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Aktion 21
AKTION 21

Presseaussendung der Wiener Plattform Atomkraftfrei am 8. 7. 2022


Montag, 11. Juli 2022

Europäisches Parlament für Atomkraft und Erdgas in der EU-Taxonomie

Mit knapper Mehrheit hat das Europäische Parlament am 6. Juli 2022 für die Aufnahme von Atomkraft und Gas in die EU-Taxonomie gestimmt. Ein enttäuschendes Ergebnis, das nicht nur die Weichen in der Energiepolitik völlig falsch setzt, sondern die gesamte Taxonomieverordnung entwertet.


Die Abstimmung über die Resolution gegen den Delegierten Rechtsakt zur nachträglichen Aufnahme von Atom und Gas in die Taxonomie erreichte die benötigte Mehrheit von Abgeordneten nicht. Zusätzlicher Wermutstropfen: Auch ein Mitglied der österreichischen Abgeordneten stimmte dagegen.

„Was eine wichtige Initiative zur Bewältigung der Klimakrise sein könnte, wurde hier aus kurzfristigen Interessen einzelner Lobbys sabotiert. Außerdem geht damit die Glaubwürdigkeit der ganzen Taxonomieverordnung verloren. Anleger, die in ein nachhaltiges Produkt investieren wollen, können sich nicht mehr auf das Etikett der EU verlassen“, warnen die Aktivistinnen der Wiener Plattform Atomkraftfrei.
Die Folge dieser Abstimmung: Bei Atomenergie erleichtert die Taxonomie Laufzeitverlängerungen bestehender Reaktoren, unter bestimmten Bedingungen auch Neubauten. Es ist aber zu befürchten, dass Pro-Atom-Staaten diese einschränkenden Bedingungen noch zu ändern versuchen.

Dieses Abstimmungsergebnis missachtet auch die zahlreichen Expertisen aus Fachkreisen. Die von der EU-Kommission beauftragte ExperteInnengruppe TEG und die Platform on Sustainable Finance gelangten zu der Erkenntnis, dass Atomenergie aufgrund des anfallenden Atommülls gegen das Prinzip von „Do No Significant Harm“ (DNSH, etwa „Keine schwerwiegenden Schäden verursachen“) verstößt und somit absurderweise weder Laufzeitverlängerungen noch AKW-Neubauten die Anforderungen der Taxonomieverordnung erfüllen! Folgerichtig stimmten die zuständigen Ausschüsse ECON und ENVI im Europäischen Parlament bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 14. Juni 2022 ebenfalls gegen die Aufnahme dieser beiden Energieformen in die Taxonomieverordnung.

„Atomenergie ist nicht nachhaltig. Sie erfüllt das DNSH-Kriterium auch wegen der möglichen schweren Unfälle nicht. Sie kann keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten, da die steigenden Temperaturen die Kühlung erschweren bis unmöglich machen, und auch der Anstieg des Meeresspiegels zahlreiche Atomkraftwerke gefährdet“, bekräftigen die Aktivistinnen.

Die österreichische Klimaministerin wird beim Gericht der Europäischen Union eine Klage gegen das Grünwaschen von Atomkraft und Gas einbringen. Bis dahin bleibt noch Zeit, weitere EU-Mitgliedstaaten zu gewinnen, die sich als sogenannte Streithelfer anschließen. Hier sind vor allem der Außenminister und die EU-Ministerin gefordert, Verbündete zu finden – übrigens eine langjährige Forderung der Wiener Plattform Atomkraftfrei!

Weiterführende Informationen und Dokumente (leider nur in Englisch): http://www.dont-nuke-the-taxonomy.eu

Wiener Plattform Atomkraftfrei
www.atomkraftfreiezukunft.at
mfG
Johanna Arbeithuber, 06765009753, j.arbeithuber@hotmail.com
Johanna Nekowitsch, 06764115627, atomkraftfreiezukunft@gmx.at
 
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