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Aktion 21
AKTION 21

Österreich europaweites Schlußlicht


Donnerstag, 11. September 2014

Aarhus-Konvention bis heute nicht umgesetzt –
trotz Österreichs Beitritt 2005

Aarhus-Konvention 1998, die „rechtliche Stimme der Umwelt!“


Dieses Abkommen ermöglicht es Umweltorganisationen, gegen Umwelt-Rechtsverstöße vorgehen zu können und Bescheide gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Schon 1992 bekannten sich weltweit in der Rio-Erklärung viele Staaten dazu, daß solche NGOs diese „rechtliche Stimme der Umwelt“ auch wahrnehmen sollen. In diesem Sinne wurden bereits Siege für die Umwelt erreicht: In Schweden wurde 2012 die Abholzung eines Urwalds gestoppt; erfolgreich waren weiters schwedische Umweltorganisationen gegen die Bewilligung einer Kalksteinmine. Sie blieben vor Gericht durch das NGO-Klagerecht erfolgreich!

Präventivwirkung und Untätigkeit der Behörden!
Die Aarhus-Konvention gibt den Umweltschutzorganisationen überdies das Recht, gegen eine Untätigkeit der div. Behörden vorzugehen.

Vertragsbruch Österreichs
Österreich hat die Aarhus-Konvention bis jetzt nicht umgesetzt, obwohl es sich schon im Jahr 2005 verpflichtet hat, das NGO-Klagerecht einzuführen.
Wird von einer NGO festgestellt, daß gesetzliche Kontrollen nicht eingehalten werden, so kann dies dzt. lediglich angezeigt werden; die Behörden können allerdings mangels Klagerecht nicht dazu verpflichtet werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
„Bereits im Dezember 2011 hatte das Aarhus Convention Compliance Commitee, das die Einhaltung der Konvention überprüft, den Vertragsbruch Österreichs festgestellt“ (Tina Rametsteiner).Im Juli 2014 wurde dieser Vertragsbruch in Maastricht bei der 5. Vertragsstaatenkonferenz offiziell bestätigt und wegen Nichtumsetzung verurteilt (Tina Rametsteiner, Für die Umwelt vor Gericht, Act, 03/Sept.-Nov.2014, S.11).
Die Europäische Kommission forderte in einem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren Österreich auf, das Abkommen rasch umzusetzen, andernfalls drohe eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Diese fehlende Durchführung betrifft die verschiedensten Bereiche unseres Lebens u.a. etwa gentechnisch veränderte Lebensmittel: Österreich wäre verpflichtet, über die Einhaltung der Vorschriften einer Kennzeichnung – und des Verkaufs – solcher Lebensmittel zu wachen.

Letzter Stand – Durchbruch am 2.9.2014
Salzburg erkennt als erstes Bundesland Österreichs das Klagerecht von Umweltorganisationen an!

Andere Länder, andere Sitten
Grenzwertüberschreitungen von Müllverbrennungsanlagen in Deutschland:

MVAs in Deutschland „liefern ihre Meßdaten direkt an die Überwachungsbehörde sowie gleichzeitig per Internet an die Öffentlichkeit“! (Klaus Koch, Umweltnetzwerk Hamburg, Mail v. 1.9.2014).
Wunschträume für die betroffene Bevölkerung in Wien und ganz Österreich!


Lore Kummer

Anhang:
• Das Magazin von Greenpeace Österreich - Für die Umwelt vor Gericht:
• Meilenstein für Umweltrecht, 2.9.2014

Sie können diesen Beitrag als pdf Datei HIER downloaden
Links zu diesem Thema
Film ARTE: Toxisch! Verkannte Gefahr Sondermüll 
von Bifl 16., am 2014-09-20 um 18:53 Uhr
Während heftig über den Verbleib von Atommüll diskutiert wird, gibt es kaum Diskussionen über die Entsorgung von Sondermüll. Dabei fallen in der modernen Industrie Massen von Laugen, Lösungsmitteln und anderen Stoffen an, die Schwermetalle enthalten. Die Autoren der Doku haben sich auf Sondermülldeponien umgesehen und den Umgang mit den gefährlichen Altlasten beobachtet.

http://www.arte.tv/guide/de/049255-000/t...

Laugen, Lösemittel, Farbreste, alte Batterien und Schlacken aus Müllverbrennungsanlagen zählen zu den giftigsten Hinterlassenschaften der Industriegesellschaft. Sie fallen in Massen an, und sie enthalten Schwermetalle wie Cadmium, Blei, Zink und Kupfer in gefährlich hohen Konzentrationen. Werden diese Stoffe freigesetzt, können sie über das Wasser, die Luft und die Nahrung in die Körper der Menschen gelangen und dort schwere gesundheitliche Schäden anrichten...............

http://www.arte.tv/guide/de/049255-000/t...

Videos:

http://www.arte.tv/guide/de/049255-000/t...
 
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