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Aktion 21
AKTION 21

Lärm macht krank


Mittwoch, 13. Februar 2013

Nun rufen die Grünen zum Kampf gegen Lärm auf, wollen eine Petition an den Nationalrat starten. Ausgerechnet, nachdem durchgesickert ist, dass sich eine überparteiliche Bürgerinitiative ALL – Anti Lärm Liga bundesweit etablieren will, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das von der Politik verschlafen wurde.

Haltet den Dieb?


Anrainern von Wien Mitte sind Lärmterror und Lärmhorror noch in übelster Erinnerung. Er hatte ihnen im Herbst/Winter 2010 ein halbes Jahr lang keinen ruhigen Schlaf in ihren Wohnungen gegönnt. Zunächst hatten sie sich von der zuständigen Behörde und von der Volksanwaltschaft Hilfe erhofft - vergeblich. Dabei hätte man nur das Wiener Gesetz gegen Baulärm und das Eisenbahgesetz (richtig) anwenden müssen. Das aber wurde unter Berufung auf einen VfGH-Entscheid abgelehnt, wobei dessen Auslegung nicht nur willkürlich, sondern so grotesk war, dass jeder unvoreingenommene Verfassungsrechtler nur den Kopf schüttelt.
Die Pikanterie ist allerdings, dass der Beamte, der diesen juristisch unhaltbaren und anrainerfeindlichen Standpunkt bezogen hatte (und auch in die juristische Enge getrieben nicht zu bewegen war, davon abzugehen), niemand anderer als der Klubdirektor der GRÜNEN im Wiener Rathaus und damalige Bezirksvorsteher-Stv. vom Alsergrund war. Eigentlich hätten sich die Wiener Grünen bei Bekanntwerden dieser Sachlage von ihm distanzieren müssen, zumal sein Verhalten sicher nicht dazu angetan war und ist, das Sauberkeitsimage der Gründen zu stützen. Auf diese Distanzierung warten wir noch heute. Wie das Thema Lärm bei einem Klub gut aufgehoben sein soll, dessen Direktor der Hauptverantwortliche für den Lärmterror war, ist uns ein Rätsel. Es wird gut sein, auf der Hut zu sein.

Wegschauen statt handeln

In diesem Zusammenhang war auch erklärlich, warum dieser Lärmterror bei der Volksanwaltschaft nicht der für Umweltagenden zuständigen (grünen) Volksanwältin Stoisits zugeteilt wurde, sondern dem für Eisenbahnrecht (!) und Baurecht zuständigen Volksanwälten Kostelka und Brinek. Offenbar wollte man damals Lärm nicht als Umweltthema sehen, als das es jetzt plötzlich entdeckt wird. Dabei wäre bei Befassung mit Wien Mitte und der dortigen Bürgerinitiative reichlich Gelegenheit gewesen, sich über die Sauerei zu informieren, mit der man die Anrainer ein halbes Jahr lang Tag für Tag und Nacht für Nacht nahezu ununterbrochen terrorisierte. Die Bürgerinitiative hätte ihnen Lärmprotokolle, die ein Vielfaches des von der WHO festgelegten Grenzwertes für Nachtlärm bekunden, bereitwilligst unter die Nase gehalten.

Die falsche Stoßrichtung

Nicht dass wir etwas dagegen hätten, wenn sich nun auch politische Parteien für den gesundheitsschädlichen Faktor Lärm zu interessieren beginnen, ganz im Gegenteil. Nur: der Ruf nach dem Gesetzgeber lenkt vom Wesentlichen ab. Wir haben ja mehrere gesetzliche Regelungen, die Lärmauswüchse verbieten. Was wir nicht haben, sind Behörden, die diese Gesetze rigoros anwenden. Wenn sie diese Anwendung so eklatant verweigern wie im Fall Wen Mitte, dann ist nicht das Gesetz, sondern dessen Vollzug durch die zuständigen Behörden (in denen Politiker aller Parteien vertreten sind) mangelhaft. Wenn wir Gesetze bräuchten, wären daher vielmehr solche, die es ermöglichen, das Verhalten solcher Behörden unter die Lupe zu nehmen und an geeigneter Stelle anzuprangern. Nur wenn die betroffene Bevölkerung die Möglichkeit hat, auf Sanktionen gegen solche Pflichtverstöße zu dringen, dürfen wir eine Besserung erwarten. Wenn die Staatsanwälte Fälle wie den zuvor erwähnten bagatellisieren und nicht einer strafrechtlichen Verfolgung ihrer Verursacher zustimmen, wird auch das schärfste Gesetz keine Linderung bringen.

Fehlende Sanktionen

Was fehlt, sind Sanktionen für die, die sich nicht an Gesetze halten.
Wenn Autofahrer gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, müssen sie damit rechnen, dass die Strafe auf dem Fuß folgt, rasch und wirksam.
Wenn sich Behörden nicht an Gesetze halten, bewusst und gezielt, aus welchem Grund auch immer, geschieht ihnen meist nichts. Unser Strafrecht und seine Auslegung stellt rechtswidriges Behördenverhalten nur dann unter Strafsanktion, wenn es von einer besonderen strafrechtlichen Norm ausdrücklich als strafbar qualifiziert wird und das Erkennen dieser Strafbarkeit dem Betreffenden zumutbar erscheint. Würden sie sich solcherart nicht aus jedem Verstoß herausreden können, sähe der Vollzug in unserer Verwaltung anders aus - gesetzmäßiger.

Überparteiliche Stadtbildschutzinitiative Wien Mitte
Helmut Hofmann
Volkanwaltschaft setzt sich für die Asylanten (das sind Ausländer welche in Wien mit allen finanziellen Unterstützungen leben wollen) in der Votivkirche ein 
von Steuerzahler am 2013-02-26 um 09:15 Uhr
Beschwerden über Behörden werden von der Volksanwaltschaft ab- und zurückgewiesen. Für ungesetzliche Handlungen (Besetzung von unbekannten Personen - ohne Pass) in Kirchen jedoch schon. ODER wenn eine niederösterreichische Lehrerin Schuldirektor werden will und TV anwesend ist Für was benötigen wir eigentlich so eine "Volksanwaltschaft?"
"wenn sich Behörden bewusst und gezielt nicht an Gesetze halten, geschieht ihnen meist nichts" 
von Wienwähler am 2013-02-18 um 15:32 Uhr
und das wissen sie genau - und weisungsgebunden sind sie außerdem!
Lärm macht krank - und gebrochene Wahlversprechen werden sich die WählerInnen merkeno wissen das die Wiener Grünen erst jetzt?? 
von Ottakringer am 2013-02-13 um 19:02 Uhr
Merken die Grünen in Wien endlich, daß ihnen die WähleInnen in Scharen davonrennen?

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/...

Und es werden noch viel mehr von den Grünen bis zur Wahl wegrennen, wenn sie nicht aufhören, ihre WählerInnen zu täuschen und alle Wahlversprechen zu brechen, z.B. Erhalt und Weltkulturerbeschutz für Steinhof 2006, ein Versprechen, das von Vassilakou & grünen Konsorten hohnlächelnd verraten wurde!
 
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