69 und 71 sind jedenfalls eine Schande für einen Rechtsstaat. Dazu kommt, dass die für de§69 und 71 zuständigen Bezirks-Bauausschüsse auch mit grenzdebilen Analphabeten beschickt werden können, dafür die Mitglieder der Bez.BA keinerlei Kenntnisnachweise erforderlich sind.
Vergessen? 
von Hofmann Helmut am 2013-05-25 um 21:26 Uhr
Hat da nicht ein gewisser Herr Dr.Häupl, Bürgermeister dieser Stadt, deren Bewohner darüber befragt, ob sie für weitere Privatisierungen oder für einen privatisierungsstopp eintreten? Und haben diese Bewohner nicht eine klare Antwort gegeben? Und hat Herr Dr.Häupl dies schon vergessen, wenn er nicht - wie manchmal -sofort und energisch gegen solche Versuche einschreitet und jene, die so etwas vorschlagen, zur Räson ruft? Wo er doch ganz entschieden gegen jede Form der Korruption auftritt und schon den Verdacht einer solchen im Keim ersticken könnte?
Oder gilt auch für ihn der alte Adenauer-Kalauer: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?????
U.A.w.g.
Häupl ist nur noch "Frühstücksdirektor" vom Rathaus 
von Ottakringerin am 2013-05-25 um 21:33 Uhr
und wird sich sicher nicht melden!

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_2...

Hats doch nicht nötig, sich mit dem Bürgerpöbel abzugeben.
 
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