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Aktion 21
AKTION 21

Skandal auf dem Rücken der Bevölkerung:


Dienstag, 22. September 2020

Ein Duell der Unverschämtheit

Es ist kaum fassbar: die (grüne) Leopoldstädter Bezirksvorsteherin lädt zu einer „Bürgerversammlung auf Raten“ ein. Noch unfassbarer: die SPÖ schäumt über diese „Farce“ und vergisst dabei, dass ihre Penzinger Bezirksvorsteherin vor genau 7 Jahren genau das Gleiche getan hat.

Aktion 21 – pro Bürgerbeteiligung hatte damals der Staatsanwaltschaft eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung übergeben und auf den schweren, vorsätzlichen Verstoß gegen die in Menschenrechtskonvention und Verfassung verankerte Versammlungsfreiheit hingewiesen; die gerichtliche Aufarbeitung ist bis heute nicht abgeschlossen. Die Bezirksvorsteherin war damals vom (SPÖ-)Bürgermeister der Stadt Wien mit dem goldenen Ehrenzeichen der Stadt Wien „belohnt“ worden, während die im Magistrat für Bürgerbeteiligung zuständige (grüne) Stadträtin deren Verhalten als richtig und korrekt bezeichnet hatte.

Worum geht es?
Die Wiener Stadtverfassung sieht in § 104c vor:
(1) Zur Information und Diskussion über Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegen sind, können Bürgerversammlungen abgehalten werden.
(2) Eine Bürgerversammlung ist abzuhalten, wenn mindestens ein Fünftel der Mitglieder der Bezirksvertretung dies verlangt.
(3) Die Bürgerversammlung ist vom Bezirksvorsteher oder einem von ihm beauftragten Mitglied der Bezirksvertretung einzuberufen und zu leiten. Allfällige Unterlagen sind mindestens zwei Wochen vor Abhaltung der Bürgerversammlung zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.


Was heißt „Versammlung“?
Unter „Versammlung“ ist eine gleichzeitige Zusammenkunft von Menschen an einem gemeinsamen Ort zu verstehen. „Bürgerversammlungen“ sind Versammlungen zum Zweck des gegenseitigen Meinungsaustauschs (Information und Diskussion). Zur Einberufung und Leitung war die Bezirksvorsteherin verpflichtet. Sie hatte alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine zweckentsprechende Abhaltung der Versammlung zu ermöglichen.

Verfassungsbruch und Menschenrechtsverletzung
Eine Abhaltung „auf Raten“, bei der vorhersehbarerweise ein erheblicher Teil von Teilnahmewilligen ausgeschlossen bleibt, ist ein eklatanter Bruch des Versammlungsrechtes. Die Ausrede, dass kein geeigneter Raum entsprechender Größe zur Verfügung gestanden sei, ist angesichts des Fassungsraums der Wiener Stadthalle (6 Säle mit 2000 bis 16.000 Personen Fassungsraum selbst in Corona-Zeiten lächerlich. Überdies wäre zumindest in der warmen Jahreszeit ein den Schutzmaßnahmen entsprechender Ablauf im Freien mit einem Termin-Ersatzmanagement bei Schlechtwetter in der warmen Jahreszeit denkbar.

Die Totalitären lassen grüßen…
Wir könnten uns ja mit schadenfrohem Lächeln fußfrei in der 1. Reihe dieses Affentheater ansehen, wenn es dabei nicht um eines der wenigen Instrumente der Bürgerbeteiligung ginge, mit dem da auf dem Rücken der Bevölkerung von den Parteien der Wiener Stadtregierung Schindluder getrieben wurde. Beide haben übrigens zu unseren Fragen über ihre beabsichtigte Bürgerbeteiligungspolitik bereits Stellung genommen – es ist müßig darauf einzugehen, weil sie jedes ihrer Worte durch ihr Handeln Lügen strafen. Was will man von Parteien erwarten, die selbst dieses völlig „ungefährliche“ Beteiligungsinstrument torpedieren und seiner selbst geringen Wirkung berauben wollen, indem sie es durch Teilnehmerbeschränkungen gleichsam zerstückeln, Versammlungswillige ausschließen und mit der Bedingung einer Bekanntgabe persönlicher Daten den fundamentalen Gedanken der Anonymität unterlaufen – ganz wie in totalitären Staaten?

…auch aus dem „roten“ Penzing
Dazu passt die erst jüngst in Penzing gesetzwidrig praktizierte Einschränkung der zur Sprache gelangenden Themen auf jene, die ausschließlich oder überwiegend für den betreffenden Bezirk von Interesse sind – als wäre nicht jegliches Interesse eines Bezirks zumindest im gleichen Maß auch das der gesamten Stadt. Willkürliche Message Control, gläserne Bürger und Zulassungsbeschränkung – das verstehen die Stadtregierungsparteien unter Bürgerbeteiligung. Hauptsache, dieses „Ungeheuer“ kommt mit einem seifenfreundlichen Lächeln und richtig gegendert daher.

Wer im Glashaus sitzt…
Die Vorgangsweise der grünen Bezirksvorsteherin ist nach all dem, was in Penzing geschehen ist, entweder unglaublich ignorant oder, was noch schlimmer wäre, provokant. Bei der heuchlerischen Reaktion der SPÖ verschlägt es einem aber die Rede. Es gehört schon eine unglaubliche Portion Zynismus und Unverschämtheit dazu, anderen genau jene Ungeheuerlichkeiten vorzuwerfen, die man selber zu verantworten hat und noch stolz darauf ist. Für ihre dabei gewährte Unterstützung haben die Grünen keinen Dank zu erwarten - der ist bekanntlich keine politische Kategorie. Aber ein derartiger Dolchstoß des Koalitionspartners in den Rücken knapp vor den Wiener Wahlen gibt schon einiges zu denken. Vor allem: geschah das mit Wissen und Billigung des Bürgermeisters? Das wäre ein Skandal von ganz besonderer Heftigkeit!


Helmut Hofmann
 
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