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Aktion 21
AKTION 21

Scharfe Töne gegenüber kritischen Bürgern:


Freitag, 17. September 2010

Kreml in Wien?

Jetzt haben wir ihn schwarz auf weiß, den Putinismus Wiener Prägung. Wir haben ihn schon thematisiert, aber vielleicht ist das untergegangen oder nicht ganz ernst genommen worden. Nun kann ihn eine breite Öffentlichkeit nachvollziehen. Bürgerinitiativen werden in Wien geduldet, so lange ihre Kritik nicht „ans Eingemachte“ geht, so lange man die Wünsche oder Forderungen der Bürgerinnen und Bürger als „Sudern“ und „Nörgeln“ abtun kann.


Wenn es um die Widmungspraktiken des Rathauses geht, ist es aus mit der Geduld. Da geht es ums Geld, um sehr viel Geld. Und da kennen weder die Herren im Kreml noch die im Rathaus einen Spaß. Sie schießen aus allen Rohren auf die Bürgerinnen und Bürger, als handle es sich um einen politischen Erzrivalen. Bürger kritisieren Rathaus? Ja derfen’s denn dös? Da wird die Obfrau von Aktion 21 in ultimativem Ton „aufgefordert, diese unhaltbaren Aussagen zurückzunehmen“, als handle es sich um Majestätsbeleidigung, da wird, um dieser Aufforderung Substanz zu verleihen, nicht davor zurückgeschreckt, Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung in aller Öffentlichkeit Anschuldigungen in den Mund zu legen, die niemals erhoben wurden! Wer zwischen der Anzahl von Stellungnahmen und deren Inhalt nicht zu unterscheiden vermag, sollte lieber schweigen. Wem aber diese Unterscheidung möglich ist, der setzt den Tatbestand der Verleumdung, wenn er die Anschuldigung der (beweisbaren) Manipulation des einen mit der nie behaupteten Manipulation des anderen vertauscht.

Damit man weiß, wen man sich mit solcher Kritik zum Todfeind gemacht hat, setzt ausgerechnet der ÖGB noch eins drauf. Als sei unsere Kritik nicht gegen die politisch Verantwortlichen, sondern gegen die Gemeindebediensteten gerichtet, belehrt uns ihre Gewerkschaft: "Wer tatsächlich Kenntnis derartiger Vorgänge (gemeint ist die praktizierte Vorgangsweise bei Widmungen) hätte und über Beweise dafür verfügen würde, müsste sofort Anzeige erstatten. Haltlose Gerüchte in die Welt zu setzen, ist untragbar." Untragbar allerdings, könnte man angesichts der Unterstellung in der OTS-Aussendung des Herrn Stadtrat Schicker meinen. Was der Gewerkschafter Meidlinger ebenso wie Stadtrat Schicker übergeht: für solche Anzeigen ist – leider – nur das Quargelamt zuständig. Beide Herren wissen sicher genau, dass für das Delikt des Amtsmissbrauchs ein konkreter Schädigungsvorsatz erforderlich ist, der bei den kritisierten Vorgängen selbst dann, wenn es ihn gäbe, kaum nachzuweisen ist. Was wiederum Rückschlüsse auf die Denkweise zulässt: alles, was nicht unter ausdrücklicher strafrechtlicher Sanktion steht, ist erlaubt, auch wenn Träger auch eines politischen Amtes durch die Verfassung bei ihrer Tätigkeit auf die Einhaltung der Gesetze verpflichtet sind. Und Kritik an bedenklichen Praktiken – pardon: an einer eigenwilligen Auslegung – ist „unfair“.

Herrn Meidlinger , dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe sei gesagt: Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung ist keine wahlwerbende Partei, weshalb der schon etwas abgelutschte Ausdruck „Wahlkampfgetöse“ höchstens Bumerangwirkung hat. Auch die Kritik an der Wiener Widmungspraxis ist weder künstlich noch aufgeregt, sondern seit Jahren ein ernstzunehmendes Anliegen zahlreicher Bürgerinitiativen, die sich durch diese Praxis seit Jahren an der Nase umhergeführt sehen. Es stünde der Gewerkschaft besser an, zur Fairness gegenüber der Bevölkerung aufzurufen. Dazu gehört insbesondere der Ersatz der auch nach dem letzten öffentlichen Wiener Widmungsskandal unveränderten Praxis durch ein transparentes Verfahren, in dem Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, wie es ja von Vertretern einer Regierungspartei immer wieder eingefordert wird.

Was schließlich die fremden politischen Karren betrifft, zeigt Herr Meidlinger totale Unkenntnis der Tatsachen. Ohne – im Interesse der von ihm eingeforderten fairen Diskussion – seinen Rat an die Gewerkschaft zurückzugeben (wo er weit besser aufgehoben wäre), können wir ihn diesbezüglich beruhigen. Die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit ist nicht nur eines der Herzstücke unserer Statuten, sondern ist von Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung bislang auch in der Praxis strengstens beachtet worden; das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Dass sich Forderungen von Bürgerinitiativen mitunter mit jenen politischer Parteien decken, können und wollen wir nicht verhindern. Im Gegenteil: wir würden uns freuen, wenn sich alle politischen Kräfte dieses Landes auf die Seite betroffener Bürger und Bürgerinnen stellen würden. Statt dessen jene Initiativen, deren Wünsche mit denen der jeweiligen Parteilinie nicht übereinstimmen, in ein – je nach Bedarf – schwarzes, blaues oder grünes Eck zu stellen, ist nicht einmal schlechter, sondern ganz und gar erbärmlicher Stil derer, die über kein besseres Argument mehr verfügen. Sie sollten lieber in sich gehen und nachdenken, als den Mund aufreißen, um jene zu denunzieren, denen sie ihre Ämter verdanken. Deren Geduld ist nämlich endenwollend.

Helmut Hofmann

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