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AKTION 21

Wiener Maulkorb-Resolution - eine Analyse


Mittwoch, 17. Mai 2017

Die Wiener Grünen haben in der am 05.05.2017 abgehaltenen Sitzung des Wiener Gemeinderates den Antrag auf Beschluss folgender Resolution gestellt: "Die Stadt Wien bekennt sich zur Erhaltung der historisch gewachsenen Silhouette ihrer Innenstadt.

Die bestehende Entwicklungsdynamik soll jedoch als Chance genutzt werden, die Stadt im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger und den höchsten kulturellen Maßstäben verpflichtet weiter zu bauen.Die Stadt Wien bekennt sich dazu, dass in der Inneren Stadt keine neuen Hochhausstandorte, keine zusätzlichen Hochhäuser sowie keine Aufstockungen von bestehenden Hochhäusern geplant und verordnet werden. Die Stadt Wien bekennt sich des Weiteren dazu, dass in dem durch den Masterplan Glacis beschriebenen Bereiche keine neuen Hochhausstandorte geplant und verordnet werden. Der Gemeinderat stellt klar, dass diesem Bekenntnis widersprechende Interpretationen der thematischen Leitbilder Masterplan Glacis und Hochhauskonzept nicht zulässig sind."
"Die Stadt Wien, ihre Struktur und ihre bauliche Gestalt, ist Ergebnis einer Jahrhunderte währenden Entwicklung. Die Wiener Innenstadt als Ergebnis einer tiefgreifenden, permanenten Überformung verfügt über keinen geschlossenen mittelalterlichen oder barocken Kern, sondern über eine höchst attraktive Gemengelage unterschiedlicher Baustile, gefasst durch den durchwegs homogenen gründerzeitlichen Ring, an dem mit Gebäuden der Moderne, der Nachkriegsmoderne sowie der Gegenwart weitergebaut wurde. Die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten des historischen Zentrums sind überragende Zeugnisse eines fortwährenden Wandels von Werten im Laufe von zwei Jahrtausenden."

Diese Resolution wurde mit der knappen Mehrheit der SPÖ und der Grünen angenommen.
Auf den ersten Blick sieht es danach aus, als gelobe die Stadt Wien endlich, in den sensiblen Bereichen der Stadt keine Hochhausbauten mehr zuzulassen.
Dahinter steckt etwas ganz Anderes. Schon auf den zweiten Blick ist erkennbar, dass diese Resolution lediglich eine Augenauswischerei darstellt, mit der man hofft, die UNESCO doch noch umstimmen zu können, indem die Vertreter der Stadt Wien trickreich versuchen, Kulturbewusstsein zu heucheln und dem Konflikt mit dem Welterbeprädikat auszuweichen, wie dies ja vor 14 Jahren bei Wien Mitte erfolgreich praktiziert worden war.
Was also verbirgt sich hinter dem Resolutionsantrag?
Fragen wir einmal, was die einzelnen Begriffe dieses Antrags bedeuten:
  1. „Die Stadt Wien bekennt sich dazu“ - Ein Bekenntnis ablegen ist die schwächste Form einer positiven Einstellung zu einer Handlung oder Unterlassung. Es signalisiert wohlwollende Zustimmung, nicht mehr. Wer aktives Handeln vor hat, gibt eine Absichtserklärung ab. Wenn eine Gebietskörperschaft damit eine Verpflichtung begründen will, beschließt sie eine rechtsverbindliche Norm (Gesetz oder Verordnung).
  2. dass in der „Inneren Stadt“ – mit diesem Begriff ist der politische Bezirk „Innere Stadt“ gemeint, also weder die Welterbe-Zone noch die Welterbe-Kernzone, wohl aber die im Bezirk liegenden, im Masterplan Glacis beschriebenen Bereiche.
  3. dass in dem „durch den Masterplan Glacis beschriebenen Bereiche“ - damit sind offenbar jene Bereiche des Masterplan Glacis gemeint, die nicht im Bezirk Innere Stadt liegen. Es geht aber nicht klar und eindeutig hervor, ob die unterschiedlichen Regelungen für die Innere Stadt einerseits und die durch den Masterplan Glacis beschriebenen Bereiche andererseits den gesamten Glacisbereich oder nur den außerhalb des Bezirks Innere Stadt liegenden Bereich desselben betreffen.
  4. „keine neuen Hochhausstandorte“ – diese Begriffswahl lässt ebenfalls mehrere Deutungen zu: handelt es sich um Standorte, an denen Hochhäuser technisch und rechtlich, nur technisch oder nur rechtlich prinzipiell möglich sind? Und ab wann ist ein Hochhausstandort „neu“? Ist das umstrittene WEV-Areal dadurch, dass bereits eine Planung eingeleitet, wenn auch nicht abgeschlossen war, ein „neuer“ Hochhausstandort oder gilt er, der bereits im Gange befindlichen Planung wegen, als „Altstandort“? Wurde dieser widersprüchliche und schwammige Begriff deshalb gewählt, um das Wertinvest-Projekt zu den nicht unter die Resolution fallenden Hochhäusern rechnen zu können – weil der Standort ja wegen des benachbarten Intercontinental nicht „neu“ ist und zusätzliche Hochhäuser sowie Aufstockungen nicht (wie in der Inneren Stadt) ausgeschlossen sind?
  5. „keine zusätzlichen Hochhäuser“ – hier können nur Standorte mit schon bestehenden Hochhäusern gemeint sein, an denen die Errichtung weiterer Hochhäuser ausgeschlossen wird. Nicht erfasst sind davon horizontale Erweiterungen (Ausbau) bestehender Hochhäuser in der gesamten Länge des Bestandes, also auch diesen verdoppelnde, vervierfachende usw. Anbauten.
  6. „keine Aufstockungen von bestehenden Hochhäusern“ – ist der Abriss eines Hochhauses und ein höherer Neubau zulässig? Kann beispielsweise der Ringturm abgerissen und dann in einer Höhe von 150 m neu gebaut werden? Es handelt sich weder um einen neuen Hochhausstandort, ein zusätzliches Hochhaus noch um die Aufstockung eines bestehenden Hochhauses, weil ja nach dem Abriss kein Bestand gegeben ist.
  7. geplant und verordnet werden – schon rein grammatikalisch stellt sich hier die Frage, ob die Verneinung von Planungen oder Verordnungen, zu der sich die Stadt Wien hier bekennt, den gegenwärtigen Stand der Dinge (IST- Zustand) wieder gibt, also die Tatsache, dass derzeit keine Planungen oder Verordnungen stattfinden. Als Verordnungen kommen Flächenwidmungen in Betracht. Nur bei diesen kann die Stadtverwaltung feststellen, dass es derzeit außer dem Heumarkt-Projekt keine laufenden Umwidmungsverfahren gibt. Dass sie darüber hinaus auch laufende Planungen verneint, ist kühn: woher wollen die Organe der Stadt Wien wissen, welcher Grundeigentümer an der Planung eines Hochhauses still und leise, wie dies ja bislang stets der Fall war, arbeiten lässt? Auch hier lässt die Diktion der Resolution auf schlampiges Denken, wenn nicht gar auf gezielte Ablenkung schließen.

    Da die Einschränkungen der Punkte 5. und 6. für die durch den Masterplan Glacis beschriebenen Bereiche nicht gelten, gilt das Planungs- und Verordnungsverbot dort nur für neue Hochhausstandorte. Die Resolution war daher sorgfältig darauf bedacht, das Wertinvest-Projekt am Heumarkt nicht zu tangieren.
    Die zahlreichen in den Punkten 3. bis 6. aufgezeigten Widersprüchlichkeiten und die Unschärfe des Begriffs „planen“ erhärten den Verdacht, das die Resolution dilettantisch und ausschließlich zur Rechtfertigung der gegen ICOMOS erhobenen Anschuldigungen unter Rücksichtnahme auf das Wertinvest-Projekt entworfen und beschlossen worden ist. Das Wissen um diese Widersprüchlichkeit und die Scheu davor, die im neuen Hochhauskonzept ihr Gegenteil vortäuschende Zulassung von Hochhäusern offen beim Namen zu nennen, sind offensichtlich auch der Grund dafür gewesen, die Regelungen nicht zum Inhalt des Hochhauskonzeptes und der Masterplans Glacis zu machen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit handelt es sich um den Versuch, der aus diesen stadtplanerischen Instrumentarien eindeutig ablesbaren Möglichkeit, im Glacis-Bereich weitere Hochhausstandorte zu generieren, durch ein Auslegungs- und Diskussionsverbot zu begegnen. Dies kann aber keinesfalls als Entschuldigung dafür herhalten, dass die knappe Mehrheit von SPÖ und Grünen im Wiener Gemeinderat nicht davor zurückscheute, das im Artikel 10 EMRK festgelegte Menschenrecht der freien Meinungsäußerung ganz gezielt in Frage zu stellen, indem andere Auslegungen als die ihrer Protagonisten (nicht vielleicht für unzutreffend oder unrichtig, sondern) für unzulässig erklärt, mit einem anderen Wort: verboten werden.

    Angesichts derartiger rechtsstaatlicher Ungeheuerlichkeiten MUSS die Frage gestellt und geklärt werden, auf welche Ursache derartige, sonst nur aus totalitären Diktaturen bekannte Vorgänge zurückzuführen sind.

    Helmut Hofmann
 
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