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Alte Donau: Aus für umstrittenes Gastronomie-Projekt - Investor ist "sauer",
Anrainer höchst zufrieden. Behörde kippt Strandbar-Pläne


Lageplan (vom Wienplan)

Luftbild (vom Wienplan)

Ansicht 28. Sept. 2008

Ansicht 28. Sept. 2008

Ansicht 28. Sept. 2008

Montag, 23. Februar 2009

Artikel in der Wiener Zeitung vom Mittwoch, 18. Februar 2009


Bauoberbehörde hebt Bewilligung auf.
Investor kündigt seinen Rückzug an.
Baupolizei zeigt Mitarbeiter wegen Amtsmissbrauchs an.


Wien: Überraschende Wende beim Strandbar-Projekt Alte Donau in
Wien-Donaustadt: Die Bauoberbehörde hat die im Vorjahr erteilte Baubewilligung für das 150 Personen fassende Lokal aufgehoben, weil Anrainerrechte zu Unrecht beschnitten worden waren. Die "Wiener Zeitung" hat bereits im September 2008 die Umstände, die zu dieser Baubewilligung im Grünland geführt haben, aufgezeigt. In einer ersten Reaktion kündigte der Projektbetreiber an, den Bescheid nicht zu bekämpfen, sondern die Strandbar-Pläne komplett aufzugeben.

Wie berichtet, sollte am Ufer der unteren Alten Donau an der Wagramer Straße (siehe Grafik) ein Lokal inklusive Sandstrand, Liegewiese und Kiosken entstehen. Da die 1000 Quadratmeter große Fläche laut Widmungsplan aber Grünland ist, dürfte sie nur unter gewissen Auflagen bebaut werden - so ist jedenfalls die Zustimmung der Nachbarn mit Parteienstellung erforderlich.
Nachdem der erste Projekt-Entwurf an deren Veto gescheitert war, kam es zu einer Planänderung, indem das Bauwerk von den Nachbargrundstücken abrückte; plötzlich gab es rein rechtlich keine Parteien mehr, und die Baupolizei (MA37) erteilte per 31. Juli 2008 einen positiven Baubescheid. Brisant war auch, dass die Stadt Wien als Besitzer der Grünfläche (über die MA45/Wasserbau) bei dieser Beschneidung der Anrainer-Rechte mitspielte.

"Rechtsansicht Novum"

Doch letztlich setzte die Bauoberbehörde als erste Berufungsinstanz dem Treiben ein Ende und erkannte, dass "den Anrainern Parteienstellung zuerkannt" werden müsse (Aktenzahl: BOB 568/08). Im Büro von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ), wo der Erstbescheid vor Monaten noch vehement verteidigt wurde, erklärt man nun: "Die Bauoberbehörde hat eine spezielle Meinung zu dem Fall geäußert, die ein Novum ist. Diese neue Rechtsansicht wird nun in alle künftigen Entscheidungen einfließen." Konkret gehe es darum, dass eine Parteienstellung dann gegeben sei, wenn eine direkte Nachbarschaft zum Grundstück besteht - und nicht nur im Umkreis von 20 Metern (wie bisher bei Grünland).

Für Strandbar-Investor Johann Koller ist die Sache damit erledigt: "Ich bin wirklich sauer. Wir geben auf, Wien will unsere Beachbar einfach nicht."
Koller findet es vor allem unverständlich, dass die im Wissenschaftsministerium angesiedelte KSV (Kultur- und Sportvereinigung) als einer von zwei Nachbarn das Millionenprojekt torpediert habe. "Ich wollte dort etwas Schönes machen. Dann gebe ich mein Geld halt woanders aus", meint der in Florida lebende Geschäftsmann, der jetzt davon ausgeht, dass die brach liegende Fläche weiterhin leer bleiben wird.

Große Freude herrscht hingegen bei Anrainern aus der Wohnbevölkerung, die Lärm und Verkehr durch die Strandbar fürchteten: "Es ist ein Sieg der Gerechtigkeit. Wenn es Gesetze gibt, sind diese auch von allen einzuhalten", resümiert Arno Aigner, Sprecher der lokalen Bürgerinitiative, die rund 1000 Unterstützer auf ihrer Seite weiß. "Es wäre ja ganz einfach gewesen:
Grünland ist Grünland - und darf nicht zugebaut werden", sagt Aigner.

Nachspiel für Beamten

Jener Beamte, der den letztlich aufgehobenen Baubescheid erstellt hat, wurde wegen dieser Causa übrigens von der Baupolizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Es besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. der verbotenen Geschenkannahme; für den Beamten gilt die Unschuldsvermutung. Laut Büro Ludwig hätten sich die Vorwürfe bei den Einvernahmen bisher nicht bestätigt, daher sei der Mitarbeiter auch nicht suspendiert.

Wiener Zeitung Printausgabe vom Mittwoch, 18. Februar 2009
von Christian Mayr

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