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AKTION 21

Abbruch Villa Langackergasse 15 in Grinzing: "Netzwerk Denkmalschutz" fordert sofortige Denkmal-Unterschutzstellung und ein Ende der Abbruchförderung durch die Wiener Bauordnung

Montag, 17. Dezember 2007

Wieder einmal verschwindet ein historisch wertvolles Haus aus dem Wiener Stadtbild. Die historistische Villa mit Eckturm in der Langackergasse 15 (nahe dem Grinzinger Ortskern gelegen, Ende des 19. Jh. erbaut) muss dieser Tage einer Wohnhausanlage weichen. Das Gebäude steht nicht in einer von der Stadt Wien festgesetzten Schutzzone, sodass es ohne jegliche Bewilligung jederzeit abgerissen werden darf. Das Denkmalamt hat somit bei noch nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden zumeist das Nachsehen.

Liberalisierte Wiener Bauordnung fördert seit 1996 Zerstörung von Kulturgütern

Nach dem Abriss der Jugendstilvilla in der Buchbergstraße 1 in Penzing im Jahr 2006 (auch damals hat „Netzwerk Denkmalschutz“ auf die Abbruchgefahr hingewiesen) und dem Vorstadt-Biedermeierhaus in der Schloßgasse 5 in Margareten (2001/02) fällt auch dieses wertvolle Haus den Folgen der – seit 1996 - liberalisierten Wiener Bauordnung zum Opfer.

Wiedereinführung des Abbruchbewilligungsverfahrens in der Bauordnung gefordert

Die für das kulturelle Erbe der Stadt Wien vernichtende Situation haben wir - die Stadt und deren Bürger - der so genannten "abgeschlankten" Verwaltung zu danken: Die Einsparung und Verfahrensvereinfachung wird dem Bürger andauernd als Vorteil verkauft! Unter dem Vorwand, (nicht nur) die Bauverfahren zu vereinfachen und beschleunigen zu wollen, nimmt aber auch der Rechtsschutz ab. Bis zum Jahr 1996 konnte der Denkmalschutzbescheid vor einem Abbruchbescheid vorliegen. Jetzt fällt dieses Abbruchverfahren weg. Das heißt im Klartext: In Wien muss der Abbruch außerhalb von Schutzzonen nicht mehr genehmigt werden (vgl. Wiener Bauordnung, Bewilligungsfreie Bauvorhaben, § 62a Abs.1 Z.2), sodass die nötige Zeit für ein fundiertes Denkmalschutzverfahren fehlt. Nur mehr der Bauführer (!) ist verpflichtet, den Abbruch vor Beginn der Arbeiten durch eine schlichte schriftliche Mitteilung der Baupolizei zur Kenntnis zu bringen (§ 62a Abs.5). Nach Einlangen dieser Mitteilung kann praktisch sofort mit dem Abbruch begonnen werden! Es gibt für die Wiener Baupolizei (MA37) weder eine Verpflichtung noch eine Rechtsgrundlage dafür, das Bundesdenkmalamt von einer Abbruchmitteilung zu informieren! *) Dem Wettlauf mit dem Immobilien- und Baumarkt fällt das historische Bauwerk zum Opfer. "Netzwerk Denkmalschutz" fordert deshalb eine Novellierung der Wiener Bauordnung, die die Wiedereinführung der Abbruchbewilligung auch außerhalb von Schutzzonen vorsieht.

„Netzwerk Denkmalschutz“ fordert sofortige Denkmal-Unterschutzstellung

„Netzwerk Denkmalschutz“ fordert aber auch das Bundesdenkmalamt auf, nachdem nun schon mit den Abbrucharbeiten begonnen wurde und somit die unmittelbare Gefährdung des Denkmals zweifelsfrei bewiesen ist, die Villa umgehend und mit sofortiger Wirkung mittels Mandatsverfahren (§ 57 AVG, Gefahr im Verzug) – wie auch schon in vergleichbaren Fällen erfolgreich geschehen (unlängst in der Erdbergstraße 17) - unter Denkmalschutz zu stellen.

In der Anlage/attachment: Fotos der Villa Langackergasse 15 (Fotograf: Michael Lenzenhofer)

*) Auch bei Abbrüchen und Umbauten in Schutzzonen wird das Denkmalamt von der Baupolizei nicht informiert (so musste unlängst das Denkmalamt auch beim „Hauermandl“ in der Cobenzlgasse 20 in Grinzing - während eines laufenden Denkmalschutzverfahrens(!) - einen Mandatsbescheid wegen „Gefahr im Verzug“ erlassen, da mit Abbruch- bzw. Umbauarbeiten begonnen wurde) - auch werden Bauansuchen etc. im Amtsblatt der Stadt Wien seit Jahresbeginn 2007 nicht mehr kundgemacht, sodass auch diese wichtige Informationsquelle jetzt verloren gegangen ist.

Rückfragehinweis:

Markus Landerer
Mobil: 0699 / 1024 4216
NETZWERK DENKMALSCHUTZ
www.denkmalschutz.at
Kundmanngasse 33/7
1030 Wien

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