Bürger-
initiativen
Themen

Veranstaltungen
Termine

Meinung
Forum

Downloads
Presse

Wir über uns
Aktion 21
AKTION 21

Baumfällungen sind ein Verwaltungsakt


Montag, 23. November 2009

Zur Fällung von 17 Bäumen in der Sechskrügelgasse im 3. Wiener Gemeindebezirk lässt die KRONE (07.09.09) BV-Stellvertreter DI Rudolf Zabrana zu Wort kommen: „Seitens der Bezirksvorstehung wurde 7 Monate mit dem Bauträger verhandelt, um das Ausmaß der Baumfällungen möglichst gering zu halten

Die übliche Begründung.“


Es folgt dann die Berufung auf das Stadtgartenamt, das 13 dieser Bäume als von Holzfäule befallen, Totholz oder an der natürlichen Altersgrenze befunden haben soll. So weit, so fraglich. Hatte es nicht auch beim Bacherpark geheißen, die Bäume seien krank und müssten deshalb gefällt werden?. Nach Fällung stellte sich heraus, dass sie pumperlgesund gewesen waren und deshalb auch im Eilverfahren beiseite geschafft werden mussten. Pech für die Krankschreiber, dass kundige Bürger in der kurzen Zwischenzeit Beweissicherung betrieben hatten.

Zur politischen Verantwortung

Dann aber kommt es noch dicker: „Baumfällungen werden in Wien nach dem Baumschutzgesetz durchgeführt und sind ein Verwaltungsakt, bei dem es keine politische Einflussnahme gibt. Der Bezirksvorsteher hat lediglich das Recht auf Stellungnahme.“ Jetzt wissen wir’s: auf Verwaltungsakte gibt es keine politische Einflussnahme. Da lachen doch die Hühner. Wer ist denn in unserem Parteienstaat in der Verwaltungshierarchie „oben“? Wer ist diese „Obrigkeit“? Erraten: Politiker! Oder ist etwa der Bürgermeister von Wien kein Politiker, sind seine Stadträtinnen und Stadträte keine Politiker(innen)? Die Bezirksvorsteher? Haben all diese Politiker innerhalb der Verwaltung, der sie vorstehen, kein Weisungsrecht an die ihnen unterstellten Beamten? Ein Weisungsrecht, das seine Grenzen nur dort findet, wo es sich um klar erkennbare und daher strafrechtlich verfolgbare Gesetzesverletzungen handelt? Was heißt „politische Verantwortung“ anderes, als dass die „Obrigkeit“ für ihre Entscheidungen, so sie gesetzmäßig erfolgen, nur dem Wähler gegenüber Rechenschaft abzulegen hat? Die Verwaltung besteht sowohl aus angestellten Beamten, denen ein bestimmter Wirkungskreis zugeordnet ist, als auch aus politischen – in ihr Amt gewählten - Funktionären, deren Aufgabe es unter anderem ist, diese Beamtenschaft zu führen. Dazu gehört auch das Recht, ihr dort, wo Ermessenspielraum besteht, vorzugeben, wie dieser zu handhaben ist. Dass es bei Baumfällungen keine politische Einflussnahme gäbe, ist also nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Theorie einer der vielen Bären, die man der Bevölkerung aufzubinden versucht, um davon abzulenken, dass man gewisse „Grauslichkeiten“ mitzuverantworten hat.

Im konkreten Fall

bedeutet das: die Fällung der Bäume dient einem speziellen (Bau-)Zweck. Die Einflussnahme des Bezirksvorstehers beginnt also schon mit der Stellungnahme zum Bauprojekt. Es ist von Anbeginn bekannt, wenn Bäume einem vorgesehenen Bau weichen müssen. Ist die Bezirkspolitik dafür, dann sind die Bäume ein Hindernis, das beseitigt werden muss. Es darf allerdings nicht nach Willkür in der Anwendung der geltenden Gesetze aussehen. Auf diesen Schein der Rechtsstaatlichkeit sind selbst Diktaturen sehr bedacht. Die Gesetze lassen Baumfällungen nur in bestimmten Fällen zu, etwa wenn Bäume „physiologisch oder statisch nicht mehr lebensfähig“ sind. Also lässt man sie begutachten. In dem Gutachten wird der Zustand der Bäume beschrieben. Die „Verwaltung“ – also letzten Endes die entscheidenden politischen Funktionäre – entscheiden, ob das Gutachten eine Fällung rechtfertigt. Wie solche Gutachten, wie diese Entscheidung ausfällt, wenn die Bäume einer von der Obrigkeit abgesegneten Bauführung weichen sollen, darf man dreimal raten. Der dummen Bevölkerung erzählt man dann achselzuckend, man könne nichts dagegen machen, die Beamten müssten so nach dem Gesetz entscheiden. Wer’s glaubt wird selig.

Wollen Sie zu diesem Thema eine Meinung abgeben?
Klicken Sie hier zum Forum
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare (mehr) verfasst werden.
 
aktion 21 Datenschutzerklärung



aktion 21 Impressum



aktion 21 Petitionen



aktion 21 nun auch österreichweit ...



aktion 21 auf facebook



Alle Kommentare im Überblick ...



Bei Verweisen (sog. Links) und Kommentaren auf Veröffentlichungen mit thematischer Nähe identifizieren sich Aktion 21 pro bürgerbeteiligung bzw. die Verfasser eines Beitrags NICHT mit dem Inhalt des Links, sondern betrachten ihn nur als kritisches Zitat. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Websites und die eingebrachten Kommentare und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller von http://www.aktion21.at verlinkten Websites, die gegen geltendes Recht oder die "guten Sitten" verstoßen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Website angebrachten Links und Kommentare und für alle Inhalte der Seiten, zu denen diese Links führen.

Cookies:
Das Cookie PHPSESSID wird vom Server automatisch erzeugt. Dieses Cookie ist nur für den Zeitraum einer Session gültig (also, solange das Browserfenster offen ist) und dient nur der besseren Benutzbarkeit der Seite. Es werden keine personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet oder übermittelt! Daher ist auch keine explizite Zustimmung gemäß TKG § 96 Abs 3 erforderlich.
Wir verwenden Cookies, um Ihnen den Besuch auf unserer Website möglichst angenehm zu gestalten. Beim Weitersurfen stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu!
OK