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AKTION 21

Informationspflicht statt Amtsgeheimnis - Initiative Denkmalschutz legte gestern Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein


Dienstag, 19. Februar 2013

Politik und Medien sind sich einig: Eine Abkehr von beamteter Geheimniskrämerei ist das Gebot der Stunde. Nichts könnte dies besser demonstrieren als die jüngste Entscheidung des Wiener Berufungssenats. In dieser wurde die Beantwortung der simplen Frage nach der Frist, die der Bezirksvertretung für die Stellungnahme zu einem Flächenwidmungsplanentwurf eingeräumt worden war, abgelehnt.

Initiative Denkmalschutz unterstützt Transparenzgesetz.at

"Mutwillig" und aus "Freude an der Behelligung der Behörde" sei die Frage gestellt worden, zudem könnten viele solcher Fragen zu einer Überlastung der Behörde führen. Mit diesem Rückfall in Metternich'sche Verhältnisse provozierte der Senat unsere beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebrachte Beschwerde. Eine Antwort auf die aus legislativpolitischen Gründen wichtige Frage wäre schon wegen des geringeren Aufwands vorzuziehen gewesen. Offenbar ist für die Wiener Behörde fast jede Anfrage "mutwillig" und "ohne erkennbares Interesse", die nicht schon aus anderen amtsgeheimen Gründen verweigert werden kann. Das heißt: verweigert wird auf jeden Fall, denn "da könnt' ja jeder kommen."

Schluss mit lustig! - Transparenz vermindert Korruption

Wie immer der VwGH befinden wird, eines steht fest: Es ist höchste Zeit für ein neues Gesetz, das dem Bürger eine transparente Verwaltung garantiert und lächerliche Grotesken verhindert. Gemeinsam mit dem Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung" (www.aktion21.at) setzt sich die Initiative Denkmalschutz seit Jahren dafür ein und wird auch weiterhin im Dienste demokratiepolitischer Hygiene für mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und gegen Korruption eintreten.

Rückfragehinweis:

Verein Initiative Denkmalschutz
Markus Landerer und Claus Süss
Tel.: 0699 1024 4216
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