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Aktion 21
AKTION 21

Lärmterror für Pechvögel


Dienstag, 13. April 2010

Lärmterror für Dutzende von Stadtbewohnern: „PECH GEHABT“. Ein nicht ganz neuer Slogan, gewiss. Neu ist allerdings die Häme und Unverfrorenheit, mit der Willkür und Machtmissbrauch als schicksalhaftes Pech der davon gerade Betroffenen dargestellt werden, weniger neu der „lange Arm“ mächtiger Politiker. Anstand und Einsicht sind zu lästigen Hemmnissen verkommen, deren man sich entledigen muss, wenn es ums eigene Prestige geht, wie etwa bei Wien Mitte.

Was ist geschehen? Einige Dutzend Bewohner dieser Stadt wurden mehr als ein halbes Jahr terrorisiert. Terrorisiert durch einen Lärm, der – mit einigen wenigen Unterbrechungen – nicht nur tagsüber, sondern auch nachts durch das andauernde Pumpen von Beton in eine riesige Fundamentgrube jede Nutzung der umgebenden Wohnungen verhinderte. Lärm in einer Stärke um 75 dBA, dazu noch so tieffrequenzig, dass der gesamte angrenzende Häuserblock einer ständigen Vibration ausgesetzt war. Zum Vergleich: es handelt sich um einen Lärm, der neben einem schweren LKW bei voll laufendem Motor herrscht, einem LKW, der Tag und Nacht 10 m neben einem Bett steht, in dem jemand schlafen möchte.
Die Ursache dieses Lärms: eine Betonpumpe, die ausgerechnet 10 m vor den Fenstern zweier Wohnhäuser der Gigergasse postiert worden war, obwohl auf dem riesigen Bauareal auch andere Alternativen zur Verfügung gestanden wären.

Soziale Kälte

Mit welcher sozialen Kälte hier vorgegangen wurde, wird am Beispiel einer betagten Frau deutlich, die im zweiten Weltkrieg durch einem Bombenangriff verschüttet gewesen war und für die das nächtliche, dem Dröhnen der Bombergeschwader ähnliche Motorengeräusch das Trauma des Verschüttetseins aufbrechen ließ. Dass diejenigen, die zynisch darüber hinweggingen, keine Ahnung von den Qualen und der Todesangst des Verschüttetseins haben, kann dabei nicht als Rechtfertigung für ihr Verhalten dienen.

„Nacht-Lärm macht krank„

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat 40 Dezibel als neuen Grenzwert für nächtliche Lärmbelästigung definiert. Wer regelmäßig bei Lärm darüber schläft, kann Schlafstörungen oder Schlaflosigkeit erleben, eine langfristige Lärmbelastung über 55 dB kann laut WHO bereits Bluthochdruck und Herzinfarkte verursachen.“ (WZ vom 09.10.2009) Die 75 dB von Wien Mitte – die sind nicht etwa fast das Doppelte von 40 dB, sondern mehr als das Hundertfache!

Schutz gegen Baulärm ?

Die Stadt Wien hat deshalb auch einen von ihr selbst als mustergültig bezeichneten Lärmkataster für das ganze Stadtgebiet von Wien ausgearbeitet. Die Gigergasse ist darin als lärmarme Zone ausgewiesen. „Vorübergehender“ Lärm, auch wenn er über ein halbes Jahr dauert, wird darin nicht berücksichtigt. Dagegen gibt es ohnedies ein mustergültiges Wiener Landesgesetz zum Schutz gegen Baulärm, demzufolge Baulärm zwischen 20 h und 6 h nur unter ganz bestimmten Umständen und nur bei jeweils eingeholter behördlicher Bewilligung gestattet ist. Also alles bestens – was soll die Stadt Wien für ihre lärmgeplagten Menschen denn noch tun?

Herzinfarktgefahr zumutbar

Denkste! Die zuständigen Magistratsabteilungen verweisen an die MA 64 und deren Leiter, einen Juristen. Der behauptet, die Arbeiten beträfen einen nach dem Eisenbahngesetz, also einem Bundesgesetz genehmigten Bau, weshalb das Landesgesetz zum Schutz gegen Baulärm nicht anwendbar sei. Der (eisenbahnrechtliche) Baugenehmigungsbescheid enthalte zwar eine Bestimmung zum Schutz der Anrainer („Die Bauführung für die U-Bahnanlage hat so zu erfolgen, dass Belästigungen durch Staub, Erschütterungen, Lärm usw. möglichst vermieden werden bzw. im Rahmen des Zumutbaren gehalten werden.“), gebe aber keinen Grund, den Nachtlärm abzustellen oder zu drosseln. Offenbar hält der Leiter der MA 64 75 dBA permanenten Nachtlärm über ein halbes Jahr für zumutbar. Ein Kommentar würde sich erübrigen, handelte es sich bei besagtem Herrn nicht um einen Bezirksvorsteher-Stellvertreter, der pikanterweise kein ROTER, sondern ein GRÜNER ist.

Rechtsbeugung

Zur Rechtfertigung der Rechtsansicht, dass das Wiener Gesetz zum Schutz gegen Baulärm nicht anwendbar sei, zitiert der Leiter der MA 64 ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Zu seiner juristischen Ehrenrettung wird vermutet, dass er es von jemandem übernommen hat, ohne sich damit auseinander zusetzen. Hätte er es in seiner Gesamtheit gelesen, hätte er zur Einsicht kommen müssen, dass gerade das Gegenteil herauszulesen ist, nämlich dass ein Landesgesetz auch den Lärm von Bauführungen nach dem Eisenbahngesetz regeln kann, wenn im Eisenbahngesetz keine diesbezüglichen Regelungen enthalten sind – und das sind sie nicht. Dass die „Einflüsterungen“ irgend etwas mit den Wiener Linien zu tun haben könnten, wird natürlich als (viel zu) böses Gerücht entrüstet zurückgewiesen. Es ist bezeichnend, dass bisher niemand bereit war, das Erkenntnis mit Juristen der Bürgerinitiative (darunter ein Senatspräsident des VwGH) auch nur zu diskutieren: zu eindeutig ist wohl die Rechtslage.

Hartnäckige Ausrede

Hinzu kommt, dass der Großteil der den Nachtlärm auslösenden Arbeiten mit den eisenbahnrechtlich genehmigten Umbauten der U-Bahn (und S-Bahn) überhaupt nichts zu tun hatten. Es ist durch Fotos aus den Fenstern der angrenzenden Wohnungen hinlänglich belegt, dass es sich zum Großteil um Arbeiten für die Fundamente der entlang der Gigergasse zu errichtenden Büro-Hochbauten handelte. Für sie kann nicht einmal die (rechtlich unhaltbare) Begründung, es handle sich um „eisenbahnrechtlichen Lärm“ herangezogen werden. Über diese Tatsachen mogeln sich alle damit befassten Stellen durch diskretes Stillschweigen oder Berufung auf die Aussagen der Beamten hinweg. Eine Einsicht in die Bautagebücher würde die Argumentation des Bauträgers und der zuständigen Beamten wie ein Kartenhaus zusammenbrechen lassen.

Der Schmäh mit dem U-Bahn-Betrieb

Immer wieder verlautete von Stadt Wien-Seite und vom Bauträger, der Lärm sei nächtens leider, leider deshalb unvermeidlich, weil die Arbeiten nur außerhalb der Betriebszeiten der U-Bahn stattfinden könnten. Auch darauf, dass diese Arbeiten vom U-Bahn-Betrieb räumlich abgetrennt und völlig unabhängig seien, was schon dadurch erweisen ist, dass sie unverändert auch während dieses Betriebes stattfänden, wurde entweder mit (technisch) absurden Erklärungen geantwortet oder einfach geschwiegen.

Der Skandal

Die Ursache für den Nachtlärm war ein technisches Problem. Man hatte eine relativ neuartige Fundierungsweise gewählt, für die es an Erfahrung mit problematischen Untergründen mangelt. Nach Auskunft eines involvierten Fachmannes gab es Schwierigkeiten mit dem Festigkeitsnachweis der Fundamente. Dies hatte zur Folge, dass man aus Sicherheitsgründen den Umfang der Betonfundamente vervielfachte. Dadurch geriet man mit den Arbeiten unter einen Zeitdruck, der ein Durcharbeiten in der Nacht trotz der damit verbundenen höheren Kosten notwendig machte. Der Skandal ist nicht so sehr, dass man für die Arbeiten eine noch nicht ausgereifte Technologie verwendete, sondern dass man es nicht für notwendig gesehen hat, auf die betroffenen Anrainer zuzugehen und mit ihnen eine Lösung für die Dauer des unerträglichen Nachtlärms zu treffen. Die entsprechende – auch von der WHO für solche Fälle empfohlene – Vorgangsweise wäre gewesen, den Betroffenen einen wirksamen Lärmschutz oder eine vorübergehende Absiedelung (bzw. die Finanzierung eines Anderaufenthaltes) anzubieten.

Der Lärmterror geht weiter

Die Bewohner sind mit den Nerven am Ende. Wer keine Möglichkeit hat, woanders schlafen zu gehen, hat schlaflose Nächte. Der Motor dröhnt, das Haus zittert, der Blutdruck steigt. Merk’s Wien: Pech gehabt.

Solidarität kann man nicht einfordern, nicht einmal mediales Interesse. Wer begibt sich schon in der Nacht in die Gigergasse, um einen Lokalaugenschein vorzunehmen? Um sich überhaupt vorstellen zu können, was es heißt, monatelang ununterbrochen einem derartigen Lärmterror ausgesetzt zu sein? Lärm kann man sich nicht vorstellen, es sei denn, man ist ihm ausgesetzt.

Erst ein Video, untertags aufgenommen (in der Nacht filmt sich’s schlecht J) und auf die Homepage von aktion21 gestellt, rüttelt auf, im wahrsten Sinn des Wortes: jetzt kann man sich den Höllenlärm wenigstens vorstellen, der schon tagsüber oft die Grenzen des Erträglichen überschreitet.

Einschaltung des Staatsanwalts

Die zuständige Behörde bleibt nach wie vor auf Tauchstation. Traurig, aber wahr: Bewegung kommt in die Sache erst, nachdem zwei Anwohner den in vielen Mails dokumentierten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch übermitteln. Nun bequemen sich beamtete Entscheidungsträger plötzlich, mit den Betroffenen zu reden und sehen sich die Lärmquelle persönlich an. Schließlich besucht, gegen Ende der Arbeiten, sogar ein Amtsarzt nächtens den Ort des Geschehens, wobei der Lärm ausgerechnet in dieser Nacht „ganz zufällig“ durch Fahren der Pumpe auf Halblast reduziert wurde. Sogar der Bauträger lässt sich herbei, mit den Betroffenen über eine finanzielle Abgeltung der Lärm- und Staubbelastung zu verhandeln.

Zum Lärm gehört auch Feinstaub
Schließlich war nicht nur die Lärmbelastung unzumutbar. Schon bei den Abbrucharbeiten ging man so unprofessionell vor, dass auf ein Wässern der Abbruchwände, wie es bei Abbrüchen Stand der Technik ist, „verzichtete“ und nur über besonders dringendes Ersuchen der Anwohner den schon abgebrochenen Schutt mit einem Schlauch anspritzte. Begründung: das Wasser könnte die elektrischen U-Bahn-Leitungen lahm legen (der ungehindert einströmende Regen fiel offenbar in die Kategorie „Trockenwasser“ J). Der neben der Lärm erregenden Pumpe situierte Zementsilo gab nicht nur bei seiner jeweiligen Befüllung ganze Kaskaden von feinstem Zementstaub an die Umgebung ab. Ein Leck, das an einem späten Nachmittag zum Austritt von Zementstaubwolken führte und sofort von Anwohnern reklamiert wurde, wartete 20 Stunden auf seine Behebung. Stundenlang drang der Zement-Feinstaub durch die geschlossenen Fenster in die umliegenden Wohnungen und lagerte sich dort millimeterdick ab. Die Reinigung einer Wohnung wurde von der Versicherung „großzügig“ bezahlt, auf die Reinigung der Lungen ihrer Bewohner wurde noch großzügiger verzichtet.

Keine „subjektive Tatseite“

Nach mehr als 9 Monaten stellt die Staatsanwaltschaft im Dezember 2009 die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs ein. Begründet wird dies damit, dass die „für die Erfüllung des Tatbildes des Verbrechens des Amtsmissbrauches erforderliche subjektive Tatseite der Wissentlichkeit...nicht erweislich ist.“ Im Klartext: wenn die Behörden auch rechtswidrig vorgegangen sind, kann ihnen nicht nachgewiesen werden, dass sie es im vollen Bewusstsein der damit verbundenen Schädigung von Menschen getan haben. Dass eine der beiden Personen, welche die Sachverhaltsdarstellung verfasst hatten, zu Beginn der Ermittlungen vernommen wurde (und mehr als das ausführlich Dargestellte mangels Zugang zu den Beweismitteln nicht vorbringen konnte) und ihr zu den folgenden Vernehmungen der Behördenvertreter keine Gelegenheit zur kontradiktorischen Stellungnahme mehr geboten wurde, lässt ziemlich eindeutige Schlüsse zu. Zudem hat man offensichtlich auf einen Einblick in die Bautagebücher, die Aufschluss über die Zuordnung der Arbeiten zum Eisenbahn- oder Baurecht geben könnten, verzichtet.

Ein Fall für die „Volks“anwaltschaft ?

Kann man der Strafgerichtsbarkeit noch den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zubilligen, zumal dieser ja erst durch die Ermittlungen herauszufinden gewesen wäre, so sollte man meinen, dass nichts so sehr wie eine dauernde nächtliche Lärmbelastung, die laut WHO Bluthochdruck und Herzinfarkte verursachen kann, ein Fall für den Volksanwalt wäre. Denkste.

Begonnen hat das „Theater“ ( ich würde das Wort Theater in diesem Zusammenhang nicht verwenden beim Leser bleibt „Theater“ hängen) schon mit der Zuständigkeitsfrage. Nächtliche Lärmbelästigung, so sollte man annehmen, ist eine Angelegenheit des Umweltschutzes. Nicht so bei der Volksanwaltschaft. Dort befand man, dass gleich zwei Volksanwälte zuständig seien – nur nicht die für Umweltschutz zuständige Volksanwältin. Volksanwalt Dr. Kostelka hatte als für die eisenbahnrechtliche Seite zuständiger Volksanwalt zu beurteilen, ob die behördliche Duldung des Nachtlärms rechtlich gedeckt war. Der in verfassungsrechtlichen Fragen versierte ehemalige Wiener SP-Landesparteisektretär versuchte das Vorgehen der Behörden mit der lakonischen Behauptung zu rechtfertigen, es sei „unbestrittene Rechtsprechung sowohl des Verwaltungs- als auch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Bau von Eisenbahnanlagen...keine Anwendung von landesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Wiener Baulärmgesetz) vorsieht.“ Auf die von 37 Anrainern unterschriebene Entgegnung, in der ausführlich dargelegt wird, dass aus dem von der MA 64 angeführten Kompetenzerkenntnis des VfGH das gerade Gegenteil abgeleitet werden müsse, gab es 2 Monate später nicht mehr als eine ausweichende Antwort. Auf das auf den vorliegenden Fall 1:1 anwendbare VfGH-Erkenntnis wurde mit keinem Wort eingegangen. Dafür wurden 2 VwGH-Erkenntnisse erwähnt, die an der Sachlage völlig vorbeigehen (eines davon handelt von der Genehmigung für die Errichtung einer P+R-Anlage beim Bahnhof Tulln). Wie schon bei der MA 64 scheint es, dass auch hierbei offenbar nur der zusammenfassende Spruch zitiert und die ihm zugrunde liegende Entscheidung nicht einmal gelesen wurde. Immerhin relativiert Volksanwalt Dr. Kostelka als versierter Verfassungsjurist die Behauptung, es bestehe für die Anwendung des Wiener Baurechtsgesetzes keine Rechtsgrundlage, durch den hinzugefügten Satz: „Es ist allerdings natürlich auch nicht unzulässig, das Baurecht der Länder zu berücksichtigen.“ Was er dabei geflissentlich übersieht ist, dass der VfGH selbst die Anwendung von Landesrecht (Gesetz zum Schutz gegen Baulärm) dort für zulässig erklärt hat, wo entgegenstehende eisenbahngesetzliche Regelungen fehlen. Immerhin räumt der Volksanwalt großzügig ein „Es steht Ihnen natürlich frei, eine andere Rechtsmeinung zu vertreten.“ Das abschließende „Dies ändert aber nichts an der geltenden Rechtslage, die auf der höchstgerichtlichen Judikatur beruht.“ sagt ja auch nichts darüber aus, ob damit die von der Bürgerinitiative, der immerhin auch ein Senatspräsident des VwGH angehört, vertretene Rechtslage gemeint ist oder die der Volksanwaltschaft.

Eine Verhöhnung der Bewohner

Die abschließende Stellungnahme des Volksanwaltes lautet: „Die Volksanwaltschaft setzt sich bei solchen Großprojekten regelmäßig dafür ein, die Beeinträchtigungen für die Bürger so gering wie möglich zu halten. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Verständnis, dass die Volksanwaltschaft bei der Behandlung der Beschwerden von Bürgern natürlich auch auf die Informationen der Behörde angewiesen ist.“

Worin im gegenständlichen Fall der „Einsatz“ der Volksanwaltschaft bestanden hat, bleibt allerdings schleierhaft. Wahrscheinlich ist ein Lieblingsprojekt des Wiener Bürgermeisters eben kein Regelfall, sondern eben einer, bei dem weder Recht noch Billigkeit übermäßig strapaziert werden, weshalb die Volksanwaltschaft auf die Informationen der Behörde nicht auch, sondern ausschließlich angewiesen sein dürfte und ihre Richtigkeit, auch wenn sie noch so absurd scheint, nicht hinterfragt wird.

Wozu Volksanwaltschaft?

Diese Frage muss man sich angesichts des Aufwands für diese Institution und ihrer Effektivität stellen. Nochmals: über 6 Monate permanenter Nachtlärm in einer extrem gesundheitsgefährdenden Stärke sind in den Augen sowohl des Volksanwalts Dr. Kostelka wie der Volksanwältin Dr. Brinek kein Anlass, tätig zu werden. Im Gegenteil: unter Missachtung von Fakten und unter Aufrechterhaltung einer mehr als zweifelhaften Rechtsansicht wird ein Behördenstandpunkt, der – gelinde gesagt – sehr seltsam anmutet und selbst von der Staatsanwaltschaft als rechtswidrig eingestuft worden sein muss (sonst hätte sie nicht davon gesprochen dass die „subjektive Tatseite der Wissentlichkeit...nicht erweislich ist“) unkritisch übernommen. Die Betroffenen müssen damit leben. „Leider ist es bei der Durchführung von Großprojekten...unumgänglich, dass es zu Belastungen für die angrenzende Bevölkerung kommt.“ Die Frage der (im Behördenbescheid ausdrücklich erwähnten) Zumutbarkeit wird von der Volksanwaltschaft penibel ausgeklammert.
Die Behörden, die nur „ihre Pflicht tun“, sind die Braven. Die leidenden Bürgerinnen und Bürger, die sich beklagen, sind die Bösen.
Schmecks Bürger, PECH GEHABT.

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